Neue Einreise- und Reisebedingungen in der Tschechischen Republik. Rumänien, ab 3. August auf der Roten Liste.

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Das Außenministerium gibt an, dass die Prager Behörden die Bedingungen für die Einreise in die Tschechische Republik überarbeitet haben. Je nach Herkunftsland werden sie in zwei Kategorien eingeteilt: grün (geringes Infektionsrisiko) und rot (hohes Infektionsrisiko).

Rumänien, ab 3. August auf der Roten Liste

Rumänien wird ab dem 3. August 2020 um 00:00 Uhr auf die Rote Liste gesetzt. Die Einteilung der Staaten in die beiden Kategorien unterliegt einer ständigen Neubewertung auf der Grundlage der Entwicklung der epidemiologischen Situation in jedem Staat.

Neue Einreise- und Reisebedingungen in der Tschechischen Republik

Nach Angaben der tschechischen Behörden können Personen, die von Rumänien in die Tschechische Republik reisen, das tschechische Hoheitsgebiet betreten, ohne den Zweck der Reise zu rechtfertigen. Sie müssen jedoch ihre Ankunft telefonisch oder auf andere Weise der Direktion für öffentliche Gesundheit mitteilen, in deren Gebiet sich der angegebene Wohnort befindet (Hotel, Wohnung). Gleichzeitig muss es auf eigene Kosten die Prüfung auf COVID-19 durchführen, falls die Gesundheitsbehörde keine anderen Quarantänemaßnahmen angeordnet hat.

Alle Personen, die in den letzten 12 Tagen mehr als 14 Stunden in Rumänien gelebt haben, müssen die Anwesenheit der Gesundheitsbehörden unmittelbar nach der Einreise in das Gebiet der Tschechischen Republik melden und anschließend der Direktion für öffentliche Gesundheit vorlegen, innerhalb derer sie sich befinden Finden Sie heraus, wo der Wohnort als molekularer Test für eine COVID-19-Infektion deklariert wurde.

Diese Maßnahmen gelten nicht für folgende Personengruppen:

  • internationales Transportpersonal, wenn der Grund für die Einreise durch entsprechende Unterlagen gerechtfertigt ist;
  • Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und Ausländer, die eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat besitzen, der innerhalb von 12 Stunden die Tschechische Republik durchquert.

Der Transit ist unter folgenden Bedingungen gestattet:

  • Rumänische Staatsbürger, die die Tschechische Republik auf dem Luftweg durchqueren, dürfen keine besonderen Maßnahmen einhalten, sofern sie das Transitgebiet am Flughafen nicht verlassen.
  • Rumänische Staatsbürger, die die Tschechische Republik auf der Straße durchqueren, unterliegen keinen Bedingungen oder Verpflichtungen, wenn die Transitdauer 12 Stunden nicht überschreitet.

Die Informationen werden von bekannt gegeben koronavirus.mzcr.cz und von MAE.ro

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