Die neuen restriktiven Maßnahmen, die intern in Rumänien angewendet wurden (Entscheidung Nr. 20 vom 25. März 2021)

0 2.202

Das Nationale Komitee für Notsituationen hat den Beschluss Nr. 20 vom 25. März 2021. Durch es wurde es aktualisiert Rumäniens gelbe Liste, aber auch eine Reihe neuer restriktiver Maßnahmen im Inland.

Art.1 - Es wird vorgeschlagen, die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung und Bekämpfung von Infektionen durch das SARS-CoV-2-Virus, die während des Alarmzeitraums gültig sind, wie folgt zu ändern und zu ergänzen:

  • Verkürzung des Zeitintervalls, in dem die Bewegung von Personen außerhalb des Hauses / Haushalts uneingeschränkt gestattet ist, an Orten, an denen die kumulative Inzidenz in den letzten 14 Tagen höher als 4 pro 1.000 Einwohner und weniger als 7,5 pro 1.000 Einwohner ist, bis zu at Freitags, samstags und sonntags um 20:00 Uhr. Die Anwendbarkeit der Maßnahme erlischt, wenn die kumulative Inzidenzrate in den letzten 14 Tagen unter 3,5 pro 1.000 Einwohner fällt.

Reisen außerhalb des Hauses sind begrenzt

  • Verkürzung des Zeitintervalls, in dem die Bewegung von Personen außerhalb der Wohnung / des Haushalts uneingeschränkt zulässig ist, an Orten, an denen die kumulative Inzidenz in den letzten 14 Tagen höher ist als 7,5 pro 1.000 Einwohner, bis 20:00 Uhr über die gesamte Dauer der Woche. Die Anwendbarkeit der Maßnahme erlischt, wenn die in den letzten 14 Tagen akkumulierte Inzidenzrate unter 7 pro 1.000 Einwohner fällt und die Maßnahme vermietet ist. ein).
  • Begrenzung des Zeitintervalls, in dem es zulässig ist, die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern auszuüben, die Handelsaktivitäten / Erbringung von Dienstleistungen in geschlossenen und / oder offenen Räumen, öffentlichen und / oder privaten, an Orten ausüben, an denen die kumulative Inzidenz in den letzten 14 Jahren Tage sind höher als 4 pro 1.000 Einwohner und weniger als 7,5 pro 1.000 Einwohner, bis freitags, samstags und sonntags bis 18:00 Uhr. Die Anwendbarkeit der Maßnahme erlischt, wenn die Inzidenzrate unter 3,5 pro 1.000 Einwohner fällt.
  • Begrenzung des Zeitintervalls, in dem es zulässig ist, die Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern auszuüben, die Handels- / Dienstleistungsaktivitäten in geschlossenen und / oder offenen Räumen, öffentlich und / oder privat, an Orten ausführen, an denen die kumulative Inzidenz in den letzten 14 Tagen höher ist als 7,5, 1.000 pro 18 Einwohner, bis 00:7 während der Woche. Die Anwendbarkeit der Maßnahme erlischt, wenn die Inzidenzrate unter 1.000 pro XNUMX Einwohner fällt und die Maßnahme in vermietet ist. c).

Informationen zur Einstellung der Tätigkeit von Wirtschaftsteilnehmern

  • Aussetzung der Tätigkeit von Wirtschaftsbeteiligten in geschlossenen Räumen im Bereich Fitness / Fitness an Orten, an denen die kumulierte Inzidenz von Fällen in den letzten 14 Tagen höher als 4 pro 1.000 Einwohner ist. Die Anwendbarkeit der Maßnahme erlischt, wenn die Inzidenzrate unter 3,5 pro 1.000 Einwohner fällt.
  • Während der Zeiträume 03.04-04.04.2021 und 01.05–02.05.2021 ist die Bewegung von Personen außerhalb des Hauses / Haushalts im Zeitintervall 20: 00-02: 00 für Reisen und die Teilnahme an Gottesdiensten gestattet.
  • Am 27.03.2021 und 28.03.2021 ist die Bewegung von Personen außerhalb des Hauses / Haushalts zwischen 1800 und 2200 für die Bewegung und Teilnahme an den für die Passahfeier amtierten Gottesdiensten gestattet.

Art.2 - Mit Ausnahme der Bestimmungen der Kunst. 1, lit. c) und d) können die Wirtschaftsteilnehmer im Zeitintervall 18: 00-05: 00 nur in Bezug auf die Wirtschaftsteilnehmer mit Hauslieferaktivität aktivieren.

Art.3 - Die Linienministerien sind befugt, die gemeinsamen Anordnungen zu ändern, die die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit der Wirtschaftsteilnehmer regeln, um die Verbreitung von COVID-19 zu begrenzen, um konkret die maximale Anzahl von Personen festzulegen, die gleichzeitig Zugang zu ihren Räumlichkeiten in Bezug auf die Zielbereich.

Art.4 - "Kumulative Inzidenz in den letzten 14 Tagen" bezeichnet die kumulative Inzidenz von Fällen, berechnet über einen Zeitraum von 14 Tagen zwischen dem 17. und 3. Tag vor dem Datum, an dem dies erfolgt, unter Bezugnahme auf die Anzahl der Fälle. Personen aus Jeder Ort wird wöchentlich von der Direktion für Bevölkerungsaufzeichnungen und Datenbankverwaltung aktualisiert.

  • Basierend auf den Ergebnissen der Tests der neu bestätigten Personen, die in der Anwendung „Corona-Formulare“ verwaltet werden, wird der Sonderdienst Telekommunikation täglich um 10:00 Uhr automatisch auf der Plattform „alerte.ms.ro“ die Ergebnis der Inzidenzratenberechnung nach der Formel in Ziff. (1).
Die neuen restriktiven Maßnahmen in Rumänien

Abgesehen davon ist das Reisen außerhalb des Hauses nach 20:00 Uhr begrenzt, aber zu Ostern ist es kostenlos, in die Kirche zu gehen. Die gegenwärtigen Maßnahmen sind nicht die logischsten und durchdachtesten, aber sie müssen respektiert werden. Sie können im Bedarfsfall auf der Grundlage einer Erklärung des Arbeitgebers reisen, wenn dies im Interesse der Dienstleistung liegt, oder einer Erklärung auf eigene Verantwortung (beide können von heruntergeladen werden) stirioficiel.ro). Es bleibt abzuwarten, welchen Index wir für den Ort haben, an dem wir leben oder umziehen.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.