Die neuen restriktiven Maßnahmen, die Rumänien bei der Einreise auferlegt hat

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Auf 11 Februar Das Nationale Komitee für Notsituationen nimmt die Entscheidung Nr. 9 (Sie können es vollständig studieren, da in Entscheidung 9 die neuen restriktiven Maßnahmen für die Einreise nach Rumänien gelten).

Durch diese Entscheidung wurde es aktualisiert gelbe Liste der Länder und Gebiete mit epidemiologischem Risiko für die die Quarantänemaßnahme bei Personen eingeführt wird, die in Rumänien ankommen.

Gleichzeitig haben die Behörden mit dem Beschluss Nr. 9 die neuen restriktiven Maßnahmen festgelegt und geregelt, die Rumänien bei der Einreise eingeführt hat. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen extrahiert.

Wenn Sie einen negativen COVID-19-Test haben, bleiben Sie 10 Tage in Quarantäne

Mit dem Flugzeug, Sie können nur mit Vorlage des RT-PCR-Tests für eine SARS-CoV-2-Virusinfektion aus gelben Ländern nach Rumänien reisen, nicht mehr als 72 Stunden vor dem Einsteigen durchgeführt. Sie betreten Quarantäne zu Hause oder am angegebenen Ort für einen Zeitraum von 10 Tagen (ohne die Verpflichtung, am 8. Tag zu testen). Die gleiche Maßnahme gilt für diejenigen, die mit eigenen Mitteln reisen, wobei der RT-PCR-Test an der Grenze präsentiert wird. Die Maßnahme gilt nicht für Reisende aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland.

Menschen, die mit eigenen Mitteln nach Rumänien reisen aus dem gelben Bereich und Es zeigt NICHT den negativen PCR-Test von COVID-19 an der Grenze, wird eintreten Heimquarantäne / gewählter Ort für 14 Tage. Sie können ausgehen am 10. Tag der Quarantäne, wenn am 8. Tag getestet. Messen gilt nicht für Personen, die aus Großbritannien anreisen.

Ausnahmen zur Quarantäne

Sie sind von der Quarantäne befreit jene in Transit für maximal 24 Stunden durch Rumänien. Sind von der Quarantäne befreit şi Leute, die in Rumänien ankommen aus Ländern / Gebieten / Gebieten mit einem hohen epidemiologischen Risiko, wenn sie im Staatsgebiet bleiben für einen Zeitraum von weniger als 3 Tagen (72 Stunden) und zeigt einen negativen Test für SARS-CoV-2, spätestens 72 Stunden vor dem Betreten des Staatsgebiets durchgeführt.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen treten für die Länder / Gebiete / Gebiete in Kraft, die auf der von der HCNSU Nr. 6 vom 04.02.2021 und die auch in der in art. 1, beginnend mit dem 13.02.2021, um 00.00 Uhr.

Für die Länder, die neu in die durch diesen Beschluss genehmigte Liste aufgenommen wurden, gelten die Maßnahmen ab dem 15.02.2021 um 00.00 Uhr.

Vollständige Liste von Ausnahmen von diesen Maßnahmen können in Entscheidung Nr. 9. vom 11. Februar 2021.

2-Kommentare
  1. Condrea Gabriela sagt

    Wird in der Liste der Quarantäneausnahmen gemäß der Entscheidung 9 / 11.02.2021 bei der Einreise nach Rumänien aus Ländern, die auf der gelben Liste stehen, der IgG-Antikörpertest, der maximal 14 Tage vor der Einreise durchgeführt wurde, nun ebenfalls eingetragen?

    1. Sorin Rusi sagt

      Es gibt eine Ausnahme für Antikörper. Überprüfen Sie die Ausnahmen mit DSP

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