Bedingungen für die Einreise nach Deutschland: Rumänien gehört zur Risikokategorie 3 - Test und Isolation

1 20.028

Nach Angaben des Außenministeriums haben die deutschen Behörden im Rahmen der COVID-19-Pandemie neue Maßnahmen zu den Einreisebedingungen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland getroffen. Deutschland hat eine Pandemie ausgerufen.

Nach Angaben der deutschen Behörden Es ist verboten, das Gebiet dieses Staates von Personen zu betreten, die sich zuvor in den sogenannten "Gebieten" befanden besondere des Risikos " - Kategorie 1 (Staaten, in denen neue Stämme des SARS-CoV-2-Virus entdeckt wurden) und in „Gebieten besondere des Risikos "- Kategorie 2 (Zustände mit hoher Inzidenz).

Das Außenministerium erinnert daran, dass Rumänien in die Liste der "Risikobereiche" (Kategorie 3) aufgenommen wurde. Die vollständige Klassifizierung der deutschen Behörden kann unter eingesehen werden Offizielle Seite.

Achtung! Die deutschen Behörden werden in der nächsten Zeit eine allgemeine Verpflichtung einführen, wonach Fluggesellschaften Fluggästen die Einreise nach Deutschland nicht mehr gestatten werden, wenn keine Beweise für vorherige Tests auf SARS-CoV-2-Virusinfektionen vorliegen. Bis zur Beilegung der Situation wird empfohlen, sich an die Fluggesellschaften zu wenden, um die Anwendbarkeit und mögliche spezifische Bedingungen dieser Verpflichtung zu überprüfen.

Generell, Es ist nicht gestattet, aus den Gebieten nach Deutschland einzureisen besondere des Risikos (Kategorien 1 und 2). Folgendes ist erlaubt Ausnahmen von der Maßnahme zum Verbot des Zugangs: Deutsche Staatsbürger und ihre Familienangehörigen, Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in Deutschland, Warenträger, medizinisches Personal, Personen mit dringenden humanitären oder medizinischen Gründen, Personen, die im Auftrag der IAEO oder der Vereinten Nationen reisen, und Arbeitnehmer, die als notwendig erachtet werden Aufrechterhaltung der Funktionalität einiger Unternehmen in systemrelevanten Branchen.

Verpflichtung von Personen, die in Deutschland in Risikokategorie 3 reisen, einschließlich Personen, die in Rumänien reisen

Alle Personen, unabhängig von ihrer Nationalität, die nach einem Aufenthalt in der anderen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen "Risikobereiche “(Kategorie 3einschließlich Rumänien) muss in den letzten 10 Tagen vor der Ankunft jederzeit einen PCR- oder Antigen-negativen molekularen Test für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, der nicht länger als 48 Stunden vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet durchgeführt wird oder durchgeführt werden muss spätestens 48 Stunden nach Ankunft getestet.

Sie sind gezwungen, sich direkt zu bewegen, um Kontakte zu minimieren, und sich isolieren zu Hause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft für einen Zeitraum von 10 Tage ab Ankunft (Der verwendete juristische Begriff ist "Quarantäne"). Die Einhaltung dieser Selbstisolierungsverpflichtung wird von den Landesbehörden sowohl zufällig als auch in routinemäßigen epidemiologischen Untersuchungen überprüft.

Die Quarantänemaßnahme kann vor dem üblichen Zeitraum von 10 Tagen ausgesetzt werden Nur wenn ab dem 5. Tag nach der Einreise nach Deutschland ein neuer Test durchgeführt wird und erst ab dem Zeitpunkt der Übermittlung eines negativen Testergebnisses. Weitere Informationen erhalten Sie über die spezielle Telefonleitung 116 117.

Die wichtigsten Ausnahmen von der Quarantänemaßnahme

Die Hauptausnahmen von der Quarantänemaßnahme gelten für Personen, die: es ist in Tranzit;; nicht mehr als 24 Stunden auf deutschem Gebiet; Besuche machen von familiäre Gründe (für Verwandte oder Ehepartner ersten Grades mit unterschiedlichen Wohnsitzen) bis zu 72 Stunden; dafür sorgen professioneller Transport von Personen und Gütern usw. Eine Reihe anderer Ausnahmen wird ebenfalls mit Unterschieden von einem Staat zum anderen in angemessen begründeten Situationen angewendet, beispielsweise im Fall von berufliche Kategorien deren Präsenz und konkrete Tätigkeit auf deutschem Gebiet als absolut notwendig angesehen werden, um die Funktionalität einiger aufrechtzuerhalten kritische soziale Systeme oder Infrastrukturen: diplomatische und konsularische Beziehungen, Sicherheit und öffentliche Ordnung, medizinische Versorgung usw. unter Beachtung von Schutz- und Hygienemaßnahmen und in einigen Fällen mit schriftlicher Begründung der Dringlichkeit durch den Arbeitgeber.

Diese Ausnahmen sind weder endgültig noch erschöpfend. Wenn gute Gründe vorliegen, können in anderen Situationen mit gelegentlicher Zustimmung der örtlichen Gesundheitsbehörden Ausnahmeregelungen gewährt werden. Entscheidend bleiben dabei die örtlichen Vorschriften der Länder und die konkreten Entscheidungen der Gesundheitsbehörden.

Reisende aus allen Risikobereichen müssen die zuständige örtliche Gesundheitsbehörde informieren. Zu diesem Zweck werden alle angeforderten personenbezogenen Daten online registriert, wonach ein Bestätigungsdokument im PDF-Format eingeht. Es muss verfügbar sein und kann (auf Anfrage) bei der Einreise nach Deutschland vorgelegt werden. Der gesamte Vorgang wird auf der Website durchgeführt: www.einreiseanmeldung.de.

Der bloße Transit durch deutsches Hoheitsgebiet ist nicht an die vorgenannten Verpflichtungen gebunden

Der bloße Transit durch deutsches Hoheitsgebiet unterliegt nicht den oben genannten Verpflichtungen - mit Ausnahme derjenigen, die für Personen gelten, die aus "Bereiche Besondere " des Risikos. Beim Transit wird das deutsche Hoheitsgebiet so direkt wie möglich verlassen, jeglicher enger Kontakt mit anderen Personen vermieden und bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten: soziale Distanzierung, Hygiene, Maske usw. Kurze Zwischenstopps sind für den Kauf von Lebensmitteln oder Treibstoff zulässig, jedoch nicht für touristische oder geschäftliche Zwecke, Besuche, Unterkünfte, Vertragsabschlüsse usw.

Die folgenden Kategorien ermöglichten die Einreise nach Deutschland

Gleichzeitig ist nach öffentlich bekannt gewordenen Angaben der deutschen Behörden Folgendes zulässig: außergewöhnlich, Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für folgende Personengruppen:

  • Deutsche und ihre Familienangehörigen;
  • Personen mit Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland;
  • Frachtführer;
  • medezinische Angestellte;
  • Personen, die einen dringenden humanitären oder medizinischen Grund haben;
  • Personen, die im Auftrag der IAEO oder der Vereinten Nationen reisen;
  • bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, die zur Aufrechterhaltung der Funktionalität von Unternehmen in systemrelevanten Branchen erforderlich sind und deren Liste auf der Ebene der Landbehörden erstellt wird. 

Personen, die unter die oben genannten Ausnahmen fallen, müssen die folgenden Bedingungen für die Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet erfüllen:

  • einen negativen Test für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion in den letzten 48 Stunden vor der Ankunft vorlegen. Es werden sowohl biologisch-molekulare RT-PCR- als auch Antigentests gemäß akzeptiert vom Robert Koch Institut festgelegte Kriterien. Bescheinigungen über das Testergebnis können in deutscher, englischer oder französischer Sprache in gedruckter oder elektronischer Form eingereicht werden.
  • online auf der Website zu registrieren www.einreiseanmeldung.de;
  • eine Quarantänezeit von zehn Tagen durchführen (die erst ausgesetzt werden kann, wenn ab dem fünften Ankunftstag ein negatives Ergebnis eines neuen Tests vorliegt).

In Bezug auf die internationale Beförderung von Passagieren aus "Sonderrisikogebieten" (Kategorien 1 und 2) oder die Durchreise durch die Bundesrepublik Deutschland dürfen Beförderer im Rahmen der neuen Maßnahmen nur Personen einschiffen, die unter die oben genannten Ausnahmen fallen und deren Einhaltung gewährleisten mit den Bedingungen für die Einreise in deutsches Gebiet (oben erwähnt). 

Mit Wirkung vom 14. Februar 2021 nach Aufnahme der Tiroler Region der Republik Österreich und der Tschechischen Republik in die Kategorie besondere Angesichts neuer Stämme des SARS-CoV-2-Virus wurde beschlossen, an den gemeinsamen Grenzen mit diesen Staaten vorübergehende Kontrollen einzuführen, um die systematische Umsetzung der Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der neuen Klassifizierung sicherzustellen.

Nach offiziellen Angaben der deutschen Behörden unterliegt die Durchreise durch deutsches Hoheitsgebiet aus der Tschechischen Republik oder dem Tiroler Raum der Republik Österreich denselben besonderen Beschränkungen und Ausnahmen. In solchen Fällen ist der Transit nur Personen gestattet, die unter eine der festgelegten Ausnahmen fallen und verpflichtet sind, bei Eintritt in Deutschland einen negativen Test für eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorzulegen, der innerhalb der letzten 48 durchgeführt wurde Stunden. sowie die Reise vorab zu registrieren.

Weitere Informationen zu Einreisebedingungen nach Deutschland!

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.