Deutschland hat die Liste der Risikobereiche aktualisiert. Die Landkreise Gorj und Neamț wurden von der Liste gestrichen.

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Deutschland hat am 2. September 2020 die Liste der Risikobereiche aktualisiert. Nach den Klarstellungen vom 20. August 2020 zur Änderung der Einreisebedingungen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der COVID-19-Pandemie teilt das Außenministerium mit, dass die Behörden der Bundesrepublik Deutschland die Liste der "Risikobereiche" in Rumänien aktualisiert haben.

Die Landkreise Gorj und Neamț wurden aus der Liste der "Risikobereiche" in Deutschland gestrichen.

Als Ergebnis dieses Updates Die Landkreise Gorj und Neamț wurden aus der Liste der "Risikobereiche" gestrichen..

Unter Berücksichtigung dieser jüngsten Entscheidungen der deutschen Behörden Neben Bukarest stehen noch 13 Bezirke in Rumänien auf der Liste der "Risikobereiche".: Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Buzău, Dâmbovița, Galaţi, Ilfov, Prahova, Vaslui, Vâlcea, Vrancea.

Personen, die aus Risikobereichen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, müssen ein "Standortformular" für die Suche nach Passagieren im öffentlichen Gesundheitswesen (rumänische Version) ausfüllen.

Nach Angaben der deutschen Behörden müssen sich alle Personen, unabhängig von ihrer Nationalität, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in einem der "Risikobereiche" befinden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit selbst isolieren. zu Hause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Ankunft.

Beseitigen Sie die Selbstisolation mit einem negativen COVID-19-Test

Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Die erste Ausnahme gilt für Personen, die einen molekularbiologischen Test für COVID-19 vorlegen, dessen negatives Ergebnis spätestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt wurde.durch ein in Deutsch oder Englisch übersetztes ärztliches Attest, das nach der Einreise mindestens 14 Tage aufbewahrt werden muss.

Die zweite Ausnahme gilt für Personen, die den Test innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ablegen können.mit der Verpflichtung, die Selbstisolation zu Hause bis zur Übermittlung des negativen Testergebnisses strikt einzuhalten. Der Test kann kostenlos direkt am Flughafen, beim Hausarzt oder bei den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die spezielle Telefonleitung 116 117.

Wenn die betroffene Person bestimmte Symptome von COVID-19 hat, gelten die oben genannten Ausnahmen nicht. In diesem Fall ist es obligatorisch, die Selbstisolationsperiode abzuschließen, auch wenn der negative Test spätestens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgelegt wird oder wenn er innerhalb von 72 Stunden nach Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet durchgeführt wird und das Ergebnis negativ ist.

Kostenlose Durchreise durch Deutschland

Der Transit durch deutsches Hoheitsgebiet unterliegt nicht den oben genannten Verpflichtungen. Während des Transits ist es notwendig, jeglichen engen Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden und bestimmte Schutzmaßnahmen (soziale Distanz, Hygiene, Maske) einzuhalten, wobei kurze Zwischenstopps für Lebensmittel oder Treibstoff gewährt werden dürfen, nicht jedoch für Tourismus, Besuche usw. ein ..

Bei Nichteinhaltung der Prüfpflichten, Einhaltung der Selbstisolierungsmaßnahme oder der Transitbedingungen können die deutschen Behörden Sanktionen von bis zu 25.000 EUR verhängen.

Auf die allgemeinen Verhaltensregeln, Beschränkungen und Entspannungsmaßnahmen, die auf der Ebene jedes Bundeslandes festgelegt wurden, kann am zugegriffen werden Bundeskanzler-Seite.

Informationen zu den von den deutschen Behörden ergriffenen Maßnahmen oder den Empfehlungen, die sie an die Öffentlichkeit richten, können auch in mehreren Sprachen der internationalen Verbreitung abgerufen werden: Deutsch, Englisch, Französisch.

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