Deutschland führt eine obligatorische Selbstisolierung von mindestens 5 Tagen für Reisende aus Risikogebieten ein.

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Ab dem 1. OktoberDeutschland hat die Einreisebestimmungen für Reisende aus Risikogebieten geändert. Nach den gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern Alle Personen, unabhängig von ihrer Nationalität, die nach einem Aufenthalt in einem der "Risikobereiche" in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sind verpflichtet, - so direkt wie möglich - mit der Minimierung umzuziehen Kontakte - und sich zu Hause oder in einer anderen geeigneten Unterkunft für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Ankunft zu isolieren.

Deutschland führt eine obligatorische Selbstisolierung von mindestens 5 Tagen ein

Die Einhaltung der Selbstisolierungspflicht wird von den Landbehörden sowohl nach dem Zufallsprinzip als auch in den üblichen epidemiologischen Untersuchungen überprüft.

Gleichzeitig soll nach Angaben der deutschen Behörden ab dem 1. Oktober 2020 öffentlich bekannt gegeben werden, Die Möglichkeit einer Befreiung von der Selbstisolationsmaßnahme für Personen mit einem negativen COVID-19-Test, der vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt wurde, ist ausgeschlossen.

Nach den neuen Bestimmungen Die Selbstisolation kann nur vor 14 Tagen ausgesetzt werden, wenn ab dem fünften Tag nach der Einreise nach Deutschland ein Test durchgeführt wird und erst ab dem Zeitpunkt der Übermittlung eines negativen Testergebnisses.

Ein solcher Test kann beim Hausarzt oder bei den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden und ist innerhalb der ersten 10 Tage nach Ankunft in Deutschland aus einem Risikobereich kostenlos.

Weitere Informationen erhalten Sie über die spezielle Telefonleitung 116 117. Wenn bei Personen aus Risikogebieten innerhalb von 19 Tagen nach Auftreten spezifischer Symptome von COVID-14 (Atembeschwerden, Husten, Fieber oder Geschmacks- / Geruchsverlust) auftreten Bei der Einreise nach Deutschland, auch nach einem möglichen negativen Test und der Aussetzung der Erstquarantäne, ist es obligatorisch, sich selbst zu isolieren und unverzüglich die örtliche Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.

Bukarest und 14 Landkreise in Rumänien auf der Risikoliste Deutschlands

Wir erwähnen das Bukarest und 14 Landkreise in Rumänien stehen auf der Liste der "Risikobereiche" Deutschlands: Alba, Bacau, Bihor, Brăila, Brașov, Caraş-Severin, Cluj, Covasna, Iasi, Ilfov, Neamț, Prahova, Vaslui, Vâlcea.

Gleichzeitig macht das MFA die folgende Klarstellung. Rumänische Staatsbürger, die aus Ländern kommen, die nicht auf der Risikoliste stehen, aber mit dem Flugzeug von einem Flughafen in einem gelisteten Landkreis (z. B. von Otopeni / Ilfov) nach Deutschland reisen, müssen alle reisepflichtigen Verpflichtungen erfüllen aus Risikobereichen.

Weitere Informationen zu die Website des Außenministeriums.

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