Tausende Lufthansa-Passagiere warten noch immer auf Entschädigung, nachdem Flüge 2019 wegen Streiks gestrichen wurden!

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Eine Serie von Streiks der Gewerkschaft Kabinenpersonal der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa, deren längste drei Tage zwischen dem 6.

Zwei Jahre später haben diese Fluggäste zwar Anspruch auf eine Entschädigung nach den EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte, haben diese jedoch noch nicht erhalten.

Laut AirHelp, Teil der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), deren Aufgabe es ist, die Rechte der Passagiere zu fördern und zu schützen, wurden 1650 Flüge aufgrund von Streiks gestrichen, was etwa 214000 Passagiere dazu zwang, ihre Reisepläne zu ändern oder aufzugeben.

Trotz klarer EU-Gesetze, nach denen Passagiere für diese Art von Störung bis zu 700 US-Dollar (600 Euro) pro Person verlangen können, hat Lufthansa bislang Tausende von Passagieren verweigert, darunter bis zu 4500, die AirHelp um Hilfe gebeten haben.".

Die Fluggesellschaft weigerte sich jedoch, diese Passagiere zu entschädigen und argumentierte, dass die Streiks als " außergewöhnliche Umstände “, für die EU-Recht eine Ausnahme ist. Dies bedeutet, dass die Fluggesellschaften das Recht haben, wenn Passagiere ihre Flüge aufgrund außergewöhnlicher Umstände storniert oder verspätet haben, diese nicht zu entschädigen.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Weigerung der skandinavischen Fluggesellschaft SAS, Passagiere zu entschädigen, die aufgrund eines Streiks des Flugpersonals ihre Flüge verloren haben, stuft Streiks jedoch nicht als außergewöhnliche Umstände ein.

Ich ging vor Gericht und der Fall wurde an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), die höchste Instanz der EU, verwiesen. Am 23. März 2021 entschied das Gericht: AirHelp hatte Recht, Streiks des Flugpersonals sind kein außergewöhnlicher Umstand und Passagiere haben das Recht, eine Entschädigung zu verlangen Er sagt AirHelp, eine parallele Linie zwischen den beiden Fällen ziehen.

Er behauptet auch, dass die Entscheidung des EuGH deutlich gemacht habe, dass Streiks von Mitarbeitern nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden können.

Wenn Sie auch von annullierten oder verspäteten Flügen betroffen sind, Sie können die Berechtigung überprüfen und sogar eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro verlangen, je nach Art des Fluges und der Entfernung.

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