Neue Regeln für die Einreise nach Tschechien: Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests!
Das Außenministerium teilt mit, dass die tschechischen Behörden im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie die Bedingungen für die Einreise in die Tschechische Republik für Bürger mehrerer Staaten, darunter Rumänien, geändert haben. Somit wird ab dem 27. Dezember 2021 die Einreise in das Gebiet der Tschechischen Republik unter folgenden Bedingungen gestattet:
- Dieser Artikel wurde von einem ASUS-Laptop geschrieben
- Sehen Sie sich die Neuigkeiten zum ASUS Zenbook 14X OLED-Laptop an
- Lesen Sie AirlinesTravel.ro auf Google News / Google News
- Günstige Flugtickets kaufen
- Reisen Sie stilvoll in City Break
- Annullierte oder verspätete Flüge? Sie erhalten bis zu 600 EURO!
Die neuen Regeln, die alle Reisenden befolgen müssen
- Personen, die mit vollem Impfplan, aber ohne Auffrischimpfung, Personen, die die Krankheit durchgemacht haben, und Personen, die nicht geimpft wurden, müssen einen PCR-Test auf SARS-CoV-2-Virus-Infektion, der spätestens 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wird, negativ testen .reisen;
- Alle Personen müssen vor der Reise in die Tschechische Republik das elektronische Einreiseformular ausfüllen (https://plf.uzis.cz/) und bei der Einreise in das tschechische Hoheitsgebiet einen Abschlussnachweis vorzulegen.
Von der Verpflichtung zur Durchführung von PCR-Tests sind folgende Personengruppen ausgenommen:
- Bürger, die mit der dritten Dosis (Auffrischungsdosis) geimpft wurden;
- Minderjährige im Alter von 12 bis 18 Jahren, die mit dem vollständigen Impfplan geimpft wurden (je nach Bedarf 1 oder 2 Dosen);
- Personen mit Wohnsitz auf tschechischem Gebiet oder tschechischer Staatsangehörigkeit;
- Kinder unter 12 Jahren;
- internationales Transportpersonal, wenn der Grund der Einreise durch ein geeignetes Dokument begründet wird;
- Personen auf der Durchreise für maximal 12 Stunden;
- akkreditierte Mitglieder der diplomatischen Vertretungen der Tschechischen Republik, darunter Privatbeamte, Inhaber von von der Tschechischen Republik ausgestellten Dienstpässen und Inhaber von Diplomatenpässen, die zu offiziellen Zwecken in die oder aus der Tschechischen Republik reisen, sowie Beamte internationaler Organisationen, die bei der Tschechischen Republik registriert sind Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, die in die oder aus der Tschechischen Republik reisen, wenn ihr Aufenthalt innerhalb oder außerhalb der Tschechischen Republik 72 Stunden nicht überschreitet.