Die neuen Reise- und Einreisebedingungen nach Frankreich

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Das Außenministerium teilt mit, dass die französischen Behörden die Bedingungen für die Einreise in die Französische Republik im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie überarbeitet haben. So wurde nach öffentlich mitgeteilten Informationen der französischen Behörden ab dem 11. Oktober 2021 die Gültigkeitsdauer von PCR- oder Antigentests, die von ungeimpften Personen, die in die Französische Republik Rumänien einreisen, vorzulegen ist, auf 24 Stunden verkürzt.

Ungeimpfte Personen, die in die Französische Republik Rumänien einreisen, müssen eines der beiden folgenden Dokumente vorlegen:

  • ein COVID-19-negativer PCR- oder Antigentest, der bis zu 24 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde;
  • eine Bescheinigung über den Durchgang durch die Krankheit - frühere Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus in einem Zeitraum zwischen 11 Tagen und maximal 6 Monaten vor der Einreise in das Hoheitsgebiet der Französischen Republik.

Kinder bis 12 Jahre sind weiterhin von dieser Maßnahme ausgenommen.

Das MFA erinnert daran, dass gemäß den von den französischen Behörden beschlossenen Maßnahmen vollständig geimpfte Personen (mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff) und über 12 Jahre alt sind, dürfen nicht negativ auf COVID-19 getestet werden. Der Impfnachweis ist gültig, wenn seit der zweiten Dosis mit den Doppeldosis-Impfstoffen (Pfizer / Comirnaty, Moderna, AstraZeneca / Vaxzevria / Covishield) mindestens 7 Tage vergangen sind, 28 Tage nach der Dosis für den Janssen-Einzeldosis-Impfstoff (Johnson & Johnson) und 7 Tage nach der Dosis für Personen, die sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert haben und für die in der Französischen Republik eine Einzeldosis erforderlich ist.

Gleichzeitig teilten die französischen Behörden mit, dass nur Bescheinigungen, die einen QR-Code enthalten und in der Sprache des Staates, in dem sie ausgestellt wurden, verfasst sind, als Bescheinigungen über die Impfung, das Durchlaufen der Krankheit oder das negative Ergebnis einer RT-PCR akzeptiert werden oder Antigentest auf Englisch.

Das MFA erinnert auch daran, dass alle Personen (einschließlich Kinder), die in die Französische Republik reisen, beim Transportunternehmen oder am Grenzübergang selbst eine Erklärung abgeben müssen, dass sie keine spezifischen COVID-19-Symptome zeigen und keine früheren Symptome haben Kontaktaufnahme eines bestätigten Falles. Die Erklärung kann heruntergeladen werden unter Website des französischen Innenministeriums.

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