Neue Reisebedingungen in Estland: Ausnahme von Test und Isolierung für mit COVID-19 geimpfte Personen.

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Ab Juni 2020 hat die Regierung der Republik Estland beschlossen, die Grenzen für EU-Bürger wieder zu öffnen, die keine spezifischen Symptome von COVID-19 aufweisen.

Menschen, die ihre Reise begonnen haben oder durch einen Staat gereist sind, in dem die Inzidenz einer SARS-CoV-2-Virusinfektion in den letzten zwei Wochen mehr als 150 pro 100.000 Einwohner beträgt, müssen sich selbst isolieren. für einen Zeitraum von 10 Tagen.

Isolierung 10 Tage und PCR-Test COVID-19

Ab dem 15. Januar 2021 müssen Personen, die sich nicht für den gesamten Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Ankunft in Estland von einem Staat mit hohem Infektionsrisiko isolieren möchten, einen molekularen PCR-Test für eine SARS-CoV-Infektion einreichen. 2, maximal 72 Stunden vor der Ankunft in Estland durchgeführt.

Anschließend kann während des Aufenthalts in Estland ein zweiter Test durchgeführt werden, jedoch nicht früher als am 6. Tag ab dem Datum des ersten Tests im Ausland. Wenn die Ergebnisse beider Tests negativ sind, wird die Selbstisolierungsmaßnahme ausgesetzt. Personen, die bei ihrer Ankunft in Estland keinen Test auf SARS-CoV-2-Infektion haben, haben die Möglichkeit, den ersten Test unmittelbar nach der Einreise und den zweiten frühestens 6 Tage nach dem ersten Test durchzuführen.

Die obligatorische Selbstisolierungsmaßnahme für 10 Tage kann somit früher abgeschlossen werden

Die obligatorische Selbstisolierungsmaßnahme für 10 Tage kann somit früher abgeschlossen werden, wenn die Ergebnisse beider Tests negativ sind. Das Testergebniszertifikat muss in estnischer, russischer oder englischer Sprache verfasst sein und den Ort und die Zeit des Tests, den Namen und die Daten der Testperson, die verwendete Methode (PCR) und das Testergebnis enthalten. Um den zweiten Test zu planen, können sich die Passagiere an das Zentrum für öffentliche Tests wenden (+372 678 0000). Details zum Testen finden Sie auf der Website: https://koroonatestimine.ee/.

Alle Personen, die von COVID-19 geheilt oder gegen COVID-19 geimpft wurden, sind von der Isolierung und Prüfung ausgenommen.

Ab dem 2. Februar 2021 sind eine Selbstisolierung für 10 Tage und Tests für Einzelpersonen nicht obligatorisch (einschließlich derjenigen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder einem Drittland anreisen) österreichische Unternehmen Es sind keine Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion aufgetreten, und es sind nicht mehr als 6 Monate vergangen, seit sie für geheilt erklärt wurden. Diejenigen, die in den letzten 2 Monaten den vollständigen Impfstoff gegen das SARS-CoV-6-Virus abgeschlossen haben, sind ebenfalls von der Selbstisolierung ausgenommen.

Für den Zeitraum vom 5. bis 11. April 2021Bürger folgender europäischer Länder müssen sich nach ihrer Einreise nach Estland 10 Tage lang isolieren: Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Schweiz, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta , Monaco, Norwegen, Niederlande, Polen, Tschechische Republik, Rumänien (Infektionsrate von 402,3 / 100.000), San Marino, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn, da die SARS-CoV-2-Infektionsrate in diesen Staaten die Schwelle von 150 / 100.000 Einwohnern überschreitet.

Einschränkungen gelten nicht für Personen, die aus Dänemark, Island, Liechtenstein, Portugal, dem Vatikan * und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland reisen.

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