Die EU-Kommission schlägt mehrere Änderungen am digitalen EU-COVID-Zertifikat vor

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Fast ein Jahr nach der Entwicklung des digitalen EU-COVID-Zertifikats beabsichtigt die Europäische Kommission, mehrere Änderungen vorzunehmen.

In einem am Donnerstag, 3. Februar, vorgestellten Vorschlag hat die EU-Kommission mehrere Änderungen der Verordnung über die Ausstellung und Verwendung des COVID-Zertifikats empfohlen und vorgeschlagen, dass dieselben Änderungen für ein weiteres Jahr in Kraft bleiben.

„Die Europäische Kommission schlägt vor, das digitale EU-COVID-Zertifikat um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Die Kommission hat den Vorschlag angenommen, um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament und der Rat das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig vor Ablauf dieser Verordnung abschließen können ."

Neben der Verlängerung der Nutzung um ein weiteres Jahr sieht die neue Verordnung auch einige bemerkenswerte Änderungen vor:

  • Aufnahme von Antigentests, die in Laboren durchgeführt werden, als Tests, für die aufgrund der hohen Nachfrage nach COVID-19-Tests Zertifikate ausgestellt werden können.
  • Stellen Sie sicher, dass die Bescheinigungen die richtige Anzahl von Dosen des COVID-19-Impfstoffs enthalten, auch wenn der EU-Bürger die Dosen in verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten hat.
  • Ausstellung des Zertifikats der Teilnehmer an den Tests für die neuen COVID-19-Impfstoffe, um die Weiterentwicklung solcher Impfstoffe zu fördern.

Gleichzeitig weist die EU-Kommission darauf hin, dass die Verwendung von digitalen EU-COVID-Zertifikaten für interne Zwecke eine Frage bleibt, die von den Mitgliedstaaten für ihr eigenes Hoheitsgebiet entschieden werden sollte. Die EU-Kommission weist zudem darauf hin, dass die Zertifikatsverordnung die Verwendung des Dokuments für solche Zwecke nicht vorschreibt oder verhindert.

"Wenn ein Mitgliedstaat ein System von COVID-19-Zertifikaten für interne Zwecke einrichtet, sollte er weiterhin sicherstellen, dass das digitale COVID-Zertifikat UE es wird auch für diese Zwecke voll akzeptiert“, erklärt die Kommission in der Pressemitteilung.

Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Gültigkeitsdauer von Bescheinigungen, die für inländische Zwecke verwendet werden, an die für Reisen auf EU-Ebene festgelegte Gültigkeitsdauer anzugleichen.

Die EU-Kommission hat das EU-Parlament und den Rat aufgefordert, den Vorschlag schnellstmöglich anzunehmen.

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