Neue Bedingungen für die Einreise nach Kroatien: Vorlage eines negativen PCR-Tests für COVID-19

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Am 31. März 2021 änderte die nationale Katastrophenschutzbehörde der Republik Kroatien die Bedingungen für die Einreise in das kroatische Hoheitsgebiet. Ausländer, die aus Gebieten oder Staaten mit einem hohen epidemiologischen Risiko, einschließlich Rumänien, anreisen, müssen daher bei der Einreise in die Republik Kroatien anwesend sein:

  • ein molekularer Test (PCR-Typ) mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion oder ein negativer Antigen-Schnelltest (zugelassene Antigen-Schnelltests finden Sie in der gemeinsamen Liste der schnell anerkannten Antigen-Tests der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, veröffentlicht von der Europäischen Kommission), spätestens 48 Stunden vor der Einreise.
  • eine Impfbescheinigung gegen COVID-19, wenn seit der zweiten oder Einzeldosis des Impfstoffs mindestens 14 Tage vergangen sind (im Fall eines Einzeldosis-Impfstoffs);
  • ein positiver PCR-Molekulartest oder ein Antigen-Schnelltest, der bestätigt, dass die Person mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert wurde, der in den letzten 180 Tagen vor der Einreise in die Republik Kroatien durchgeführt wurde und für den mindestens 11 Tage vergangen sind das Datum der Bestätigung bis zur Einreise in das kroatische Hoheitsgebiet.

VORSICHTIG! Die kroatischen Behörden fordern eines der oben genannten Dokumente an, nicht alle zusammen. Kinder bis zum Alter von sieben Jahren, die mit einem Elternteil / Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Durchführung eines negativen Tests befreit, wenn der Elternteil / Erziehungsberechtigte einen negativen PCR-Test, einen negativen Antigen-Schnelltest, ein COVID-19-Heilungszertifikat oder ein Zertifikat vorlegt. Impfung gegen COVID -19.

Die neuen Bedingungen für die Einreise in das kroatische Hoheitsgebiet gelten bis zum 15. April 2021.

Die folgenden Personengruppen sind von der Anwendung dieser Maßnahmen ausgenommen

Die folgenden Personengruppen sind von der Anwendung dieser Maßnahmen ausgenommen, nämlich die Vorlage eines molekularen Tests (PCR) bei der Einreise in die Republik Kroatien mit einem negativen Ergebnis für die SARS-CoV-2-Infektion oder deren Durchführung bei Ankunft:

  • Arbeitnehmer, die wesentliche Dienstleistungen erbringen, darunter Gesundheitspersonal, Grenz- und Saisonarbeiter, Schüler, Studenten und Auszubildende, sofern die Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien oder außerhalb Kroatiens 12 Stunden nicht überschreitet;
  • Seeleute und Träger;
  • Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und von internationalen Organisationen eingeladene Personen, Militärpersonal, Polizisten, Zivilschutzpersonal und humanitäres Personal;
  • Personen, die aus wesentlichen familiären oder geschäftlichen Gründen reisen, einschließlich Journalisten;
  • Personen auf der Durchreise, sofern die Dauer der Durchreise 12 Stunden nicht überschreitet;
  • Patienten, die aus dringenden oder wesentlichen gesundheitlichen Gründen transportiert werden;
  • Personen, die aus humanitären Gründen in die Republik Kroatien einreisen, um in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten (Landkreise Sisak-Moslavina, Zagreb und Karlovac) Hilfe / Unterstützung zu leisten, vorbehaltlich einer vorherigen Zustimmung der kroatischen Zivilschutzbehörde.

EMPFEHLUNGEN FÜR RUMÄNISCHE BÜRGER, DIE NACH / VON RUMÄNIEN REISEN:

  • Auf der Straße: Die Landgrenzen zu Slowenien, Serbien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina sind sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr geöffnet.
  • Ab September 2020 lauten die offenen Grenzübergänge zu Ungarn wie folgt:
    • Dubosevica - Udvar;
    • Gorican - Leteneye;
    • Terezino Polye - Barcs (nur für ungarische und kroatische Staatsbürger).
  • Ab Juni 2020 wurde der internationale öffentliche Straßenverkehr unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der sozialen Distanz wieder aufgenommen.
  • Mit dem Zug: Der internationale Schienenverkehr wurde seit dem 15. Juni 2020 gemäß den geltenden epidemiologischen Maßnahmen wieder aufgenommen.
  • Mit dem Flugzeug: Rumänischen Staatsbürgern, die nach / von Rumänien reisen möchten, wird empfohlen, die Flugsituation im Voraus zu überprüfen, da Änderungen auftreten können.
  • Croatia Airlines nahm die Flüge nach Frankfurt, Amsterdam, Kopenhagen, Zürich, München, Sarajevo, Dublin, Rom, Brüssel, Wien, Paris, Düsseldorf, Berlin wieder auf.
  • Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat die Republik Kroatien die Flüge von / nach Großbritannien und Nordirland wieder aufgenommen.
  • Auf dem Seeweg: Ab Juni 2020 wurden die Seegrenzen für den internationalen Personenverkehr wieder geöffnet.

AUSNAHMEN UND BESTIMMUNGEN ÜBER DEN TRANSIT:

Die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien ist unter folgenden Bedingungen gestattet:

  • Die Dauer des Transits sollte 12 Stunden nicht überschreiten.
  • ohne Zwischenstopps, die nicht unbedingt notwendig sind;
  • Personen, die durch die Republik Kroatien reisen, dürfen nur auf der Autobahn fahren.
  • die Vorlage eines Dokuments, in dem der Zweck der Reise und der Bestimmungsstaat eindeutig angegeben sind, nämlich die Einreise in das Hoheitsgebiet des Nachbarstaates der Republik Kroatien, der sich auf der Transitroute zum Bestimmungsstaat befindet.

Der Transit des Neum-Korridors (Kroatien - Bosnien und Herzegowina - Kroatien) zu touristischen Zwecken ist ohne Unterbrechung gestattet.

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