Frankreich fordert einen negativen COVID-19-Test für Reisende in Risikogebieten. Siehe die Liste der Länder!

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Ab dem 19. August muss für die Einreise nach Frankreich der Covid19-negative RT-PCR-Test72 vorgelegt werden, der frühestens 11 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, mit Ausnahme von Kindern bis zu XNUMX Jahren. Die Maßnahme gilt für Flugreisen aus Drittländern.

Es ist zu beachten, dass die Einreise von Personen aus Ländern außerhalb des europäischen Raums in das französische Hoheitsgebiet nur in bestimmten Situationen gestattet ist, die im Standardausnahmedokument vorgesehen sind (Bescheinigung über abfällige Reisen aus Drittländern in die französische Metropole und Ehrenerklärung.

Frankreich beantragt einen negativen Test für COVID-19

Wenn Sie aus Ländern wie Frankreich nach Frankreich reisen Bahrain, Vereinigte Arabische Emirate, USA oder Panamamuss der negative molekulare Test für eine COVID-19-Infektion an Bord vorgelegt werden.

Wenn Sie aus Drittländern nach Frankreich reisen, mögen Sie Südafrika, Algerien, Argentinien, Armenien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Äquatorialguinea, Indien, Israel, Palästina, Kirgisische Republik, Kosovo, KuwaitLibanon, Madagaskar, Malediven, Mexiko, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Peru, Katar, Dominikanische Republik, Serbien oder die Türkei Wenn Sie keinen negativen molekularen Test für eine COVID-19-Infektion haben, stellen Sie fest, dass Sie am Zielflughafen in Frankreich getestet werden können.

Jedoch, In Anbetracht dieser Bestimmungen wird älteren Menschen dringend empfohlen mindestens 11 Jahre alt und aus einem dieser Länder angereist, um den Covid-19-Test vor der Reise, spätestens 72 Stunden vor dem Flug, zu absolvieren. Das Ausfüllen der epidemiologischen Erklärungen bleibt in Kraft: Datei 1 (ENG)Datei 1 (FRA)Datei 2.

Personen, die mit dem Flugzeug nach Frankreich reisen und mit A ankommenInternationaler Flughafen Paris - Charles de Gaulle, Er muss seine Bordkarte behalten, um sie der Grenzpolizei vorlegen zu können. Bei rumänischen PassagierenSie beweisen, dass sie aus einem Land stammen, das NICHT auf der roten Liste der französischen Behörden steht. Wenn die Bordkarte nicht vorgelegt wird, gilt der Passagier als aus einem Land der Roten Liste stammend und unterliegt zusätzlich zur Standardüberprüfung der Einreise-, Sicherheits- und Migrationsbedingungen bestimmten Gesundheitsvorschriften (Ausnahmetyp, Belege usw.).

Es sei darauf hingewiesen, dass Frankreich eines der wenigen Länder ist Europäische Länder, die KEINE Reiseregeln und -beschränkungen für Reisende in Rumänien eingeführt haben.

Reisen Sie verantwortungsbewusst und informiert!

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