In den Niederlanden wurden neue zusätzliche Beschränkungen eingeführt: verschärfte Teilblockade.

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Ab Mittwoch November 4Um 22:00 Uhr und bis zum 18. November 2020 treten unter dem Namen "neue zusätzliche Beschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie" in Kraft. "verstärkte partielle Blockierung".

Im Königreich der Niederlande gilt eine verschärfte Teilblockade für einen Zeitraum von 2 Wochen. Mit den getroffenen Maßnahmen soll die Anzahl der sozialen Kontakte verringert werden.

Die Hausbesuche von maximal 2 Personen pro Tag sind erlaubt. Die maximale Anzahl von Personen aus verschiedenen Wohnungen, die eine Gruppe bilden, beträgt 2. Die Maßnahme wird im Innen- und Außenbereich angewendet.

Die maximale Anzahl von Personen bei Beerdigungen beträgt 30. Die maximale Anzahl von Personen bei Hochzeiten beträgt 20. Es wird dringend empfohlen, von zu Hause aus zu arbeiten.

Für Personen über 13 Jahren ist das Tragen einer Maske in öffentlichen Innenräumen (einschließlich Geschäften) und in öffentlichen Verkehrsmitteln obligatorisch.

Alle Teilnehmer an der Sekundar- und Hochschulbildung tragen außerhalb des Unterrichts eine Maske.

Die Gaststätten, Restaurants, Cafés und Bars bleiben geschlossen, mit Ausnahme von Hotels (für Unterkünfte) und bestimmten Bereichen von Flughäfen. Lieferung nach Hause ist erlaubt.

Alle öffentlich zugänglichen Orte sind geschlossen (z. B. Museen, Theater, Sexclubs, Casinos, Kinos, Vergnügungsparks, Zoos, Schwimmbäder und Bibliotheken). Ausnahmen bilden Hotels, Bestattungsunternehmen, Flughäfen in der Umgebung nach der Sicherheitskontrolle und Standorte mit gemischten Aktivitäten, die den Bereich mit öffentlicher Catering-Funktion schließen.

Einzelhandelsgeschäfte schließen spätestens um 20:00 Uhr. Lebensmittelgeschäfte können nach 20:00 Uhr geöffnet bleiben und die maximale Anzahl von Personen ist begrenzt.

Es ist nicht gestattet, zwischen 20:00 und 07:00 Uhr Alkohol im öffentlichen Raum zu transportieren oder zu konsumieren. Veranstaltungen sind verboten, mit Ausnahme von Protesten, Versammlungen und Versammlungen, die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Veranstaltungen organisiert werden.

Sportlich wird dies nur in begrenztem Umfang möglich sein. Bei Personen über 18 Jahren ist Sport nur unter Einhaltung einer sozialen Distanz von 1,5 Metern und nur einzeln oder in einem Team von bis zu 2 Personen gestattet. Wettbewerbe sind nicht erlaubt.

Die folgenden Kategorien sind ausgenommen: Hochleistungssportler, die an bestimmten Orten arbeiten (z. B. Papendal); Fußballspieler (einschließlich anderer Mitarbeiter aus denselben Sport- "Kernen"), die in der ersten und zweiten Liga der Meisterschaft arbeiten; Für Kinder bis 18 Jahre (Mannschaftssportarten und gegenseitige Wettkämpfe mit Mannschaften aus dem eigenen Verein erlaubt).

Neben der Schließung von Sportkantinen werden Duschen und Umkleideräume geschlossen. Gruppenunterricht ist verboten. Die Anwesenheit der Öffentlichkeit bei Sportwettkämpfen ist nicht gestattet.

Es wird empfohlen, die Fahrt zu begrenzen und Staus zu vermeiden.

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