Neue Bedingungen für die Einreise nach Österreich: PCR-Test (maximal 72 Stunden) oder Antigen-Test (maximal 48 Stunden) für COVID-19 und 10-Tage-Isolierung

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Update 11. März 2021: Personen, die aus gefährdeten Ländern (einschließlich Rumänien) in die Republik Österreich reisen, müssen sich spätestens 72 Stunden im Voraus online registrieren, indem sie ein Dokument mit dem Titel "Pre-Travel-Clearance - PTC" ausfüllen. .

Bei der Einreise nach Österreich müssen die Passagiere die Registrierungsbestätigung des Online-Systems in elektronischer oder gedruckter Form vorlegen. Die Registrierung kann unter erfolgen nächste Webseite.

Wenn eine Registrierung über das elektronische Formular nicht möglich ist, kann ausnahmsweise das standardmäßige, ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Formular verwendet werden. Das Formular ist in den Sprachen verfügbar Deutschland şi Englisch.

Die Registrierungsmaßnahme gilt auch für grenzüberschreitende Pendler / Arbeitnehmer.

Ausnahmen von der Maßnahme der elektronischen Registrierung: professionelle Warenträger, Personen auf der Durchreise, Personen, die an nicht aufschiebbaren Familienveranstaltungen teilnehmen (z. B. Bestattungszeremonien).

Neben der elektronischen Registrierung gelten bei der Einreise in die Republik Österreich folgende Maßnahmen:

Personen, die nach Österreich, einschließlich Rumänien, reisen, werden unmittelbar nach ihrer Einreise für einen Zeitraum von 10 Tagen unter Quarantäne gestellt.

Personen, die nach Österreich, einschließlich Rumänien, reisen, werden unmittelbar nach ihrer Einreise für einen Zeitraum von 10 Tagen unter Quarantäne gestellt.zu Hause oder an einem geeigneten Ort, dessen Kosten vom persönlichen Budget getragen werden müssen.

Die Quarantänemaßnahme kann ausgesetzt werden, nachdem das negative Ergebnis eines Tests auf SARS-CoV-2-Infektion (PCR oder Antigen-Typ) vorgelegt wurde, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise nach Österreich durchgeführt wurde, wobei die Kosten von der Betroffene.

Darüber hinaus müssen alle Personen ab dem 10. Februar 2021 bei der Einreise nach Österreich das negative Ergebnis eines Tests auf Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, Typ-PCR, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen vorlegen, nicht älter als 48 Stunden.

Wenn der Test auf SARS-CoV-2-Virusinfektion (PCR oder Antigen) am Eingang nicht vorgelegt werden kann, muss er innerhalb von 24 Stunden nach Einreise nach Österreich durchgeführt werden. Das Dokument, das die Durchführung des Tests bescheinigt, muss Folgendes enthalten: Vor- und Nachname der getesteten Person, Geburtsdatum, Datum und Uhrzeit der Probenahme, Testergebnis (positiv oder negativ), Unterschrift der Person, die den Test durchführt, Stempel des Tests Institution oder Barcode bzw. Code QR.

Die neuen Maßnahmen zu den Einreisebedingungen gelten auch für Touristen.

Ausnahmen von der Quarantänemaßnahme:

  1. Personen, die aus Australien, Island, Neuseeland, Norwegen, der Republik Korea, Singapur und dem Vatikan anreisen, sind von der Quarantänemaßnahme ausgenommen und können Belege vorlegen und vorlegen, aus denen hervorgeht, dass sie sich in den letzten 10 Tagen im Hoheitsgebiet der jeweiligen Staaten befunden haben .
  2. Menschen, die ein Teil von sind die folgenden Kategorien:
    • Personal der humanitären Mission;
    • Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen oder deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben; Mitarbeiter internationaler Organisationen oder deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben;
    • Pflege- und medizinisches Personal;
    • Saisonarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft oder im Tourismus;
    • Personen, die aus medizinischen Gründen reisen, und eine begleitende Person. Es ist notwendig, einige medizinische Belege vorzulegen, die von einem Facharzt ausgestellt wurden und die den medizinischen Termin / die Intervention / die Kontrolle bestätigen.
    • Personen, die ankommen, um eine obligatorische rechtliche oder administrative Pflicht zu erfüllen, wie z. B. die Einreichung von Vorladungen in Gerichtsverfahren;

Ich kann österreichisches Territorium betreten, wenn ich einen molekularen Test vom PCR-Typ mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Infektion habe

Der Transit ist dauerhaft erlaubt, ohne anzuhalten (über Nacht)

Der Transit von rumänischen Staatsbürgern auf dem Gebiet Österreichs zu Zielen in anderen Staaten ist dauerhaft ohne Unterbrechung (Übernachtung) mit Ausnahme von unbedingt erforderlichen Zwischenstopps gestattet, ohne dass die Quarantänemaßnahme angewendet oder ein Test für SARS-CoV-2 vorgelegt wird Infektion.

Auf Ersuchen der Behörden müssen alle Personen, die Österreich durchqueren, die Beweise vorlegen, die die Ausreise aus dem österreichischen Hoheitsgebiet belegen und die Einreise in den Bestimmungsstaat sicherstellen (Hotel- / Zug- / Bus- / Flugzeugreservierungen, Belege in Bezug auf Wohnsitz / Wohnsitz / Aufenthaltsrecht, je nach Fall eigene oder Familienangehörige: Heiratsurkunden usw., Arbeitsverträge, sonstige Nachweise für die Notwendigkeit der Einreise, z. B. eine Bescheinigung über die erforderliche medizinische Behandlung, Studien usw. ).

Ab dem 25. Januar Auf Flügen von Austrian Airlines muss die FFP2-Maske getragen werden ohne Ventil.

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