Einreise- und Durchreisebedingungen durch Österreich: Die Einreise nach Österreich ist mit einem negativen Test auf SARS-CoV-2 (PCR) zulässig.

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Österreich hat die Einreise- und Transitbedingungen aktualisiert. Die Maßnahmen werden ab dem 30. September um 00.00 Uhr angewendet und gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Einreise- und Durchreisebedingungen nach Österreich:

Für Rumänische oder EU-Bürger aus Rumänien kommend, ichDie Einreise nach Österreich ist mit einem negativen Test gestattet für SARS-CoV-2 (PCR), nicht älter als 72 Stunden (ab dem Datum der Probenahme), in Deutsch oder Englisch. 

In seiner Abwesenheit sind die Personen und diejenigen, mit denen sie zusammenleben, verpflichtet, sich für einen bestimmten Zeitraum zu unterwerfen 10 Tage Quarantäne zu Hause (oder an einem geeigneten Ort), unmittelbar nach der Einreise nach Österreich, dessen Kosten von der betreffenden Person zu tragen sind.

Wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2, der während der Isolierungs- / Quarantänezeit durchgeführt wurde, negativ ist, wird die während der 10 Tage eingeleitete Isolierung / Quarantäne ausgesetzt. Minderjährige bis zum Alter von 6 Jahren sind von der Durchführung des molekularbiologischen SARS-CoV-2-Tests ausgenommen. Dieses Regime gilt einschließlich rumänischer Touristen.

wenn Ein ärztliches Attest oder der Nachweis einer angemessenen Unterbringung kann nicht vorgelegt werden, die Einreise nach Österreich ist verboten.

Für Drittstaatsangehörige Die Einreise aus Rumänien ist nur mit negativem Test gestattet

Für Drittstaatsangehörige Personen, die aus Rumänien kommen, dürfen nur mit einem negativen Test einreisen, müssen jedoch auf eigene Kosten 10 Tage lang zu Hause unter Quarantäne gestellt werden. Wenn sie nicht nachweisen können, dass ein geeignetes Haus für die Quarantäne vorhanden ist, wird ihnen der Zugang verweigert.

Menschen, die eine besitzen Aufenthaltsrecht in Österreich oder in einem der folgenden Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (ausgenommen die Regionen Île-de-France, einschließlich Paris und Provence-Alpes-Côte d'Azur), Griechenland, Irland, Island , Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal (ohne Nordregion und Lissabon), San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Schweden, Tschechische Republik (ohne Prag) , Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich, Zypern können nach Österreich frei einreisen, wenn sie ein Dokument vorlegen, das das Aufenthaltsrecht in einem dieser Länder oder in Österreich bestätigt.

Bei der Einreise nach Österreich können die Zollbehörden auch Belege anfordern, aus denen hervorgeht, dass sich die Person (en) in den letzten 10 Tagen im Hoheitsgebiet der oben genannten Staaten befunden haben.

Diese Maßnahmen gilt nicht für professionelle Warenträger.

Der Transit durch Österreich ist ohne Unterbrechung erlaubt

Se ermöglicht dauerhaften Transit durch das Gebiet von Österreich, ohne zu stoppenvon rumänischen Staatsbürgern, die Ziele aus anderen Ländern haben. An der Grenze können Belege erforderlich sein, um die Einreise in das Bestimmungsland zu gewährleisten: Wohnsitz / Wohnsitz / Aufenthaltsrecht / Arbeitsvertrag / sonstiger Nachweis der Notwendigkeit der Einreise, z. B. eine Bescheinigung über die obligatorische medizinische Behandlung, Studien usw. . sowie das Ausfüllen einer Einreise- und Transiterklärung.

Weitere Informationen zu die Website des Außenministeriums!

3-Kommentare
  1. Teodora sagt

    Hallo. Ich bin am Montag, den 02.11. Nach Österreich geflogen. Ich habe die Einreisebedingungen verstanden und werde meinen Test am 30.10. Machen. Ich wollte fragen, ob ich noch etwas brauche. Ich hoffe, ich habe keine Überraschungen bei der Einreise nach Rumänien. (Ich sollte 5 Tage in Österreich bleiben). Danke

    1. Sorin Rusi sagt

      Derzeit steht Österreich nicht auf der gelben Liste Rumäniens, aber es ist nicht bekannt, was beim nächsten Update passieren wird. Nach Angaben der Europäischen Kommission hat Österreich Rumänien in der Zahl der gemeldeten Fälle pro 100 Einwohner übertroffen. Bezüglich der Einreise nach Österreich finden Sie weitere Informationen im Artikel und auf der MFA-Website.

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