Hard Lockdown in Deutschland während der Winterferien: Reisen sind eingeschränkt und nicht wesentliche Geschäfte sind geschlossen

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Bund und Länder haben eine Reihe von verabschiedet zusätzliche Maßnahmen, so dass vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 a strenges allgemeines Quarantäneregime ('harte Sperre").

Deutschland wird in den Winterferien aufgrund der Vielzahl der mit dem neuen Coronavirus gemeldeten Todesfälle und Infektionen in eine allgemeine Sackgasse geraten. In den letzten 20 Stunden wurden bis zu 000 neue Fälle und 321 Todesfälle durch COVID-19 gemeldet.

Zu den wichtigsten Maßnahmen, die ergriffen und in Kraft getreten sind, gehören:

  • Reduzierung der sozialen Kontakte zu Personen von außerhalb des Haushalts auf ein absolutes Minimum;
  • im öffentlichen Raum dürfen maximal 10 Personen aus höchstens 2 Haushalten getroffen werden;
  • private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten müssen auf den eigenen Haushalt und höchstens einen anderen Haushalt beschränkt sein, auf jeden Fall jedoch auf maximal 5 Personen; Kinder bis 14 Jahre sind nicht in der maximal zulässigen Anzahl enthalten;
  • Weihnachten: Abhängig von der Inzidenz von SARS-CoV-2-Infektionen können die Länder Ausnahmen für den Zeitraum vom 24. Dezember bis 26. Dezember 2020 festlegen, so dass bis zu 4 weitere Familienmitglieder aus nahen Familienangehörigen in andere Haushalte - auch wenn die oben genannten Grenzwerte von 2 Haushalten / 5 Personen überschritten werden;  
  • am Abend / in der Nacht vom 31. Dezember / 1. Januar (Neujahr) sind öffentliche Versammlungen in ganz Deutschland verboten; Die Verwendung von Feuerwerkskörpern an öffentlichen Orten sowie der Verkauf von pyrotechnischen Produkten vor Silvester ist verboten.
  • Der Einzelhandel ist nicht mehr gestattet, außer für Lebensmittel und Waren, die für das tägliche Leben notwendig sind. Geschäfte, die solche Produkte verkaufen, können geöffnet bleiben, sofern Hygienemaßnahmen eingehalten, der Zugang kontrolliert und Warteschlangen vermieden werden.
  • Körperpflegedienste wie Friseur, Kosmetik, Massage, Tattoo-Studios und dergleichen werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Podologie usw. sind noch erlaubt;

Schulen und Kindergärten schließen

  • Schulen und Kindergärten müssen die Kontakte erheblich einschränken: Die Verpflichtung zur Teilnahme wird ausgesetzt, es wird nur eine Notfallversorgung angeboten, Fernunterricht wird angeboten und den Eltern werden zusätzliche Möglichkeit gegeben, bezahlten Urlaub für die Kinderbetreuung zu nehmen.
  • Die Arbeitgeber müssen die beruflichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren, indem sie entweder Urlaub nehmen oder zu einer Verlängerung wechseln Innenministerium
  • Restaurants, Pubs und Bars bleiben geschlossen, nur Liefer- oder Abholaufträge nach Hause sind zulässig. Es ist verboten, an Ort und Stelle zu essen. Es ist auch verboten, alkoholische Getränke an öffentlichen Orten zu konsumieren.
  • Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Versammlungen anderer Religionsgemeinschaften sind nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die vom Bundesinnenministerium zusammen mit den betreffenden Religionsgemeinschaften festgelegt werden;
  • Die Bürger müssen auf Reisen und private Besuche verzichten, die nicht unbedingt erforderlich sind. Der Antrag gilt sowohl für Auslands- als auch für Inlandsreisen, auch für Tagesausflüge innerhalb Deutschlands. Die Unterbringung ist auch ausschließlich in begründeten und offensichtlich nicht touristischen Situationen möglich;

Institutionen und Einrichtungen für Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten bleiben geschlossen

  • Institutionen und Einrichtungen für Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten bleiben geschlossen: Theater, Opern, Konzertsäle und ähnliche Einrichtungen; Messen, Kinos, Vergnügungsparks und Freizeitanbieter (drinnen und draußen), Kasinos, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen; Freizeitsport in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich Fitnessstudios, Schwimmbädern, Saunen und Thermalbädern usw.
  • Bund und Länder werden die Kontrollen intensivieren, um die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen sicherzustellen, auch durch unangekündigte Kontrollen, insbesondere in Grenzgebieten.
  • Es ist obligatorisch, im öffentlichen Verkehr und in Geschäften eine Schutzmaske zu tragen, die Hygienevorschriften zu beachten und im öffentlichen Raum einen sozialen Abstand (1,5 m) einzuhalten. Die Maske muss auch in öffentlichen Bereichen getragen werden, in denen der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung führt zu einer Geldstrafe von mindestens 50 EUR.
  • Auf die Verhaltensregeln, Beschränkungen und Entspannungsmaßnahmen, die auf der Ebene jedes Landes festgelegt wurden, kann zugegriffen werden Seite der Bundeskanzlei.

Leider "verbarrikadiert" Deutschland die Feiertage und rät von nicht wesentlichen Reisen ab. Die berühmten Weihnachtsmärkte sind für die Enttäuschung der Kleinen und die Verzweiflung der Händler geschlossen. Die Einkaufssaison endet viel früher aufgrund dieser Einschränkungen, die Händler aus allen Wirtschaftsbereichen überraschten.

Rumänische Staatsbürger sowie andere Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten, Für sie gelten keine tatsächlichen Einschränkungen in Bezug auf die Einreise in deutsches Gebiet. Die deutschen Behörden hingegen eine Anzahl von spezifische Verpflichtungen in einem Pandemiekontext, insbesondere für Personen aus Risikobereichen. Deutschland hat ein Online-Portal gestartet, auf dem die COVID-19-Pandemiebeschränkungen in jedem Bundesland angekündigt werden.

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