Neue Maßnahmen der spanischen Regionalbehörden im Rahmen von COVID-19

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Bis zum 26. Oktober 2020 hat die spanische Zentralregierung in ganz Spanien den Ausnahmezustand ausgerufen. Sie gilt bis zum 9. Mai 2021. Zu den vom Ausnahmezustand geforderten Maßnahmen gehören:  

  • Beschränkung des Datenverkehrs zwischen 23:00 und 6:00 Uhr mit der Möglichkeit, dieses Programm um eine Stunde zu verschieben oder zu verlängern, eine Entscheidung, die im Ermessen jeder autonomen Gemeinschaft liegt.
  • Sitzungen in ganz Spanien sind auf maximal 6 Personen begrenzt.
  • Die Autonomen Gemeinschaften können beschließen, den Umkreis der Region oder der Gemeinden zu schließen und die Ein- und Ausgänge in jeder Region zu begrenzen.

Neue Maßnahmen der spanischen Regionalbehörden

Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgeführt, die die spanischen Regionalbehörden im Rahmen von COVID-19 ergriffen haben.

ALANDALUSIA

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterschließung der Region bis zum 1. Februar 2021; Perimeterschließung von 219 Gemeinden, darunter Cádiz, Córdoba, Granada und Malaga.
• Begrenzung der Besprechungen: maximal 4 Personen, außer für Personen, die zusammen leben.

AGARAGON

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterschließung der Region und der Provinzen bis zum 31. Januar. Perimeterschließung der drei Hauptstädte (Huesca, Zaragoza und Teruel) sowie der 6 Gemeinden Alcañiz, Calatayud, Cuarte de Huerva, Ejea de los Caballeros, Tarazona und Utebo.
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 4 Personen.

🟠ASTURIEN

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterverschluss der gesamten Region. Die Gemeinden Avilés, Oviedo, Castrillón, Corvera, Llanes, Cangas de Narcea, Grado und Gozon sind ebenfalls am Umfang geschlossen. Ab dem 23. Januar wird die Gemeinde Noreña geschlossen und ab dem 24. Januar Gijón und Mieres.
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 6 Personen. Maximal 4 Personen in Oviedo, Llanes, Cangas del Narcea, Avilés Castrillón und Corvera de Asturias.

🟠 DIE BALEARISCHEN INSELN

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr auf Mallorca, Menorca und Ibiza; 00.00-6.00 in Formentera, wo auch Ein- und Ausreisebeschränkungen gelten
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 6 Personen. Auf den Inseln Mallorca und Ibiza sind nur Treffen zwischen zusammenlebenden Menschen erlaubt.

🟠 KANARISCHE INSELN

• Perimeterverschluss der gesamten Region. Die Einreisebeschränkung gilt nicht für Passagiere, die sich einer Gesundheitskontrolle der Symptome oder der Präsentation eines Covid-19-Tests mit einem negativen Ergebnis in den letzten 72 Stunden vor der Ankunft unterziehen. Einreise- und Ausreisebeschränkungen gelten für die Inseln Gran Canaria und Lanzarote.
• Einschränkung von Versammlungen: Auf den Inseln Gran Canaria und Lanzarote sind Versammlungen nur für zusammenlebende Personen gestattet. Maximal 4 Personen auf den Inseln Teneriffa und Fuerteventura und maximal 6 Personen auf den anderen Inseln.

🟠 KANTABRIEN

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterverschluss der gesamten Region
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 6 Personen, außer für Personen, die zusammen leben.

CASTILLA-LA MANCHA

• Reiseverbot: 22.00-7.00 Uhr
• Perimeterverschluss der gesamten Region. Einreise- und Ausreisebeschränkungen gelten für alle Gemeinden.
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 4 Personen.

🟠 CASTILLA UND LEON

• Reiseverbot: 20.00-6.00 Uhr
• Perimeterschließung der gesamten Region bis zum 9. Mai 2021. Einreise- und Ausreisebeschränkungen in allen Provinzen der Autonomen Gemeinschaft.
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 4 Personen.

🟠 KATALONIEN

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterverschluss der gesamten Region. Einreise- und Ausreisebeschränkungen gelten in allen Gemeinden. Ausnahme: körperliche Aktivitäten und individuelle Outdoor-Sportaktivitäten zwischen Nachbargemeinden.
• Begrenzung der Sitzungen: Maximal 6 Personen aus maximal zwei verschiedenen Wohnungen.

🟠 DIE VALENZISCHE GEMEINSCHAFT

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterverschluss der Region.
• Einschränkung von Besprechungen: Besprechungen sind für zusammenlebende Personen zulässig.

🟠 EXTREMADURA

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterverschluss der Region. Perimeterschließung aller Gemeinden.
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 6 Personen.

GALIZIEN

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterverschluss der Region. Perimeterschließungen in 114 Gemeinden, darunter die Städte Vigo, A Coruña, Ourense, Santiago, Pontevedra und Ferrol.
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 4 Personen. In den Gemeinden Arteixo, Viveiro und Xinzo de Limia sind Treffen nur für zusammenlebende Personen gestattet.

LA RIOJA

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterverschluss der Region. Einreise- und Ausreisebeschränkungen gelten für alle Gemeinden.
• Einschränkung von Besprechungen: Besprechungen sind nur für zusammenlebende Personen zulässig.

MADRID

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Perimeterschließung mehrerer Sanitärbereiche, die hier überprüft werden können: https://comunidadmadrid.maps.arcgis.com/…/index.html…
• Einschränkung von Besprechungen: Verbot von Besprechungen zu Hause, außer für zusammenlebende Personen und Personen, die gegebenenfalls Pflege leisten. Die Beschränkungen gelten zwischen dem 25. Januar 2021 und dem 8. Februar 2021.

MURCIA

• Reiseverbot: 22.00-6.00 Uhr
• Schließung der Genehmigung der gesamten Region sowie aller Gemeinden in der Region. Ausnahmen: Die Gemeinden Aledo und Librilla verkehren zwischen den Gemeinden Cartagena und San Javier.
• Einschränkung von Besprechungen: Besprechungen sind nur für zusammenlebende Personen zulässig.

NAVARRA

• Reiseverbot: 23.00 - 6.00 Uhr
• Perimeterverschluss der gesamten Region.
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 6 Personen.

🟠 GRUNDLAND

• Reiseverbot: 22.00 - 6.00 Uhr
• Perimeterschließung der gesamten Region sowie aller Gemeinden in der Region. Verbot der Ein- und Ausreise aus / in die Wohngemeinde / andere Gemeinde außer zwischen benachbarten Gemeinden.
• Begrenzung der Sitzungen: maximal 6 Personen.

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