Neue Gesundheitsschutzmaßnahmen für Kunden von Terrassen und Stränden in Rumänien ab dem 1. Juni

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Ab dem 1. Juni 2020 sind die Aktivitäten der Zubereitung, des Servierens und des Konsums von Speisen, alkoholischen und alkoholfreien Getränken in speziell eingerichteten Räumen außerhalb der Gebäude von öffentlichen Catering-Einheiten (Terrassen) sowie die Aktivitäten des Betriebs von Touristenstränden gestattet.

Die Terrassen und Strände in Rumänien öffnen sich

In einer ersten Phase der Wiederaufnahme der touristischen Aktivitäten wurden spezifische Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verhindern. Somit sind die Maßnahmen für alle Wirtschaftsbeteiligten im öffentlichen Catering-Sektor bzw. für alle Wirtschaftsbeteiligten bzw. für Verwalter, die touristische Strandbetriebsaktivitäten durchführen, obligatorisch.

Ebenso sind alle Kunden von Terrassen oder Touristenstränden an der rumänischen Küste verpflichtet, diese zu respektieren.

HAUPTSPEZIFISCHE KUNDENSCHUTZMASSNAHMEN IM SPEZIELL ANGEORDNETEN BEREICH AUSSERHALB DER ÖFFENTLICHEN LEBENSMITTELEINHEIT (TERRASSEN):

Am Eingang wird eine Beobachtungs-Triage durchgeführt, und der Zugang von Klienten mit sichtbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird verboten.

Wirtschaftsteilnehmer im Lebensmittelsektor sorgen dafür, dass sich am Eingang und zu den Toiletten Geräte mit zugelassenen Biozidprodukten befinden, die zur Desinfektion der Hände der Kunden erforderlich sind, und informieren sie über die Verwendung.

Es wird empfohlen, Einbahnstraßen einzurichten, die von Kunden auf der Terrasse befahren werden können, um den Kontakt zwischen Kunden zu minimieren (Beispiel: zur und von der Toilette).

Es ist verboten, Menüs, Salzstreuer, Olivenbäume und andere Gegenstände von einem Tisch auf einen anderen zu übertragen. Sie werden desinfiziert, nachdem die Kunden einen Tisch verlassen haben, und wenn möglich werden Einwegmenüs verwendet.

Die Mitarbeiter tragen Masken und Handschuhe

Es wird sichergestellt, dass das Personal beim Servieren der Mahlzeit eine Maske und Handschuhe trägt und die zum Servieren verwendeten Handschuhe bei der Zubereitung der Mahlzeit nicht verwendet werden.

Es ist verboten, stehende Produkte zu konsumieren, um die Bewegung der Kunden auf der Terrasse zu minimieren.

Es wird eine maximale Anzahl von 4 Kunden festgelegt, die einen Tisch belegen können, vorausgesetzt, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, mit Ausnahme dieser Regel handelt es sich um Mitglieder derselben Familie mit demselben Wohnsitz.

Es ist die Einhaltung eines Abstands von mindestens 2 Metern zwischen den Insassen der angrenzenden Tische gewährleistet;

Die Belegung der Plätze erfolgt nach vorheriger Reservierung, um eine Überlastung am Eingang der Einheit zu vermeiden und die epidemiologische Untersuchung im Krankheitsfall bei Kunden vor Ort zu erleichtern.

Es wird auch ein Register der Kundenreservierungen geben, so dass im Falle einer SARS-CoV-2-Virusinfektion bei den Kunden der Lebensmitteleinheit konkrete Daten für die Durchführung der epidemiologischen Untersuchung vorliegen.

Es wird sichergestellt, dass die Desinfektion der Tabellen nach jedem Kunden / jeder Gruppe mit Biozidprodukten durchgeführt wird, für die eine Mindestkontaktzeit erforderlich ist, die von der Nationalen Kommission für Biozidprodukte genehmigt wurde.

DIE HAUPTSPEZIFISCHEN MASSNAHMEN FÜR DEN SCHUTZ VON TOURISTEN AN DEN STRÄNDEN AN DER RÖMISCHEN KÜSTE:

Wirtschaftsteilnehmer oder -verwalter sind gegebenenfalls verpflichtet, die Zugangs- und Verhaltensbestimmungen am Strand an einem sichtbaren Ort anzubringen und gleichzeitig Maßnahmen zur Einhaltung eines Abstands von 2 Metern (links / rechts, vorne / hinten) zwischen den Sonnenliegen zu gewährleisten von Menschen aus verschiedenen Familien verwendet;

Die Administratoren stellen den Zugang zum Strand innerhalb der festgelegten Kapazitätsgrenzen sicher, halten die physische Entfernung ein, verhindern die Überfüllung und begrenzen große Besprechungen und ergreifen Maßnahmen, um den Zugang zum Strand zu beschränken, wenn die festgelegten Kapazitätsgrenzen überschritten werden und die physische Entfernung nicht eingehalten werden kann.

Der Zugang wird durch klar signalisierte Eintrittspunkte sichergestellt und unidirektionale, separate Eingangs- und Ausgangsfarben werden festgelegt, wobei die entsprechenden Entfernungen signalisiert werden.

Die Reservierung der Nutzung des Strandes für bestimmte Zeiträume erfolgt über ein Online- oder Telefonreservierungssystem und / oder die Annahme strategischer Betriebszeiten oder flexibler Schließungskriterien.

Abstand von mindestens 2 Metern zwischen Personen

Ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen Personen (einschließlich Mitarbeitern) muss jederzeit eingehalten werden, außer für Mitglieder derselben Familie oder wenn die Sicherheit der Grundtätigkeit einen kürzeren Abstand erfordert (z. B. Heben schwerer Geräte).

Arbeitsbereiche (z. B. Rettungsschwimmerstühle, Türme) sind so angeordnet, dass diejenigen, die am Strand Dienstleistungen erbringen, mindestens 1,5 m voneinander entfernt sind. Wenn ein Abstand nicht möglich ist, sollten Vorkehrungen für die Verwendung von Schutzmasken oder die Einführung physischer Barrieren wie Kunststoff- / Plexiglasplatten getroffen werden.

Der Service der Kunden wird vom angestellten Personal des konzessionierten Strandes durchgeführt, ohne dass sich die Kunden in den Servicepunkten bewegen.

Bei nicht konzessionierten Stränden ist die örtliche öffentliche Verwaltung dafür verantwortlich, die Regeln für die physische Entfernung einzuhalten und die Bildung von Ballungsräumen zu vermeiden.

Strandausrüstung (z. B. Stühle, Sonnenliegen, Sonnenschirme) muss einzeln verwendet werden, ohne dass diese Ausrüstung von Personen geteilt wird, die nicht zum selben Haushalt gehören, und muss vor und nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden zugelassene Biozidprodukte;

Toiletten am Strand müssen mit angemessenen Verbrauchsmaterialien für die Hygiene ausgestattet sein: Wasser, Seife, Desinfektionsmittel mit mindestens 60% Alkohol, Papiertücher und Mülleimer ohne Berührung. Eine häufige Reinigung und Desinfektion ist gewährleistet.

Sport oder Freizeit sind nicht erlaubt

Sport- oder Freizeitaktivitäten sind nur in speziell für diesen Zweck konzipierten Räumen gestattet, wobei die Anzahl der Personen, die nicht derselben Familie angehören, begrenzt ist.

Das Personal des Wirtschaftsbetreibers bzw. des Strandverwalters trägt eine Maske und erhält zugelassene Biozidgeräte und -produkte, die für die Desinfektion der Hände von Touristen erforderlich sind, sowie Informationen zu deren Verwendung.

Wenn die epidemiologische Situation dies zulässt, werden die in den beiden normativen Rechtsakten verabschiedeten Gesundheitsschutzmaßnahmen bewertet und im Hinblick auf die schrittweise Wiederaufnahme der Aktivitäten im Bereich des Tourismus für die für den 15. Juni geplante zweite Phase berücksichtigt. andere Lockerung der Beschränkungen.

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