Die neuen Reisebedingungen in Österreich gelten ab dem 27. Juli 2020. Sehen Sie die wichtigsten Änderungen!

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Am 24. Juli 2020 haben die österreichischen Behörden eine neue Verordnung zur Überprüfung der Einreise- und Durchreisebedingungen in die Republik Österreich erlassen. Die neuen Bedingungen gelten für Staaten aus Staaten, für die Reisewarnungen vorliegen, einschließlich Rumänien, die bis zum 30. September 2020 gültig sind.

Die Isolationszeit beträgt 10 Tage

Die wichtigsten Änderungen gegenüber den vorherigen Maßnahmen sind die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des biologisch-molekularen Tests auf SARS-CoV-2 von 4 Tagen bis 72 Stunden und Verkürzung der Isolationsdauer zu Hause oder an einem geeigneten Ort; von 14 Tagen bis 10 Tagen.

Der negative Test für SARS-CoV-2, nicht älter als 72 Stunden

Nach den neuen Bestimmungen ist ab dem 27. Juli 2020 um 00:00 Uhr der Zugang rumänischer Staatsbürger und EU-Mitgliedstaaten aus Rumänien zur Republik Österreich gestattet, wenn sie eine haben negativer molekularer Test für SARS-CoV-2, nicht älter als 72 Stunden, bescheinigt durch ein Zertifikat in Deutsch oder Englisch.

In seiner Abwesenheit, diese Personen und diejenigen, mit denen sie zusammen leben müssen sich zu Hause 10 Tage lang isolieren oder an einem geeigneten Ort unmittelbar nach der Einreise in die Republik Österreich, dessen Kosten von der betreffenden Person zu tragen sind.

Wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2, der während der Isolierungsperiode durchgeführt wurde, negativ ist, wird die während der 10 Tage eingeleitete Isolierung ausgesetzt.

Kann der Ausländer das ärztliche Attest oder den Nachweis einer angemessenen Unterbringung nicht vorlegen, gestatten die österreichischen Behörden die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Österreich nicht. 

Die neuen Bestimmungen gelten auch für rumänische Touristen.

Für Drittstaatsangehörige (Nicht-EU)Die aus Rumänien stammenden Personen dürfen nur mit einem molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2-negativ einreisen und müssen auf eigene Kosten 10 Tage lang zu Hause oder an einem geeigneten Ort in Einzelhaft gehen. Wenn sie nicht nachweisen können, dass ausreichend Wohnraum für die Isolation vorhanden ist, wird ihnen der Zugang verweigertl.

Menschen aus folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Großbritannien, Zypern, kann frei nach Österreich einreisen, wenn sie ein Dokument vorlegen, das das Aufenthalts- / Aufenthaltsrecht in Österreich oder in den genannten Staaten bescheinigt, und nachweisen, dass sie in den letzten 10 Tagen nicht außerhalb Österreichs oder dieser Staaten gereist sind.

Transit ist dauerhaft erlaubt

Für Bürger, die aus Rumänien kommen und in andere Staaten reisen, ist der Transit dauerhaft ohne Unterbrechung gestattet. Die lokalen Behörden können die Vorlage von Belegen verlangen, um die Einreise in das Bestimmungsland zu gewährleisten: Wohnsitz / Wohnsitz / Aufenthaltsrecht / Arbeitsvertrag / sonstiger Nachweis der Notwendigkeit der EinreiseB. eine Bescheinigung über die erforderliche dringende medizinische Behandlung, über Studien sowie über das Ausfüllen einer Transiterklärung, die unten aufgeführt ist.

Statement-Transit-Österreich

Empfehlungen für rumänische Staatsbürger, die zwischen Rumänien und Österreich reisen

  • Auf der Straße: Es wird empfohlen, vor der Einreise nach Österreich oder an der ersten Tankstelle (unmittelbar nach dem Grenzübertritt) einen Aufkleber zu kaufen, aus dem die Zahlung der Autobahngebühr hervorgeht. Wie auf der Rückseite angegeben, muss der Aufkleber an der Windschutzscheibe angebracht werden. Andernfalls werden Bußgelder verhängt.
  • Mit dem Zug:  Wir empfehlen eine regelmäßige Konsultation der Websites der Eisenbahnunternehmen aus beiden Ländern. Es gelten die gleichen Regeln und Ausnahmen wie für den Straßenverkehr.  
  • Mit dem Flugzeug: Die Direktflüge Rumänien-Österreich sind zwischen dem 16-31.07.2020 ausgesetzt.
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