Italien, Spanien und Portugal behalten während der Osterferien Reisebeschränkungen bei

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Trotz der Verbesserung der Situation von COVID-19 und der hohen Impfraten haben Italien, Spanien und Portugal beschlossen, die Einreisebeschränkungen während der Osterferien aufrechtzuerhalten.

Reisebestimmungen in Italien

Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat zuvor bestätigt, dass sein Land die derzeitigen Einreisemaßnahmen bis mindestens zum 30. Das bedeutet, dass alle, die in den kommenden Tagen Italien besuchen wollen, am Eingang einen COVID-19-Nachweis vorlegen müssen.

Italien wendet derzeit die gleichen Einreisebestimmungen für alle Reisenden an, unabhängig von ihrem Herkunftsland. Jeder muss ein gültiges Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat vorlegen, um uneingeschränkt nach Italien einreisen zu dürfen.

„Bei der Einreise nach Italien sind Reisende gesetzlich verpflichtet, eines der grünen COVID-19-Zertifikate oder eine andere als gleichwertig anerkannte Bescheinigung vorzulegen (Abschluss der Impfserie oder Erholungstest oder -test)“, geht aus der Erklärung des italienischen Gesundheitsministeriums hervor.

Darüber hinaus betont das Ministerium, dass auch ankommende Passagiere vor dem Abflug das Passenger Location Form ausfüllen müssen.

Regeln für Reisen in Spanien

In ähnlicher Weise hat Spanien seine derzeitigen Einreisebestimmungen auf alle Reisenden ausgeweitet, die bis zum 30. April ankommen. Das spanische Gesundheitsministerium erklärt, dass für Reisende innerhalb und außerhalb der EU unterschiedliche Regeln gelten. EU-Reisende dürfen uneingeschränkt einreisen, solange sie über eine gültige Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung verfügen.

Reisende aus Drittstaaten dürfen hingegen nur nach Spanien einreisen, wenn sie geimpft oder von dem Virus genesen sind.

Reiseregeln in Portugal

Wie die beiden oben genannten Länder verlangt auch Portugal von Reisenden weiterhin die Vorlage eines Einreisenachweises. Alle Reisenden, die nach Portugal einreisen dürfen, müssen eine Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung vorlegen.

Italien, Spanien und Portugal wenden die gleichen Gültigkeitsregeln für COVID-Zertifikate an. Ein Impfpass gilt in diesen drei Ländern als gültig, wenn er belegt, dass der Inhaber in den letzten neun Monaten die Grundimpfung durchgeführt oder eine zusätzliche Impfdosis erhalten hat.

Genesungsbescheinigungen hingegen werden bei der Einreise in diese Länder nur dann anerkannt, wenn das Dokument nachweist, dass der Inhaber in den letzten 160 Tagen vom Virus geheilt war.

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