Blue Air wurde ein zweites Mal von ANPC mit einer Geldstrafe belegt. Sehen Sie die Beträge, mit denen die Fluggesellschaft sanktioniert wurde!

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Angesichts der Situation, die auf dem Markt durch das Geschäftsverhalten des Wirtschaftsteilnehmers Blue Air Aviation SA und dessen Fortdauer entstanden ist, hat die Nationale Verbraucherschutzbehörde (ANPC) eine umfassende Kontrollmaßnahme durchgeführt, bei der die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt wurde Bestimmungen aus dem Bereich des Verbraucherschutzes bezüglich der Luftbeförderungsleistungen des Betreibers, zunächst Überprüfung der Situation der annullierten Flüge zwischen dem 15.06.2022 und 30.08.2022 und der Angebote des Wirtschaftsteilnehmers sowohl auf der offiziellen Website, www.flyblueair.com, sowie auf der offiziellen Facebook-Seite dieser oder der Blue Air-Anwendung und anschließend erweitert, als Folge der im öffentlichen Raum erscheinenden Informationen bezüglich der Annullierung aller Flüge vom 06.09.2022 bis zum 10.10.2022.

Trotz der schwierigen Durchführung der Untersuchung, die durch die verzögerten Reaktionen des Wirtschaftsbeteiligten auf die Anfragen des ANPC-Beauftragtenteams bezüglich verschiedener für die Untersuchung notwendiger Dokumente verursacht wurde, wurden die Schlussfolgerungen der Analyse der Situation abgeschlossen.

So stellte das Kontrollteam die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken in großem Umfang durch den Wirtschaftsakteur fest. In Anbetracht der Bestimmungen der Kunst. 3 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2017 bedeutet dies jede Handlung oder Unterlassung, die gegen die Rechtsvorschriften verstößt, die die Interessen der Verbraucher schützen, und die den Kollektivinteressen der Verbraucher Schaden zugefügt hat, verursacht oder zufügen könnte ihren Wohnsitz in mindestens zwei anderen Mitgliedstaaten als dem Staat haben, in dem die betreffende Handlung oder Unterlassung ihren Ursprung hat oder stattgefunden hat oder in dessen Hoheitsgebiet der für die betreffende Handlung oder Unterlassung verantwortliche Unternehmer niedergelassen ist.

„Hier macht Blue Air seinen letzten Flug und verlässt den Markt, wie wir vor drei Monaten gesagt haben. Von der letzten Sanktion bis zu dieser zweiten Bewertung machen mehr als 100.000 Verbraucher das durch, was die ersten in den letzten zwei Jahren durchgemacht haben. Wohin ihr Geld gegangen ist, wofür es ausgegeben wurde und wie es jemals zurückgefordert wird, bleibt ein großes Rätsel…

Eines der Flugzeuge des Unternehmens liegt ohne beide Triebwerke auf einer Landebahn des Flughafens Baneasa. Ich frage mich, wie viele Rennen er hätte absolvieren müssen, wenn man bedenkt, dass er sich ohne Treibstoff nicht einmal auf DN1 bewegen konnte.

Kein Treibstoff, keine gezahlten Flughafengebühren, keine bis heute gezahlten Löhne, ich frage mich immer noch, wie die Rennen durchgeführt werden sollten und warum sie befördert wurden, obwohl bekannt war, dass sie nicht abgeschlossen werden konnten. Ganz zu schweigen davon, dass es ohne Flugzeuge noch komplizierter gewesen wäre. Haben sie all diese Dinge oder nicht? Ich frage mich, weil die Firmenvertreter uns nicht antworten wollten.

Ich erkläre öffentlich, dass ich mich dem Lügendetektortest zu folgenden Aspekten unterwerfe: wenn der Firmenvertreter uns mitgeteilt hat, dass er erwägt, den Markt im Herbst zu verlassen, wenn er uns mitgeteilt hat, dass sie keine Flugzeuge mehr haben werden, mit denen sie die Rennen absolvieren können.

Wenn man bedenkt, wie viel Geld den Verbrauchern fehlt, erscheinen mir die von unserer Behörde verhängten Bußgelder äußerst gering. Ich entschuldige mich bei jedem Opfer für die letzten Jahre, in denen die Dinge strenger hätten sanktioniert werden können" - Horia Constantinescu, Präsident von ANPC.

Die Schlussfolgerungen der von den ANPC-Kommissaren durchgeführten Untersuchungen zeigten Folgendes:

  • der Wirtschaftsteilnehmer Blue Air Aviation SA hat innerhalb der von den zuständigen Behörden gesetzten Frist weder Verpflichtungen noch einen Abhilfemaßnahmenplan für die Verbraucher vorgeschlagen
  • im analysierten Zeitraum, nämlich 15.06.2022 – 12.09.2022, waren 150.227 Verbraucher aus 23 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betroffen,
  • die Praxis des Wirtschaftsbeteiligten wiederholte sich
  • Der Schadenswert von Verbrauchern beträgt EUR 19.582.065,96 (Gegenwert, berechnet mit dem Kurs vom 16.09.2022) bzw. 96.447.549,47 LEI (Gegenwert, berechnet mit dem Kurs vom 16.09.2022) für den analysierten Zeitraum und stellt nur den Wert von dar die gekauften Tickets, in Wirklichkeit ist der Schaden viel höher
  • Die tatsächliche Erstattung des Ticketwerts für die stornierten Flüge erfolgte an eine sehr kleine Anzahl von Passagieren, die tatsächlich erstattet wurden, d. h. 598 Reservierungen wurden erstattet (was 0,7 % der insgesamt 80.826 stornierten Reservierungen entspricht), der Gesamtbetrag der tatsächlichen Erstattungen entspricht einem Gegenwert von 115.016,11 EUR (0,6 % des Gesamtbetrags der stornierten Reservierungen bzw. 19.582.065,96 EUR)
  • ein Prozentsatz von 9,8 % des zu erstattenden Gesamtbetrags, d. h. die Summe von 1.924.762,33 EURO wurde in der Geldbörse (elektronische Geldbörse) erstattet, was 10.685 Erstattungen entspricht.

Aufgrund dieser Feststellungen beschloss das Team der ANPC-Kommissare, 2 Geldbußen wegen Verstoßes zu verhängen, eine in Höhe von 2 EURO, was in Lei zum Wechselkurs vom 000 entspricht, für die weitreichenden Auswirkungen auf die Verbraucher auf Ebene der Europäischen Union , und eine weitere in Höhe von 000 Lei für wiederholte Verstöße. Die Gesamtsumme der Geldbußen beträgt 04.10.2022 Lei.

Ergänzende Sanktionen werden wie folgt hinzugefügt:

  • die Abhilfe wird angeordnet
  • Es wird die Maßnahme zur Unterbindung unlauterer Geschäftspraktiken vorgeschlagen, in dem Sinne, dass den Verbrauchern keine irreführenden Flugangebote mehr auf den Markt gebracht werden, für deren Durchführung der Wirtschaftsteilnehmer nicht über die erforderlichen Mittel verfügt
  • Es wird vorgeschlagen, die Leistungserbringung bis zur Beendigung des unkorrekten Geschäftsgebarens oder bis zur Erfüllung der angeordneten Maßnahmen auszusetzen.
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