Reisebedingungen in Litauen: Test mit negativem Ergebnis auf SARS-CoV-2-Virusinfektion und -isolierung

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NOTFALL: JA, ab 27. Februar 2020.

QUARANTINENZUSTAND: JA

Ab dem 7. November 2020 um 00:00 Uhr wurde der Quarantänestatus auf dem gesamten Staatsgebiet bis zum 31. März 2021 um 00:00 Uhr festgelegt.

Im Zusammenhang mit der Entstehung neuer Stämme des SARS-CoV-2-Virus hat Litauen die Bedingungen für die Einreise in das Staatsgebiet verschärft. Die von der litauischen Regierung auf ihrer Website veröffentlichte Liste der von der COVID-19-Pandemie betroffenen Staaten: https://koronastop.lrv.lt/en/ umfasst nach Angaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sowohl die Staaten, in denen die neuen Stämme identifiziert wurden, als auch die EU-Mitgliedstaaten, die in die rote Kategorie fallen: https://www.ecdc.europa.eu/en.

Test mit negativem Ergebnis für COVID-19

Ab dem 10.03.2021 müssen alle Passagiere, die mit zugelassenen gewerblichen Transportmitteln (auf internationalen Strecken, die von Luftfahrtunternehmen als reguläre, spezielle oder Charterdienste oder mit beliebigen Transportmitteln organisiert und betrieben werden) in Litauen ankommen, ein übersetztes Dokument in litauischer, englischer oder englischer Sprache vorlegen Russisch, das das negative Ergebnis eines Tests auf SARS-CoV-2-Virusinfektion bestätigt, wurde bis zu 72 Stunden vor Ankunft durchgeführt. 

Personen, die mit ihrem eigenen Transportmittel nach Litauen reisen, müssen auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion negativ getestet werden oder bei Ankunft in diesem Staat innerhalb von 24 Stunden getestet werden.

Nach der Entscheidung der litauischen Regierung werden serologische Tests auf Antikörper beim Betreten des Hoheitsgebiets dieses Staates nicht mehr akzeptiert.

Zusätzlich zu dieser Maßnahme müssen sich Personen, die in die Republik Litauen einreisen, für einen Zeitraum von 10 Tagen isolieren, wobei die Möglichkeit besteht, die Maßnahme nach einem Zeitraum von 7 Tagen auszusetzen, wenn sie einen Test auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion von durchführen 7 Tage, deren Ergebnis negativ ist, und die betreffende Person zeigt keine Symptome einer Atemwegsinfektion (Fieber, Husten, Atembeschwerden).

Gleichzeitig müssen alle Personen, die in die Republik Litauen einreisen, das Formular auf der Website des Litauischen Nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit (NPHC) ausfüllen. https://keleiviams.nvsc.lt/en/form) und legen Sie die zum Zeitpunkt des Einsteigens erhaltene Bestätigung - QR-Code - vor. Personen, die einzeln auf der Straße reisen, müssen sich elektronisch beim Nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit anmelden - NPHC, innerhalb von 12 Stunden nach Ankunft in diesem Zustand.

Transit:

Die Beschränkungen gelten nicht für den Transit durch das Hoheitsgebiet der Republik Litauen.

Ausnahmen:

Besatzungsmitglieder von Unternehmen, die im internationalen gewerblichen Verkehr (einschließlich Straße) tätig sind, sind von Selbstisolierungs- und Testmaßnahmen befreit.

Personen, die in den letzten 2 Tagen vor der Einreise in die Republik Litauen mit einer SARS-CoV-90-Virusinfektion bestätigt wurden oder gegen COVID-19 geimpft wurden, sind von der Test- und Selbstisolierungsmaßnahme ausgenommen, sofern ein Arzt anwesend ist Das Zertifikat wird vorgelegt (auf Litauisch, Englisch oder Russisch), aus dem dieser Aspekt hervorgeht.

Selbstisolationsmaßnahme:

Personen, die aus Staaten kommen, in denen SARS-CoV-2-Stämme mit einer beschleunigten Ausbreitung identifiziert wurden, unterliegen strengeren Isolationsbedingungen. Daher können die betroffenen Personen den Ort der Isolation nur verlassen, wenn sie dringend medizinische Hilfe benötigen und zu einer medizinischen Einheit oder zu einem mobilen Testpunkt gehen müssen.

Personen, die der Isolationsmaßnahme unterliegen, können mit Genehmigung des Nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit (NPHC) an Bestattungszeremonien für nahe Verwandte teilnehmen, den Ort der Isolation ändern oder zu medizinischen Besuchen reisen.

Menschen, die aus Staaten kommen, in denen sich die Ausbreitung neuer SARS-CoV-2-Virusstämme beschleunigt, sollten sich in einer separaten Wohnung / einem separaten Raum isolieren.

Selbstisolation im selben Raum ist nur für Personen erlaubt, die zusammen gereist sind, mit Ausnahme von Kindern, die während der gesamten Zeit der Selbstisolation bei Familienmitgliedern bleiben dürfen.

Personen, die aus anderen von der COVID-19-Pandemie betroffenen Staaten anreisen, können den Ort, an dem sie sich selbst isolieren, verlassen und sich ohne NPHC-Benachrichtigung in einem Umkreis von 1 km um ihn herum bewegen. Außerdem können sich die betreffenden Personen in derselben Wohnung mit den Familienmitgliedern, die nicht ins Ausland gereist sind, in einem separaten Raum isolieren, was erforderlich ist, um den Kontakt mit den anderen Personen in der Wohnung einzuschränken.

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