Ab heute gilt die Maskenpflicht auch auf der Straße, in Rumänien. Erläuterungen zur Art der erlaubten Masken!

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Januar 8 muss die Schutzmaske in allen geschlossenen und offenen öffentlichen Räumen getragen werden. VORSICHTIG!! Das bedeutet, dass die Maske auch auf der Straße getragen werden muss.

Masken aus Textil oder Kunststoff sind nicht wirksam zur Vorbeugung von Infektionen. Am effektivsten sind die dreifach chirurgischen oder die FFP2-Methoden (siehe Unterschiede zwischen Masken). Tragen Sie keine Masken aus Textil oder Kunststoff, da Sie Gefahr laufen, krank zu werden und andere krank zu machen. Die einzigen akzeptierten Masken sind chirurgische und FFP2.

Von der Maskenpflicht befreite Personen:

  • Kinder unter 5 Jahren
  • Menschen, die alleine im Büro sind
  • TV-Moderatoren und ihre Gäste, sofern sie einen Abstand von 3 Metern zwischen den Menschen einhalten
  • Vertreter religiöser Konfessionen, während der Gottesdienste, sofern der Abstand von 3 Metern zwischen den Personen eingehalten wird
  • Lautsprecher in geschlossenen oder offenen Räumen, sofern sie einen Abstand von 3 Metern zu anderen Personen einhalten
  • Menschen mit intensiver körperlicher Aktivität oder unter anspruchsvollen Arbeitsbedingungen oder sportlichen Aktivitäten
  • Menschen mit kognitiven Behinderungen

Menschen, die an Erkrankungen leiden, die die Sauerstoffaufnahmefähigkeit beeinträchtigen, jedoch erst nach Abklärung durch den Arbeitsmediziner, können von der Maskenpflicht bei der Arbeit befreit werden.

Alle Details zum Tragen der Maske finden Sie unter Verordnung des Gemeinsamen Ministers (Gesundheitsministerium und Innenministerium) Nr. 30/1/7 Januar 2022.

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