Die CNSU hat die neuen Regeln zur Anwendung der Quarantänemaßnahme für alle in Rumänien ankommenden Personen verabschiedet

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Das Nationale Komitee für Notsituationen hat in seiner heutigen Sitzung am 6. Dezember 2021 den Beschluss Nr. 111 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Quarantänemaßnahme für in Rumänien ankommende Personen mit einer Gültigkeit vom 10.12.2021 um 00:00 - 08.01.2022 um 24 angenommen : 00.

1. Für Personen, die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft einreisen, wird eine 14-tägige Quarantäne für den Wohnsitz, den angegebenen Ort oder den besonderen Raum verhängt:

  • a) Personen, die aus der Grünen oder Gelben Zone einreisen und keinen Impfnachweis vorlegen, Nachweis einer positiven Bestätigung einer SARS-CoV-2-Virus-Infektion in den letzten 180 Tagen vor Einreise und für die mindestens 14 Tage seit dem Datum der Bestätigung bis zum Datum der Einreise verstrichen oder der Nachweis des negativen RT-PCR-Tests auf COVID-19, der spätestens 72 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder der Einreise in das Staatsgebiet durchgeführt wurde ( für Alleinreisende);
  • b) Personen, die aus der Roten Zone einreisen und in den letzten 2 Tagen vor der Einreise keinen Impfnachweis oder Nachweis einer positiven Bestätigung einer SARS-CoV-180-Virusinfektion vorlegen und für die mindestens 14 Tage ab dem das Datum der Bestätigung bis zum Datum der Einreise in das Land.

2. Die 10-tägige Quarantänemaßnahme wird für ungeimpfte Personen oder für Personen verhängt, die in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus getestet wurden und die aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union einreisen , des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft in der roten Zone, wenn das negative Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nicht mehr als 72 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) durchgeführt wurde alleine).

3. Die folgenden Personengruppen sind von der unter den Bedingungen 1 und 2 festgelegten Quarantänemaßnahme ausgenommen:

  • a) Kinder unter 12 Jahren oder älter;
  • b) Kinder über 12 und unter 16 Jahren, unabhängig von der Aufnahme des Landes in das Risikogebiet, wenn sie einen negativen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Virusinfektion aufweisen, der höchstens 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende mit eigenen Mitteln);
  • c) ungeimpfte Personen oder Personen, die in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus bestätigt wurden, die aus der Roten Zone einreisen und sich weniger als . im Staatsgebiet aufhalten 3 Tage (72 Stunden), wenn das negative Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus nicht mehr als 72 Stunden vor dem Einsteigen (für diejenigen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen) oder der Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die weiterreisen) durchgeführt wurde ihre eigenen). Wenn die Personen das Staatsgebiet nicht innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) verlassen, werden sie mit den Informationen der Gesundheitsdirektion des Bezirks, in dem sie wohnen oder in dem sie die Adresse bei der Einreise angegeben haben, unter Quarantäne gestellt für einen Zeitraum von 14 Tagen, beginnend mit dem vierten Tag nach der Einreise auf rumänischem Hoheitsgebiet;
  • d) Transitpersonen, wenn sie Rumänien innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise in das Hoheitsgebiet des Landes verlassen;
  • e) Grenzgänger, die aus Ungarn oder Bulgarien nach Rumänien einreisen, sowie rumänische Staatsbürger, die bei Wirtschaftsbeteiligten aus den genannten Ländern beschäftigt sind, die bei der Einreise die vertraglichen Beziehungen zu den jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten nachweisen;
  • f) Schüler/Studenten, rumänische Staatsbürger oder Staatsbürger mit Wohnsitz oder Wohnsitz außerhalb Rumäniens, die die Kurse einiger Bildungseinrichtungen in Rumänien oder im Ausland besuchen, täglich zu ihnen pendeln und Nachweise vorlegen, oder die entweder Aufnahmeprüfungen ablegen müssen, um ihre Studium oder Aufnahme des Studiums in Bildungseinheiten/-institutionen des Landes oder zu Reisen zu Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Beginn, der Organisation, dem Besuch oder dem Abschluss des Studiums sowie deren Begleitpersonen, wenn diese minderjährig sind;
  • g) Mitglieder von Sportdelegationen sowie Künstler und deren Mitarbeiter, die in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht geimpft oder nicht positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus getestet wurden, die zur Teilnahme aus der Roten Zone anreisen bei Wettbewerben bzw. kulturellen, künstlerischen oder Unterhaltungsveranstaltungen, die auf dem Staatsgebiet organisiert werden, wenn ein negativer RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wird, der spätestens 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen) und nur an Aktivitäten in den Wettbewerben oder gegebenenfalls an den genannten Veranstaltungen teilnehmen;
  • h) Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstkapazität von mehr als 2,4 Tonnen, die den Güterverkehr erbringen, sowie Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, die die Beförderung von Personen ermöglichen, ungeimpft oder nicht positiv getestet auf SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 180 Tagen vor Einreise aus der Roten Zone, wenn sie spätestens 2 Stunden vor Einreise in das Staatsgebiet einen negativen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-72-Infektion aufweisen , und die Reise wird nur zu beruflichen Zwecken durchgeführt;
  • i) Personen, die aufgrund von Rückübernahmeabkommen an die rumänischen Behörden übergeben und im beschleunigten Verfahren zurückgeführt wurden;
  • j) Mitglieder diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen, anderer in Bukarest akkreditierter diplomatischer Vertretungen und Inhaber von Diplomatenpässen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, dem diplomatischen Personal gleichgestelltes Personal, Mitglieder des rumänischen diplomatischen und konsularischen Korps und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, ungeimpft oder in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht positiv auf eine SARS-CoV-180-Infektion getestet worden sind, die aus der Roten Zone anreisen und spätestens später einen negativen RT-PCR-Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion vorweisen als 72 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Alleinreisende).

4. Die Quarantänemaßnahme wird bei aus Drittstaaten einreisenden Personen zu Hause, am angegebenen Ort oder an dem dafür vorgesehenen Ort für die Dauer von 14 Tagen verhängt und darf kein negatives Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf COVID . aufweisen -19 48 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Reisende mit eigenen Mitteln).

5. Die Quarantäne-Maßnahme ist zu Hause, am angegebenen Ort oder an einem besonderen Ort für einen Zeitraum von 10 Tagen für ungeimpfte Personen oder für Personen, die in den letzten 2 Tagen nicht positiv auf eine SARS-CoV-180-Virusinfektion getestet wurden, einzurichten vor der Einreise Ankunft im Drittland, unabhängig von ihrer Einstufung in die Risikozone, wenn sie einen negativen RT-PCR-Test auf eine Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus aufweisen, der nicht später als 48 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) Beförderung) oder Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen).

6. Die folgenden Personengruppen sind von der unter den Bedingungen 4 und 5 festgelegten Quarantänemaßnahme ausgenommen:

  • a) Kinder unter 12 Jahren oder älter;
  • b) Kinder über 12 Jahre und unter 16 Jahre, wenn sie einen negativen RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Virusinfektion zeigen, der nicht später als 48 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde (für diejenigen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen) oder Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen);
  • c) ungeimpfte Personen oder Personen, die in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus bestätigt wurden, die sich weniger als 3 Tage (72 Stunden) im Staatsgebiet aufhalten wenn das negative Ergebnis eines RT-PCR-Tests auf eine Infektion mit dem SARSCoV-2-Virus auftritt, der nicht länger als 48 Stunden vor dem Einsteigen (für diejenigen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen) oder der Einreise in das Staatsgebiet (für diejenigen, die mit dem eigenen Fahrzeug reisen) durchgeführt wird. Wenn die Personen das Staatsgebiet nicht innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) verlassen, werden sie mit den Informationen der Gesundheitsdirektion des Bezirks, in dem sie wohnen oder in dem sie die Adresse bei der Einreise angegeben haben, unter Quarantäne gestellt für einen Zeitraum von 14 Tagen, beginnend mit dem vierten Tag nach der Einreise auf rumänischem Hoheitsgebiet;
  • d) Transitpersonen, wenn sie Rumänien innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise in das Hoheitsgebiet des Landes verlassen;
  • e) Grenzgänger, die aus Serbien, der Ukraine oder der Republik Moldau nach Rumänien einreisen, sowie rumänische Staatsbürger, die bei Wirtschaftsbeteiligten aus den genannten Ländern beschäftigt sind und bei der Einreise die vertraglichen Beziehungen zu den jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten nachweisen;
  • f) Schüler/Studenten, rumänische Staatsbürger oder Staatsbürger mit Wohnsitz oder Wohnsitz außerhalb Rumäniens, die die Kurse einiger Bildungseinrichtungen in Rumänien oder im Ausland besuchen, täglich zu ihnen pendeln und Nachweise vorlegen, oder die entweder Aufnahmeprüfungen ablegen müssen, um ihre Studium oder Aufnahme des Studiums in Bildungseinheiten/-institutionen des Landes oder zu Reisen zu Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Beginn, der Organisation, dem Besuch oder dem Abschluss des Studiums sowie deren Begleitpersonen, wenn diese minderjährig sind;
  • g) Mitglieder von Sportdelegationen sowie Künstler und deren Personal, die nicht geimpft sind oder in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-180-Virus getestet wurden, anreisen, um Sport zu treiben Wettbewerbe bzw. kulturelle, künstlerische oder Unterhaltungsveranstaltungen, die auf dem Staatsgebiet organisiert werden, wenn ein negativer RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wird, der spätestens 48 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt wurde (für Reisende mit Verkehrsmitteln gemeinsam) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Alleinreisende) und Teilnahme nur an Aktivitäten der Wettbewerbe bzw. der genannten Veranstaltungen;
  • h) Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstkapazität von mehr als 2,4 Tonnen, die den Güterverkehr erbringen, sowie Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, die die Beförderung von Personen ermöglichen, ungeimpft oder nicht positiv getestet auf SARS-CoV-2-Infektion in den letzten 180 Tagen vor der Einreise, wenn ein RT-PCR-Test auf SARS-CoV-2-Infektion, der nicht mehr als 48 Stunden vor dem Staatsgebiet durchgeführt wurde, negativ ist und die Reise nur für berufliche Zwecke hergestellt;
  • i) Personen, die aufgrund von Rückübernahmeabkommen an die rumänischen Behörden übergeben und im beschleunigten Verfahren zurückgeführt wurden;
  • j) Mitglieder diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen, anderer in Bukarest akkreditierter diplomatischer Vertretungen und Inhaber von Diplomatenpässen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, dem diplomatischen Personal gleichgestelltes Personal, Mitglieder des rumänischen diplomatischen und konsularischen Korps und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, ungeimpft oder in den letzten 2 Tagen vor der Einreise nicht positiv auf eine SARS-CoV-180-Infektion getestet worden, die aus Drittstaaten einreisen, unabhängig von ihrem Risikostatus, SARS-CoV-2-Virus-Infektion spätestens 48 Stunden vor dem Einsteigen (für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder Einreise in das Staatsgebiet (für Alleinreisende).
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