Aktualisieren, um die gelbe Liste und die NOTAM-Flugsperre zu aktualisieren. Flüge nach Katar, Moldawien und 38 anderen Ländern bleiben ausgesetzt.

0 12.246

Heute war ein schwieriger und widersprüchlicher Tag für die Behörden in Bukarest. Sie spielten mit dem Schicksal von Tausenden von Passagieren und Dutzenden von Flügen. Letzter Nacht, Das INSP hat Spanien auf die gelbe Liste der Länder mit einem hohen epidemiologischen Risiko gesetzt. Heute, nach zehn Stunden, Spanien wurde durch Regierungsbeschluss von der Gelben Liste gestrichen.

Zur gleichen Zeit standen Dutzende Flüge zwischen Spanien und Rumänien und Tausende von Passagieren auf dem Spiel. Heute Morgen haben sie das herausgefunden Ihre Flüge zwischen Rumänien und Spanien werden ausgesetzt ab 11. August 00:00. Und jetzt haben sie gelernt, dass ihre Flüge durchgeführt werden können. Es gibt nur Fluggesellschaften wie Blue Air, die es geschafft haben, eine Reihe von Flügen zwischen Rumänien und Spanien abzusagen. Aus rechtlicher Sicht können Flüge zwischen Spanien und Rumänien durchgeführt werden.

Gleichzeitig aktualisierte das INSP die Gelbe Liste und Spanien verschwand. Für diejenigen, die von Spanien nach Rumänien reisen, ist keine Quarantäne / Isolation mehr erforderlich.

Aber nicht so glücklich sind diejenigen, die von reisen Katar, Republik Moldau, Armenien und andere 37 Länder. Unten haben Sie die vollständige Liste der 40 Staaten, bei denen ein hohes epidemiologisches Risiko besteht.

Rumäniens gelbe Liste von INSP

List-State-Risk epidemiological-ridicat_10.08.2020-20.30PM

Diejenigen, die aus diesen Ländern nach Rumänien reisen, werden isoliert / unter Quarantäne gestellt. Gleichzeitig werden alle Flüge zwischen den 40 Ländern auf der Gelben Liste und Rumänien ausgesetzt.

Alle Flüge zwischen den 40 auf der Gelben Liste stehenden Ländern und Rumänien sind ausgesetzt.

suspendierte Flüge

Die Quarantänemaßnahme gilt für alle Personen, die von einer internationalen Reise aus Ländern / Gebieten mit hohem epidemiologischen Risiko anreisen und das Recht haben, in das Hoheitsgebiet einzureisen: rumänische Staatsbürger, Staatsbürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Europäischer Wirtschaftsraum oder An die Schweizerische Eidgenossenschaft oder an Personen, die unter eine der Ausnahmen der GD Nr. 553 / 15.07.2020, Anhang 3, Art. 2, Absatz 2, Buchstaben a) - l) fallen.
Die Quarantäne von Personen wird bei der Person zu Hause an einem von ihr angegebenen Ort an einem von den Behörden festgelegten speziellen Ort eingerichtet. Die Quarantäne wird allen Personen empfohlen, die an derselben Adresse wohnen.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.