Neue Reisebedingungen in Polen: 10-tägige Quarantäne- oder Impfbescheinigung oder negativer COVID-19-Test!

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Die polnische Regierung hat vorübergehend beschlossen, restriktive Maßnahmen anzuwenden, die bis zum 28. März 2021 gültig sind.

Reisende, die bis zum 28. März 2021 aus EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Rumänien, mit dem organisierten Transport (mit dem Flugzeug, Zug oder Bus) in die Republik Polen einreisen, sowie Bürger von EU-Mitgliedstaaten, die über die Außengrenze der EU nach Polen reisen (jeweils aus der Ukraine, Weißrussland oder der Russischen Föderation) muss unter Quarantäne gestellt werden an einem angegebenen Ort bei der Ankunft, für einen Zeitraum von 10 Tagenträgt die Kosten der betroffenen Personen.

Bei der Einreise in die Republik Polen müssen Reisende den Grenzbehörden die Adresse, unter der sie die obligatorische Quarantäne durchführen, sowie eine Kontakttelefonnummer mitteilen und sofort zur angegebenen Unterkunft reisen. Die 10-tägige Quarantänezeit wird ab dem Tag nach dem Eintritt in diesen Zustand berechnet.

Folgende Personen sind von der Quarantäne ausgenommen: 

  • Personen, die mit dem eigenen Auto (bis zu sieben Sitze) in der Republik Polen aus EU-Mitgliedstaaten reisen (ab dem 27. Februar 2021 weniger aus den südlichen Grenzstaaten: der Tschechischen Republik und der Slowakei, auch wenn diese Staaten nur Transitstaaten sind)
  • Personen, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 geimpft wurden (durch Verabreichung beider Dosen)
  • Personen, bei denen vor dem Überschreiten der polnischen Grenze ein negatives Testergebnis für eine SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt wurde (wenn das in polnischer oder englischer Sprache vorgelegte Testergebnis innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden liegt, der nach Erhalt des Testergebnisses berechnet wurde)
  • Personen, die über ein Dokument verfügen, dass sie in Quarantäne gestellt wurden, zu Hause in Einzelhaft waren oder nach Bestätigung der SARS-CoV-2-Virusinfektion in den letzten sechs Monaten vor dem Grenzübergang der Republik Polen ins Krankenhaus eingeliefert wurden
  • Schüler, Studenten
  • bestimmte Berufsgruppen (Seeleute, Flugpersonal, Militär, diplomatisches Korps, Personen, die beruflich tätig sind, und andere Kategorien)
  • Bürger und Einwohner von EU-Mitgliedstaaten, die auf dem Weg durch das Hoheitsgebiet Polens in ihr Wohnsitz- oder Wohnsitzland ziehen. Weitere Informationen finden Sie in den Text der Entscheidung.

 Während der Quarantäne:

  • Die betroffenen Personen dürfen den Quarantänestandort nicht verlassen.
  • Das Gehen mit Haustieren, das Gehen in den Laden oder zum Arzt ist verboten.
  • Bei spezifischen Symptomen von COVID-19 (Unwohlsein, Fieber, Husten, Atembeschwerden) sollte eine medizinische Abteilung (Klinik) kontaktiert und eine telefonische Beratung mit einem Allgemeinarzt eingerichtet werden.

Wichtig! Die Polizei überprüft, ob die unter Quarantäne gestellten Personen diese Maßnahme einhalten! Die Nichteinhaltung der Quarantäne wird mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 bestraft. PLN, die Entscheidung über den Betrag, der von Fall zu Fall getroffen wird.

Bis zum 14. März 2021 ist der internationale Schienenpersonenverkehr über die polnische Grenze, die die EU-Außengrenze darstellt, ausgesetzt. Es gibt keine Verbote für den Personenverkehr auf der Schiene zwischen Polen und den EU-Mitgliedstaaten sowie für den Personenverkehr mit diesen Staaten, einschließlich Rumänien. Der Inlandsflugverkehr findet unter normalen Bedingungen statt.

Die Liste der Länder, aus denen Flüge nach Polen ausgesetzt sind, finden Sie unter https://www.gov.pl/web/coronavirus/travel, dies wird regelmäßig aktualisiert.

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