ENTSCHEIDUNG Nr. 48 vom 08.10.2020: Flüge in die Staaten der Europäischen Union, nach Großbritannien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Katar werden NICHT ausgesetzt!

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Das Nationale Komitee für Notsituationen hat in seiner heutigen Sitzung am 8. Oktober, Beschluss Nr. 48, über die Festlegung der Ausnahmen von der Quarantänemaßnahme für Personen, die aus Ländern / Gebieten mit epidemiologischem Risiko nach Rumänien kommen, sowie über die Aussetzung von Flügen zu diesen entschieden.

Flüge in die Europäische Union, nach Großbritannien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Katar werden nicht ausgesetzt!

Die Entscheidung sieht unter anderem die Aussetzung von Flügen nach und von Rumänien vor, die von Wirtschaftsbeteiligten in der Luftfahrt von und nach den Staaten durchgeführt werden, die in der Liste der Länder / Gebiete mit hohem epidemiologischen Risiko aufgeführt sind, die durch die Entscheidung Nr. 47 vom 05.10.2020, mit Ausnahme von und aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar.

Entscheidung-CNSU-Nr.-48-08.10.2020

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