Reisebedingungen in Finnland: Vorlage eines negativen COVID-19-Tests oder Grenztests

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NOTFALL: JA, ab 1. März 2021. EINTRITTSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DAS NATIONALE GEBIET (gültig bis 30. April 2021).

Die Einreisebeschränkungen für die Republik Finnland wurden bis zum 30. April 2021 verlängert.

Ab dem 18. Februar dieses Jahres haben die finnischen Behörden beschlossen, die Grenzkontrollen beizubehalten und die derzeitigen Reisebeschränkungen für Personen, die aus Ländern mit einer Infektionsrate von mehr als 30 pro 2021 Einwohner, einschließlich Rumänien, nach Finnland einreisen, bis zum 25. April 100.000 zu verlängern.

Reisen nach Finnland sind erlaubt ausschließlich an Ausländer mit Wohnsitz in Finnland nur im Interesse der Arbeit, auch für Saisonarbeiter in der Land-, Garten- und Forstwirtschaft und aus anderen wesentlichen Gründen, ausschließlich in den in den Anweisungen der Grenzpolizei vorgesehenen Situationen. Aktualisierte offizielle Informationen sind im nächsten verfügbar Website.

Flughafentransit ist erlaubt

Die Rückkehr gebietsansässiger Ausländer und die Einreise nach Finnland aus berechtigten Gründen sind zulässig. Der Transit durch den Flughafen Helsinki-Vantaa ist gestattet, die Passagiere müssen sich jedoch bis zum Beginn des Boarding-Verfahrens im Transitbereich des Flughafens aufhalten, um ihre Reise fortzusetzen.               

Bei langen Zwischenstopps oder Flugstornierungen in den Endzielstaat darf der Transitbereich verlassen und in einem Hotel innerhalb des Flughafengeländes übernachtet werden.

Die Einreise von Familienmitgliedern eines finnischen Staatsbürgers oder eines in den EU-Mitgliedstaaten ansässigen Staatsangehörigen nach Finnland ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit gestattet. Es ist auch möglich, in Finnland ankommende Kreuzfahrtschiffe ohne Erlaubnis zum Aussteigen auf finnischem Gebiet anzudocken.

Bei der Rückkehr nach Finnland ist dies über die von den Kontrollen erfassten Grenzübergangsstellen bei Bedarf mit verschiedenen Transportmitteln möglich. Begründete dringende Fälle werden berücksichtigt: familiäre, persönliche oder Immobilienprobleme (Wohnung oder Ferienhaus) in Finnland.

Diese Bestimmungen gelten für alle in Finnland lebenden Bürger der EU-Mitgliedstaaten und des Schengen-Raums.

Diese Bestimmungen gelten für alle in Finnland lebenden Bürger der EU-Mitgliedstaaten und des Schengen-Raums sowie deren Familienangehörige sowie für in diesem Staat lebende Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger der EU-Mitgliedstaaten und des Schengen sowie sowie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.

Um das notwendige medizinische Personal an den Landgrenzen zu gewährleisten, wurden die Betriebszeiten einiger Grenzpunkte geändert. Ab dem 15. Februar dieses Jahres sind die Grenzübergänge zwischen Finnland und Norwegen von 9:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. An der finnischen Landgrenze zu Schweden sind die Grenzübergänge Karesuvanto, Kolari, Muonio und Pello von 7:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.

An der Landgrenze zu Russland sind die Grenzübergänge Nuijamaa und Vaalimaa von 7:00 bis 21:30 Uhr und der Grenzübergang Niirala von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Der Grenzübergang in Imatra ist für den Personenverkehr gesperrt. 

Rumänien wurde in die Gruppe der "roten Staaten" aufgenommen.

In Übereinstimmung mit der Entscheidung des finnischen Instituts für öffentliche Gesundheit (THL), Rumänien wurde in die Gruppe der "roten Staaten" aufgenommen, mit einer Inzidenz von COVID-19-Fällen von über 25 pro 100.000 Einwohner.

Die regionale staatliche Verwaltungsbehörde hat beschlossen, für alle Passagiere, die aus den "roten Ländern" über alle Luft-, See- und Landgrenzübergänge nach Finnland einreisen, obligatorische ärztliche Untersuchungen durchzuführen. Obligatorische medizinische Untersuchungen werden zwischen dem 1. und 30. April 2021 durchgeführt und können kostenlose Tests auf SARS-CoV-2-Infektionen umfassen.

Passagiere, die spätestens 19 Stunden vor ihrer Einreise nach Finnland einen negativen COVID-72-Test durchführen oder eine Bescheinigung darüber erhalten, dass sie in den letzten 2 Monaten mit dem SARS-CoV-6-Virus infiziert wurden, sind von den obligatorischen Tests ausgenommen.

Die Weigerung, an der obligatorischen ärztlichen Untersuchung teilzunehmen oder den kostenlosen COVID-19-Test durchzuführen, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten wegen Verstößen gegen das Gesundheitsschutzgesetz geahndet werden.

Die Verpflichtung zur Durchführung der ärztlichen Untersuchung und des COVID-19-Tests gilt nicht für Beförderer, Logistikmitarbeiter und Passagiere auf dem Weg durch den Flughafen Helsinki-Vantaa. Aktualisierte offizielle Informationen finden Sie auf der Website der Regionalverwaltungsbehörde Südfinnland.

Freiwillige Isolation

Die feste Empfehlung für eine freiwillige Isolierung zu Hause oder am Wohnort gilt für alle Passagiere, die aus Ländern mit hohem Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2-Virus nach Finnland kommen. Passagiere mit sichtbaren Symptomen werden für einen Zeitraum von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Die von den Behörden dringend empfohlene freiwillige Selbstisolierung kann nach zwei negativen Tests unterbrochen werden, wobei der zweite mindestens 72 Stunden nach der Einreise durchgeführt wird. Ausländer, die weniger als 72 Stunden in Finnland verbringen, dürfen sich nicht selbst isolieren oder einen zweiten Test machen.

Weitere Informationen zu Reisebedingungen in Finnland!

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