Einreisebedingungen in Belarus: negativer PCR-Test für COVID-19 und 10-tägige Isolierung für Reisende aus Rumänien.

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Ab dem Moment sind die Bestimmungen des Dekrets des Ministerrates Nr. 705 tritt in Kraft (20. Dezember 2020), Ausländer, die in der Republik Belarus ankommen (mit Ausnahme derjenigen, die in diesem Staat eine dauerhafte oder vorübergehende Aufenthaltserlaubnis haben) müssen im Original oder in Kopie ein medizinisches Dokument in physischer oder elektronischer Form vorlegen, das dies bestätigt negatives Ergebnis des molekularen Tests vom PCR-Typ auf SARS-CoV-2-Infektion.

Der PCR-Test muss spätestens drei Tage (72 Stunden) vor dem Datum der Einreise in die Republik Belarus durchgeführt werden. Das Fehlen eines solchen medizinischen Dokuments ist die Grundlage für die Verweigerung der Einreise in die Republik Belarus.

Ausländer aus 146 Ländern müssen 10 Kalendertage lang isoliert sein

Gleichzeitig sind nach den neuen Bestimmungen sowohl Ausländer als auch Bürger der Republik Belarus, die aus den vom Gesundheitsministerium auf der Liste der Staaten der "roten Zone" aufgeführten Staaten angereist sind (ab dem 10. Dezember 146 Staaten in dieser Kategorie). einschließlich Rumänien), muss 10 Kalendertage ab dem Datum der Einreise in das Hoheitsgebiet dieses Staates in Einzelhaft sein. Reisen außerhalb der Republik Belarus sind bis zum Ende der Zeit der Selbstisolation nicht gestattet. 

Die Republik Belarus wird ihren Bürgern nicht länger erlauben, ihr Staatsgebiet auf Straße, Fluss und Schiene zu verlassen.

Außerdem wird die Republik Belarus ab dem 20. Dezember 2020 die Ausreise ihrer eigenen Bürger und Ausländer, die eine unbefristete oder vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in diesem Staat besitzen, nicht mehr auf Straße, Fluss und Schiene aus dem Staatsgebiet zulassen. Das Verlassen des Hoheitsgebiets der Republik Belarus wird weiterhin auf dem Luftweg gestattet.

Das oben genannte Ausreiseverbot gilt nicht für Personen mit Diplomaten- und Dienstpässen, offizielle Delegationen, internationale Straßenverkehrsfahrer, Flugzeug- und Schiffsbesatzungen, Zugbesatzungen, Geschäftsleute und andere Kategorien. Die Maßnahme gilt auch nicht für Personen, die einen Arbeitsvertrag haben oder im Ausland studieren, sowie für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Staat haben. Diese Personengruppen können jedoch höchstens alle sechs Monate abreisen. .

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