Die neuen Einreise- und Transitbedingungen nach Österreich gelten ab dem 19. Dezember 2020

1 5.507

Ab dem 19.12.2020 werden Personen, die nach Österreich reisen, unmittelbar nach der Einreise in das österreichische Hoheitsgebiet für einen Zeitraum von 10 Tagen zu Hause (oder an einem geeigneten Ort, dessen Kosten vom persönlichen Budget getragen werden müssen) unter Quarantäne gestellt.

Mindestens 5 Tage nach der Einreise nach Österreich sind Tests zulässig. Im Falle eines negativen Ergebnisses eines biologisch-molekularen Tests auf SARS-CoV-2 oder eines Antigen-Tests wird die während der 10 Tage festgelegte Quarantäne ausgesetzt. Alle Personen, die nach Österreich einreisen, müssen diese tragen Quarantäne-Anmeldeformular abgeschlossen.

Wenn ein Wohnsitznachweis oder ein sicherer Nachweis einer angemessenen Unterbringung nicht vorgelegt werden kann, ist die Einreise nach Österreich verboten. Diese Regelung gilt auch für Touristen.

Ausnahmen von den oben genannten Einreisebedingungen:

(1) Personen, die aus Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und dem Vatikan anreisen, sind von der Quarantänemaßnahme ausgenommen und können Belege vorlegen, aus denen hervorgeht, dass in Die letzten 10 Tage waren auf dem Territorium der jeweiligen Staaten.

2. Personen, die zu folgenden Kategorien gehören:

  • Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen oder deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben,
  • Mitarbeiter internationaler Organisationen oder deren Familienangehörige, die im selben Haushalt leben,
  • humanitäres Missionspersonal, Pflege- und medizinisches Personal,
  • saisonale Arbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft oder im Tourismus oder
  • Begleiter (eine Person) für diejenigen, die aus medizinischen Gründen einreisen
  • Personen, die als Reaktion auf eine obligatorische rechtliche oder administrative Pflicht eintreffen, z. B. die Einreichung von Vorladungen in Gerichtsverfahren. Sie können österreichisches Hoheitsgebiet betreten, wenn sie einen negativen SARS-CoV-2-Molekulartest oder einen Antigentest in deutscher oder englischer Sprache haben, der nicht älter als 72 Stunden ab dem Datum der Probenahme ist. In Ermangelung einer dieser Prüfungen müssen diese Personen und die mit ihnen lebenden Personen unmittelbar nach dem Betreten der Prüfung eine Quarantänezeit von 10 Tagen zu Hause (oder an einem geeigneten Ort, dessen Kosten vom persönlichen Budget getragen werden müssen) durchlaufen Österreich. Wenn ein während der Quarantänezeit durchgeführter molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen negativ ist, wird die während der 10 Tage festgelegte Quarantäne ausgesetzt.

Diese Maßnahmen gelten nicht für professionelle Spediteure.

Transit durch Österreich

Der ungehinderte Transit der rumänischen Staatsbürger auf dem Gebiet Österreichs zu Zielen aus anderen Ländern ist dauerhaft gestattet. An der Grenze können Belege erforderlich sein, um die Einreise in das Bestimmungsland zu gewährleisten: Wohnsitz / Wohnsitz / Aufenthaltsrecht / Arbeitsvertrag / sonstiger Nachweis der Notwendigkeit der Einreise, z. B. eine Bescheinigung über die obligatorische medizinische Behandlung, Studien usw. . Vorsichtig! Es ist möglich, die Wartezeiten an der österreichischen Grenze zu verlängern.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.