Deutschland hat die Liste der Risikobereiche aktualisiert. Vâlcea kommt herein und Ialomița, Mehedinți und Timiș gehen.

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Nach den Klarstellungen vom 12. August 2020 über die Änderung der Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der COVID-19-Pandemie teilt das Außenministerium mit, dass heute, am 20. August 2020, Die Behörden der Bundesrepublik Deutschland haben die Liste der "Risikobereiche" in Rumänien aktualisiert und sind heute, am 20. August 2020, in Kraft getreten.

Als Ergebnis dieses Updates Vâlcea County wurde aufgenommen auf der Liste der „Risikobereiche“ und der Landkreise Ialomița, Mehedinți und Timiș wurden aus dieser Kategorie zurückgezogen.

Bukarest und 15 Landkreise in Rumänien auf der Liste der Risikobereiche Deutschlands

Das Außenministerium teilt mit, dass zu diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung dieser jüngsten Entscheidungen der deutschen Behörden Neben Bukarest stehen 15 Bezirke in Rumänien auf der Liste der „Risikogebiete“: Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Buzău, Dâmbovița, Galați, Gorj, Ilfov, Neamț, Prahova, Vaslui, Vâlcea, Vrancea.

Personen, die aus Risikobereichen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, müssen a "Landeform" Formular für die Suche nach Passagieren im öffentlichen Gesundheitswesen.

Nach Angaben der deutschen Behörden sind alle Personen unabhängig von ihrer Nationalität, die nach einem Aufenthalt in einem der "Risikobereiche" in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. müssen sich zu Hause für einen Zeitraum von 14 Tagen selbst isolieren.

Isolieren Sie sich nicht, wenn Sie einen Test für COVID-19 vorlegen

Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Die erste Ausnahme gilt für Personen, die einen COVID-19-Test mit einem negativen Ergebnis vorlegen, der spätestens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt wird.durch ein ärztliches Attest, das ins Deutsche oder Englische übersetzt wurde.

Die zweite Ausnahme gilt für Personen, die den Test innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ablegen können.mit der Verpflichtung, die Selbstisolation zu Hause bis zur Übermittlung des negativen Testergebnisses strikt einzuhalten. Der Test kann kostenlos direkt am Flughafen, beim Hausarzt oder bei den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die spezielle Telefonleitung 116 117.

Wenn die betroffene Person bestimmte Symptome von COVID-19 hat, gelten die oben genannten Ausnahmen nicht. In diesem Fall ist es obligatorisch, die Selbstisolationsperiode abzuschließen, auch wenn der Negativtest spätestens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder spätestens 72 Stunden nach der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet durchgeführt wird und das Ergebnis negativ ist.

Der bloße Transit durch deutsches Hoheitsgebiet ist nicht an die vorgenannten Verpflichtungen gebunden

Der bloße Transit durch deutsches Hoheitsgebiet ist nicht an die vorgenannten Verpflichtungen gebunden. Während des Transits ist es notwendig, jeglichen engen Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden und bestimmte Schutzmaßnahmen (soziale Distanzierung, Hygiene, Maske) einzuhalten, wobei kurze Zwischenstopps für Lebensmittel oder Treibstoff gewährt werden dürfen, nicht jedoch für Tourismus, Besuche usw. ein ..

Bei Nichteinhaltung der Prüfpflichten, Einhaltung der Selbstisolierungsmaßnahme oder der Transitbedingungen können die deutschen Behörden Sanktionen von bis zu 25.000 EUR verhängen.

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