Für diejenigen, die nach Rumänien einreisen, ist eine Isolierung / Quarantäne nicht mehr obligatorisch. Die Maßnahme wird bis zur Gesetzgebung ausgesetzt.

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Nach einer Diskussion mit einem Vertreter von DSP Arad stelle ich fest, dass die Einreise / Quarantäne für diejenigen, die nach Rumänien einreisen, unabhängig vom Herkunftsland nicht mehr obligatorisch ist.

Am 26. Juni entschied das Verfassungsgericht, dass das Parlament nicht über die Entscheidung entscheiden könne, den Alarmzustand festzulegen oder zu verlängern. Die Richter entschieden, dass Einzelhaft, Quarantäne und Krankenhausaufenthalt nicht auf ministerielle Anordnung angeordnet werden konnten.

Isolation / Quarantäne ist nicht mehr obligatorisch

Sobald die Motivation des RCC das Amtsblatt erreicht hat, kann die obligatorische Isolation / Quarantäne nicht mehr angewendet werden. Die GFS hat diese Maßnahme aus ihrer Anwendbarkeit gestrichen. Das Verfassungsgericht stellt in seiner am Mittwoch veröffentlichten Begründung fest, dass "die obligatorische Krankenhauseinweisung von Coronavirus-Patienten ein echter Freiheitsentzug ist".

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maßnahme der Hausisolation / institutionalisierten Quarantäne für alle Personen (einschließlich derer, für die diese Maßnahme vor dem 02.07.2020 angewendet wurde) vorübergehend ausgesetzt wird.

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Die Regierung hat 45 Tage Zeit, um das Gesetz zu ändern und dieses Problem zu beheben. Nur ein vom Parlament verabschiedetes organisches Gesetz kann in verschiedenen Situationen Isolation / Quarantäne verhängen.

Bis dahin, liebe Rumänen in der Diaspora, können Sie nach Rumänien reisen, ohne Isolation / Quarantäne zu betreten. Wenn Sie jedoch aus der gelben Zone kommen, müssen Sie die Einreiseerklärung noch ausfüllen und mit einem DSP-Vertreter sprechen.

VORSICHTIG!!! Es ist zu beachten, dass alle Personen, die von der vorübergehenden Aussetzung der Isolierungsmaßnahme für Heim / Quarantäne profitieren, darüber informiert werden müssen, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr in das Land oder nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten Fall positiv werden. Für das SARS-CoV-2-Virus besteht die Gefahr, dass es gemäß Artikel 352 des neuen Strafgesetzbuchs (Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit - Nichtbekämpfung von Krankheiten) unter das Gesetz fällt und unter den Folgen dieser Handlung leidet.

1-Kommentar
  1. Silviu sagt

    Sie meinen, Sie fliegen von Großbritannien nach Rumänien?

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