Tschechische Republik verhängt Doppeltest und Quarantäne für ungeimpfte Personen, die aus den USA, Israel, dem Libanon, dem Kosovo, Nordmazedonien und Montenegro einreisen

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Die Behörden in der Tschechischen Republik haben angekündigt, dass diejenigen, die in die USA, nach Israel, in den Libanon, in den Kosovo, nach Nordmazedonien und Montenegro reisen, die nicht geimpft sind oder keine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19 vorlegen können, strengen Beschränkungen unterliegen bei der Einreise in die Tschechische Republik.

Die Entscheidung, die Länder von der grünen Liste auf die dunkelrote Liste zu verschieben, wurde gemäß den neuesten Daten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) getroffen und tritt heute, 23. August, in Kraft.

Laut einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums müssen ab heute ungeimpfte und nicht genesene Reisende aus einem der oben genannten Drittländer vor der Einreise in die Tschechische Republik auf COVID-19 getestet werden. Darüber hinaus wird jeder aufgefordert, bei der Ankunft ein Formular auszufüllen, sich zu isolieren, sobald er das Gebiet der Tschechischen Republik betritt, und nach dem fünften Tag der Isolation einen zweiten Test abzulegen.

Diese Einschränkungen gelten nicht für Personen, die in den letzten sechs Monaten gegen COVID-19 geimpft wurden oder sich von der Krankheit erholt haben.

Darüber hinaus müssen ungeimpfte und nicht wiederhergestellte Reisende aus Bulgarien, Liechtenstein, Monaco, Spanien (außer den Balearen) und der Schweiz die gleichen Regeln befolgen wie diejenigen, die aus einem Gebiet der dunklen Roten Liste anreisen, da die vier Länder in die rote Liste. Die Rote Liste umfasst bereits Andorra, Belgien, Dänemark, Island, Irland, Litauen, Estland, Frankreich, Griechenland, San Marino, Schweden und Portugal.

Darüber hinaus wurden Änderungen an der orangen Liste vorgenommen, in der ab heute Kroatien, Lettland, Malta, die Niederlande und Deutschland hinzugefügt wurden. Das bedeutet, dass alle Einreisenden aus einem dieser Länder bei der Einreise ein Formular ausfüllen sowie bei der Einreise einen PCR-Test auf COVID-19 vorlegen oder spätestens innerhalb von fünf Tagen einen PCR-Test machen müssen Ankunft.

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