Neue Bedingungen für die Einreise nach Belgien: Ausfüllen eines "Passagiersuchformulars"

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Weitere Informationen zu die Bedingungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet des Königreichs BelgienDas Außenministerium gibt an, dass die belgischen Behörden die Einreisebedingungen für touristische Zwecke (nicht wesentliche Reisen) überarbeitet haben.

Neue Bedingungen für die Einreise nach Belgien

Ab dem 1. August 2020 müssen daher alle Personen, die zu touristischen Zwecken nach Belgien einreisen, das Online-Formular vor der Einreise ausfüllen. Passagier-Ortungsformular.

Folgendes ist von der oben genannten Maßnahme ausgenommen:

  • Personen, die auf anderen Strecken als Luft- oder Seewegen reisen und sich maximal 48 Stunden in Belgien aufhalten (auch für Transitzwecke);
  • Personen, deren Reise außerhalb des Königreichs Belgien 48 Stunden nicht überschreitet.

Das Außenministerium empfiehlt rumänischen Bürgern, die nach Belgien reisen möchten, die am veröffentlichten Informationen zu konsultieren die Website der belgischen Behörden.

Das Außenministerium weist darauf hin, dass rumänische Staatsbürger unter den Telefonnummern der rumänischen Botschaft in Brüssel 0032 (0) 2 347 5338, 0032 (0) 2 345 0040 und 0032 (0) 2 344 1658 konsularische Unterstützung beantragen können, wobei die Anrufe an das Zentrum für auswärtige Angelegenheiten weitergeleitet werden. Kontakt und Unterstützung der rumänischen Staatsbürger im Ausland (CCSCRS), die dauerhaft von Call-Center-Betreibern übernommen werden. Auch den rumänischen Bürgern, die sich in einer schwierigen, besonderen Situation mit Notfallcharakter befinden, steht die Notrufnummer der diplomatischen Mission 0032 (0) 2 344 0854 zur Verfügung.

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