Neue Bedingungen für die Einreise nach Belgien: Verbot nicht notwendiger Reisen bis zum 25. April 2021

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NOTFALLVerkehrsbeschränkungen während der Nacht (zwischen 22:00 und 06:00 Uhr in der Region Brüssel und zwischen 00:00 und 05:00 Uhr in Flandern und der Wallonie).

EINTRITTSBESCHRÄNKUNGEN FÜR DAS GEBIET VON BELGIEN

Vom 27. Januar bis 25. April 2021 verbieten die belgischen Behörden alle nicht wesentlichen Reisen (für Tourismus- oder Erholungszwecke) nach und vom Königreich Belgien. Während dieser Zeit sind nur wesentliche Fahrten gestattet, nämlich:

  1. aus familiären Gründen (Todesfälle, Ehen, Familienzusammenführung, Sorgerecht für Kinder usw.);
  2. aus humanitären Gründen (für medizinische Zwecke, Hilfe für schutzbedürftige Personen usw.);
  3. Studienreisen (Forscher, Studenten, Auszubildende, Schüler usw.);
  4. grenzüberschreitende Reisen von Bewohnern;
  5. Geschäfts- oder Geschäftsreisen;
  6. aus anderen dringenden Gründen (rechtliche Gründe, Umzüge usw.).

Alle Personen, die im Königreich Belgien ankommen, müssen unabhängig vom verwendeten Transportmittel eine Erklärung in eigener Verantwortung abgeben, um den Grund für die Reise zu begründen. Es ist erhältlich bei: https://d34j62pglfm3rr.cloudfront.net/downloads/20210126_BU_Declaration_sur_honneur_Finale_FR_Approuv%C3%A9_Blanco_a_remplir.pdf . Die Erklärung zu Ihrer eigenen Verantwortung wird dem "Passagierortungsformular" beigefügt und muss mit Belegen versehen sein.

Alle Personen, die in das Königreich Belgien einreisen, müssen das Formular ausfüllen

Alle Personen, die in das Königreich Belgien einreisen, müssen das Formular ausfüllen, spätestens 48 Stunden vor Ankunft, unabhängig von Transportart, Status, Herkunftsland, Online-Formular Passagierlokalisierungsformular (PLF), verfügbar um https://travel.info-coronavirus.be/fr/public-health-passenger-locator-form. Die belgischen Behörden empfehlen das Ausfüllen des Online-PLF-Formulars.

Für Personen, die nicht im Königreich Belgien ansässig sind, bleibt die Bedingung bestehen, dass sowohl beim Einsteigen als auch bei der Ankunft in diesem Staat aus einer roten Zone, einschließlich Rumänien, das negative Ergebnis eines molekularen PCR-Tests auf eine SARS-CoV-Virusinfektion vorliegt. 2, spätestens 72 Stunden vor Ankunft auf belgischem Gebiet durchgeführtin einem vom Herkunftsland akkreditierten und von einem Biologen oder Apotheker zertifizierten Labor, ausgestellt in einer der Sprachen Französisch, Niederländisch, Deutsch oder Englisch, in physischem Format (auf Papier gedruckt) oder elektronisch (und sofort verfügbar) ). 

Sie sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines molekularen Tests vom PCR-Typ befreit

Die folgenden Personengruppen, die aus einer roten Zone reisen, einschließlich Rumänien, sind von der Verpflichtung befreit, bei der Einreise in das Hoheitsgebiet des Königreichs Belgien einen molekularen PCR-Test mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorzulegen:

  • Menschen bis 6 Jahre alt;
  • Personen, die auf anderen Strecken als in der Luft oder auf See reisen und nicht länger als 48 Stunden im Ausland waren oder die sich maximal 48 Stunden im Königreich Belgien aufhalten werden;
  • Personen, die mit dem Flugzeug reisen und sich ausschließlich im Transitbereich des Flughafens aufhalten, ohne belgisches Gebiet zu betreten.

Das negative Ergebnis des molekularen PCR-Tests auf SARS-CoV-2-Virusinfektion, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde, muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • in einem akkreditierten Labor im Herkunftsland durchgeführt und von einem Biologen oder Apotheker zertifiziert werden;
  • in physischer Form (auf Papier gedruckt) oder elektronisch (und kann sofort eingesehen werden) präsentiert werden; 
  • in einer der niederländischen, französischen, deutschen oder englischen Sprachen ausgestellt werden.

Einwohner im Königreich Belgien, die aus einer roten Zone zurückkehren, in der sie länger als 48 Stunden geblieben sind, müssen bei ihrer Ankunft in diesem Staat NICHT das negative Ergebnis eines molekularen Tests vom PCR-Typ auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen. Sie sind jedoch verpflichtet, zwei molekulare Tests wie die PCR jeweils am ersten Tag und am siebten Tag der Quarantäne durchzuführen.

Bei der Rückkehr nach Belgien jede Person (ansässig oder nicht ansässig) nach einem Aufenthalt von mindestens 48 Stunden in einer roten Zone, einschließlich Rumänienmuss für einen Zeitraum von 10 Tagen zu Hause oder an einem anderen von der betreffenden Person angegebenen Ort unter Quarantäne gestellt werden. Die Quarantäne kann früher beendet werden, wenn die Person am 7. Tag einen molekularen Test vom PCR-Typ durchführt und das Ergebnis negativ ist. Bei der Einreise nach Belgien erhalten die Passagiere eine SMS-Nachricht, die sie über Quarantäne und Tests informiert (die Nachricht enthält den Code, der für die Registrierung für ein Testzentrum erforderlich ist).

Folgende Ausnahmen von der Quarantäne sind vorgesehen:

  • Personen, die kritische Funktionen in Schlüsselsektoren ausüben, können auf der Grundlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers gemäß der Entscheidung des Interministeriellen Gesundheitsausschusses vom 2. Dezember 2020 von der Quarantäne befreit werden.
  • Einwohner, die aus beruflichen Gründen ins Ausland gereist sind, können von der Steuer befreit werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das Formular für Geschäftsreisen ins Ausland (BTA) mindestens 48 Stunden vor der Ankunft in Belgien ausfüllen. Durch Ausfüllen des Formulars wird eine Zertifizierungsnummer generiert, die in das Online-Formular eingegeben werden muss - Passenger Locator Form (PLF). Wenn diese Nummer im PLF-Formular nicht angegeben ist, kann die Reise nicht im Interesse des Dienstes berücksichtigt werden. Ebenfalls von der Quarantäne befreit sind gebietsfremde Ausländer in Belgien, die im Interesse des Dienstes maximal 72 Stunden in dieses Land reisen. Der Arbeitgeber muss das BTA-Formular ausfüllen.
  • Studenten können ausnahmsweise die Quarantäne unterbrechen, nur um eine Prüfung abzulegen.

Ab dem 25. Januar 2021 müssen alle Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Südafrika oder Südamerika nach Belgien kommen, eine Quarantänezeit von 10 Tagen und zwei molekulare PCR-Tests zum Nachweis von SARS durchlaufen -CoV-2-Infektion am ersten und siebten Tag nach der Ankunft. 

Transportunternehmen müssen vor dem Einsteigen prüfen, ob die Passagiere im Besitz eines negativen molekularen PCR-Tests für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion sind, und können sich weigern, Personen an Bord zu nehmen, die keinen solchen Test haben.

Schnelltests werden nicht akzeptiert

Achtung! Schnelltests werden nicht akzeptiert, mit Ausnahme bestimmter Kategorien von Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland anreisen. Wenn es daher unmöglich ist, einen molekularen PCR-Test mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorzulegen, können im Straßenverkehr tätige Personen, Zollagenten und Strafverfolgungsbeamte bei der Einreise nach Belgien einen Test vorlegen schnell mit einem negativen Ergebnis für die SARS-CoV-2-Virusinfektion. Der verwendete Antigen-Schnelltest muss in die Liste der von den belgischen Behörden zugelassenen Antigen-Tests aufgenommen werden.

In Bezug auf Passagierlokalisierungsformular (PLF), die unter zu finden sind  https://travel.info-coronavirus.be/fr/public-health-passenger-locator-form

  • Dieses Formular muss bei der Ankunft in Belgien auf dem Luft- oder Seeweg unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Königreich Belgien (ausnahmslos) immer ausgefüllt werden.
  • Personen, die Landtransporte nutzen und weniger als 48 Stunden in das Königreich Belgien reisen oder sich nicht länger als 48 Stunden außerhalb des Königreichs Belgien aufgehalten haben, sind vom Ausfüllen des Formulars befreit.
  • Die Passagiere werden gebeten, nach dem Ausfüllen des Formulars die Anweisungen der belgischen Behörden bezüglich der Quarantäne per E-Mail / SMS zu befolgen. Passagier-Ortungsformular. In Bezug auf Personen, die mehr als 48 Stunden im Ausland verbracht haben und länger als 48 Stunden im Königreich Belgien bleiben werden, warnen die belgischen Behörden, dass die Polizei zusätzliche Kontrollen durchführen wird, um das Ausfüllen des Passagierstandortformulars bzw. zu überprüfen Einhaltung der Quarantänemaßnahme.

Detaillierte Informationen finden Sie auf folgenden Websites:

Selbstisolierungs- und Testmaßnahmen gelten nicht für Personen, die weniger als 48 Stunden in einer roten Zone reisen. 

Reisen zum / vom Königreich Belgien basieren auf der Klassifizierung der Staaten:

  • Grünanlage: Reisen in diese Gebiete sind gestattet; Es wird auf die Einhaltung von Hygienemaßnahmen und soziale Distanzierung geachtet. Bei der Rückkehr von einer Grünfläche sind Tests und Selbstisolierung nicht obligatorisch.
  • orangefarbener Bereich: Reisen in diese Gebiete sind erlaubt, die belgischen Behörden fordern erhöhte Wachsamkeit; Es gibt Staaten im Bereich "Hellorange", für die für Menschen aus Belgien Selbstisolation erforderlich ist. Bei der Einreise nach Belgien werden Tests und Selbstisolierung empfohlen. Reisen in diese Gebiete werden dringend empfohlen, oder die Behörden in diesen Staaten verbieten nicht wesentliche Reisen nach Belgien.

Im August 2020 haben die belgischen Behörden das gesamte Gebiet Rumäniens in die rote Zone einbezogen.

  • die rote Zone: Nicht wesentliche Fahrten in diese Gebiete sind verboten. Jede Person (gebietsansässig oder gebietsfremd), die nach einem Aufenthalt von mindestens 48 Stunden in einer roten Zone, einschließlich Rumänien, nach Belgien zurückkehrt, muss zu Hause oder an einem anderen von der betreffenden Person angegebenen Ort unter Quarantäne gestellt werden. Die Quarantänezeit kann auf der Grundlage eines negativen molekularen Tests vom PCR-Typ für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion enden, der ab dem siebten Tag der Quarantäne durchgeführt wird. Nicht in Belgien ankommende Nicht-Einwohner, die aus einer roten Zone anreisen, müssen einen molekularen PCR-Test mit einem negativen Ergebnis für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion vorlegen, der spätestens 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Belgien durchgeführt wird.
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