Bukarest betritt das rote Szenario! Das digitale Zertifikat (Green Pass) wird obligatorisch!

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Ab heute, 22. September 2021, tritt Bukarest mit einer Infektionsrate von 3.3 pro Tausend Einwohner in das rote Szenario ein. Somit wird das digitale Zertifikat (grüner Pass) COVID-19 EU für den Zugang zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen, Restaurants, Shows, Schwimmbädern, Konzerten usw. Das teilte die Präfektin der Hauptstadt, Antonela Ghiță, mit.

Bukarest betritt das rote Szenario

In den Landkreisen / Ortschaften, in denen die kumulative Inzidenz nach 14 Tagen mehr als 3 Promille und weniger als oder gleich 6 Promille beträgt, sehen die neuen Normen vor, dass die Aktivitäten nur unter Beteiligung der folgenden Personenkategorien erlaubt sind:

  • gegen das SARS-CoV-2-Virus geimpft sind und für die seit Abschluss des vollständigen Impfplans 10 Tage vergangen sind;
  • das negative Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf SARS-CoV-2-Virusinfektion nicht älter als 72 Stunden oder das zertifiziert negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2-Virusinfektion nicht älter als 48 Stunden ist
  • das im Zeitraum zwischen dem 15. und 180. Tag nach Bestätigung einer SARS-CoV-2-Virusinfektion liegt.

Die Pflicht zur Vorlage des negativen Ergebnisses eines RT-PCR-Tests auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion, nicht älter als 72 Stunden, oder das zertifiziert negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion nicht mehr 48 Stunden alt gilt nicht für Kinder, die 6 Jahre oder jünger sind, sieht das normative Gesetz vor.

Die Regeln sind wie folgt:

  • in geschlossenen oder offenen Räumen können Sportwettkämpfe unter Beteiligung von Zuschauern bis zu 30% der maximalen Kapazität des Raumes stattfinden, wobei ein Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Personen gewährleistet und eine Schutzmaske getragen wird;
  • die Organisation und Entwicklung der Aktivität in den Kinos, Aufführungseinrichtungen und / oder Konzerten ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zu 50% der maximalen Kapazität des Raumes und mit dem Tragen der Schutzmaske erlaubt;
  • Organisation privater Veranstaltungen (Hochzeiten, Taufen usw.) mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 200 Personen im Inneren und Sicherstellung einer Fläche von mindestens 2 Quadratmetern für jede Person;
  • Die Organisation von Schulungen und Workshops für Erwachsene, einschließlich solcher zur Durchführung von aus europäischen Mitteln finanzierten Projekten, ist mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 150 Personen im Innenbereich und maximal 200 Personen im Außenbereich zulässig, wobei eine Mindestfläche von 2 m² für jede Person, die eine Schutzmaske trägt und die auf Anordnung des Gesundheitsministers festgelegten Vorschriften für die öffentliche Gesundheit einhält;
  • Die Organisation von Konferenzen ist mit einer Teilnehmerzahl von maximal 150 Personen im Inneren erlaubt, mit der Zusicherung einer Fläche von mindestens 2 m² für jede Person, mit dem Tragen der Schutzmaske und unter Einhaltung der festgelegten öffentlichen Gesundheitsnormen im Auftrag des Gesundheitsministers;
  • unter den Bedingungen des Gesetzes Nr. 60/1991 über die Organisation und Durchführung von öffentlichen Versammlungen, neu veröffentlicht, die Organisation von Kundgebungen und Demonstrationen ist mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 100 zulässig
  • die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern, die Tätigkeiten der Zubereitung, Vermarktung und des Verzehrs von Speisen und / oder alkoholischen und alkoholfreien Getränken ausüben, wie Restaurants und Cafés, in Gebäuden und auf Terrassen, mit der Öffentlichkeit bis zu 50 % der maximalen Kapazität zulässig Platz im Zeitintervall 5,00 - 2,00;
  • die Aktivität in Bars, Clubs und Diskotheken ist erlaubt, ohne 30% der maximalen Kapazität des Raumes im Zeitintervall 5,00 - 2,00 zu überschreiten;
  • die Tätigkeit der im Glücksspielbereich zugelassenen Wirtschaftsteilnehmer mit der Öffentlichkeit ist bis zu 50 % der maximalen Kapazität des Raums zulässig;
  • die öffentliche Tätigkeit der Wirtschaftsteilnehmer, die Verwaltungstätigkeiten der Hallenbäder durchführen, ist erlaubt, ohne 50 % der maximalen Kapazität des Raums zu überschreiten;
  • die Tätigkeit der Wirtschaftsteilnehmer, die Spielplätze für Kinder in geschlossenen Räumen verwalten, ist zulässig, ohne 50% der maximalen Kapazität des Raums und im Zeitintervall von 5,00 bis 24,00 Uhr zu überschreiten;
  • die Tätigkeit der Wirtschaftsteilnehmer, die Spielräume verwalten, ist zulässig, ohne im Zeitraum 50 - 5,00 2,00% der maximalen Kapazität des Raums zu überschreiten;
  • Sport- und Freizeitaktivitäten im Freien sind mit der Teilnahme von maximal 10 Personen, die nicht zusammenleben, unter den Bedingungen erlaubt, die durch gemeinsame Anordnung des Ministers für Kultur und des Ministers für Jugend und Sport festgelegt werden.

Auch die Landkreise Ilfov, Satul Mare und Timiș befinden sich im roten Szenario.

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