Beamter: Ausländer dürfen zu touristischen Zwecken NICHT nach Ungarn einreisen

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NOTFALL: JA (am 4.11.2020 wurde der Ausnahmezustand auf nationaler Ebene erklärt).

Die ungarische Regierung hat zusätzliche Beschränkungen angekündigt, die ab dem 8. März 2021 landesweit gelten. Daher sind zwischen dem 8. und 22. März 2021 Geschäfte (mit einigen Ausnahmen, einschließlich Lebensmittel), Apotheken und Tankstellen geschlossen. Während dieses Zeitraums ist die Tätigkeit von Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, verboten, mit Ausnahme von Finanz-, Post-, Sozial- und privaten Gesundheitsdiensten.

Die vom 11. November 2020 angewandten Maßnahmen wurden bis zum 22. März 2021 verlängert. Die Maßnahmen umfassen die Beschränkung des Personenverkehrs außerhalb des Hauses zwischen 20:00 und 05:00 Uhr. Reisen während dieser Zeit dürfen nur zur Arbeit, für medizinische Zwecke oder in Notfällen gehen.

Der Ausnahmezustand wurde vom Parlament verlängert

Die Einreisebeschränkungen für Ungarn, die ab dem 1. September 2020 gelten, wurden bis zum 22. März 2021 verlängert. Auf diese Weise werden Kontrollmaßnahmen in allen Land- und Luftgrenzabschnitten Ungarns aufrechterhalten. In diesem Kontext, Ausländer dürfen nicht zum Zwecke des Aufenthalts nach Ungarn einreisen, außer in streng regulierten Situationen.

Kategorien von Personen, die ohne Einschränkungen nach Ungarn reisen können:

  • Inhaber von Diplomaten- / Dienstpässen oder Seemannskarten;
  • Fahrer im Güterverkehr;
  • Inhaber einfacher Pässe für den Fall, dass sie die Einreise zu einem offiziellen Besuch beantragen (bescheinigt durch Vorlage offizieller Dokumente);
  • Personen, die bei der Einreise nach Ungarn bestätigen, dass sie innerhalb von 2 Monaten vor dem Datum des Grenzübergangsantrags mit dem SARS-CoV-6-Virus infiziert wurden und derzeit geheilt sind.

Ausnahmen / Situationen, die einer Ausnahmeregelung unterliegen (Ausländer können nach Ungarn einreisen):

  • für die Teilnahme an einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren durch Vorlage eines von einem Gericht oder einer Institution ausgestellten Dokuments;
  • für die Ausübung einer geschäftlichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit, gerechtfertigt durch eine Einladung zentraler, lokaler oder autonomer Behörden (Bedingungen für Wirtschafts- und Geschäftsreisen siehe unten):
  • wenn die Anwesenheit in Ungarn durch medizinische Zwecke gerechtfertigt ist, durch Vorlage eines ärztlichen Schreibens oder eines anderen ärztlichen Attests;
  • für die Teilnahme an Prüfungen von Schülern und Studenten, wenn die Bildungseinrichtung dies durch eine Bescheinigung bestätigt;
  • Ausnahmen können auch Arbeitnehmern gewährt werden, die im Bereich des Güterverkehrs tätig sind, wenn die Einreise in das Land die Reise zum Arbeitsplatz (Abfahrt des Transports) betrifft, bzw. nach Abschluss des vom Arbeitgeber zertifizierten Warentransports in das Land zurückkehren;
  • für die Teilnahme an den Zeremonien von nahen Verwandten (Ehe, Tod, Taufe);
  • für die Betreuung von Angehörigen gemäß Artikel V des ungarischen Zivilgesetzbuchs;
  • für die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Kultur oder Religion (siehe Bedingungen unten);
  • aus anderen berechtigten Gründen.

Der Antrag auf Ausnahmeregelung wird je nach Einreisepunkt in ungarisches Gebiet an die zuständige örtliche Polizei gerichtet. Bei Personen, die mit dem Flugzeug am Flughafen Budapest ankommen, ist die zuständige Polizei die des Sektors XVIII Budapest. Ausnahmeanträge sind ausschließlich auf elektronischem Wege in ungarischer oder englischer Sprache an die Adresse zu richten https://ugyintezes.police.hu/en/home.

Anträge können abgelehnt werden, wenn:

  • Es gibt Verdacht auf den wahren Zweck der Einreise nach Ungarn.
  • Es gibt epidemiologische, öffentliche oder nationale Sicherheitsrisiken seitens der Person, die nach Ungarn einreisen möchte.

Die Unterlagen, die der Begründung der Ausnahmeregelung zugrunde liegen, müssen den ungarischen Grenzbehörden zum Zeitpunkt der Einreise in diesen Staat im Original vorgelegt werden.

Bedingungen für Wirtschafts- und Geschäftsreisen

Ausländer können uneingeschränkt nach Ungarn einreisen, um gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben, wenn sie dies bei der Einreise bescheinigen. In diesem Zusammenhang werden Geschäftsleute Dokumente vorlegen, die den Zweck der Reise rechtfertigen. Reisen können verschiedene Zwecke haben (Handelsverhandlungen, Teilnahme an einer Ausstellung, Einkauf von Rohstoffen usw.). Daher muss das Unternehmen, in dessen Interesse die Einreise erfolgen soll, in einem (im Namen des Unternehmens unterzeichneten) Dokument bescheinigen, dass die Die Einreise erfolgt zu kommerziellen oder wirtschaftlichen Zwecken unter Angabe des konkreten Grundes. Die ungarischen Behörden empfehlen das folgende Musterzertifikat (Bescheinigung), die, wenn sie vollständig ausgefüllt und zum Zeitpunkt der Eingabe vorgelegt werden, eine schnellere Überprüfung des Geschäftszwecks ermöglichen.

Bedingungen für die Teilnahme an Sport- und Kulturveranstaltungen

1. Ausländer können unter folgenden Bedingungen an einer internationalen Sportveranstaltung auf ungarischem Gebiet teilnehmen (diese Hypothese bezieht sich nicht auf die Teilnahme als Zuschauer);

  • hält ein Einladungsschreiben des offiziellen Veranstalters einer Sportveranstaltung in Ungarn;
  • auf Einladung einer ungarischen Sportorganisation oder einer nationalen Sportunion;
  • hat die Qualität eines Athleten mit einer Wettkampflizenz;
  • ist ein Sportprofi oder eine Person, die an der Organisation einer Sportveranstaltung beteiligt ist.

Bei kulturellen Veranstaltungen Der ausländische Staatsbürger, der die Qualität eines Künstlers innerhalb des jeweiligen Kulturereignisses hat, oder ein Mitglied des technischen Personals kann teilnehmen.

Der Zugang ist in Ungarn gestattet, wenn a PCR-Molekulartest mit negativem Ergebnis für SARS-CoV-2-Virusinfektion, in ungarischer oder englischer Sprache verfasst, zweimal innerhalb von 5 Tagen vor der Einreise nach Ungarn durchgeführt (mindestens 48 Stunden dazwischen). Ausnahmsweise kann eine Person das Hoheitsgebiet Ungarns betreten, wenn das negative Ergebnis eines molekularen Tests vom PCR-Typ für SARS-CoV-2-Virusinfektion Es wird einmal in den 3 Tagen vor dem Sportereignis oder Kulturereignis durchgeführt (das Ergebnis des Negativtests muss auf Ungarisch oder Englisch vorgelegt werden).

2. Zuschauer bei einem internationalen Sportereignis oder Kulturereignis kann eingeben wenn:

  • akzeptiert zum Zeitpunkt der Einreise eine ärztliche Untersuchung;
  • legt eine Eintrittskarte für die Teilnahme an einem internationalen Sportereignis oder Kulturereignis vor;
  • Halten Sie die Bescheinigung in einem Dokument in ungarischer oder englischer Sprache über das negative Ergebnis von a PCR-Molekulartest für SARS-CoV-2-Infektion, innerhalb von 3 Tagen vor der Einreise durchgeführt.

Der Teilnehmer als Zuschauer ist verpflichtet, das Gebiet Ungarns innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise zu verlassen.

Die Einreise in das Hoheitsgebiet Ungarns kann verweigert werden, wenn:

  • Die Gesundheitsuntersuchung zeigt den Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion.
  • die Person legt die Teilnahmekarte nicht vor;
  • Es bestehen Zweifel an der Echtheit des Tickets.

Bestimmungen über den Zugang in einem Umkreis von maximal 30 Kilometern um die Grenze

Die ungarischen Behörden können Bürgern der ungarischen Nachbarstaaten innerhalb eines Radius von maximal 24 Kilometern von der Grenze für einen Zeitraum von maximal 30 Stunden den Zugang zu Ungarn gewähren. Sie müssen sich in einem Umkreis von 30 km aufhalten und das ungarische Hoheitsgebiet innerhalb von maximal 24 Stunden verlassen.

Bestimmungen über Saisonarbeiter

Saisonarbeiter in Rumänien können auch ungarisches Gebiet betreten, sofern der ungarische Arbeitgeber der ungarischen Polizei ein elektronisches Formular mit ihren Identifikationsdaten vorlegt. Die Grenzübergänge zu diesem Zweck werden von der ungarischen Polizei festgelegt.

AUSNAHMEN UND BESTIMMUNGEN ÜBER DEN TRANSIT

PASSAGIERVERKEHR

Das Außenministerium bekräftigt die an die rumänischen Bürger gerichtete Empfehlung, vor Reisen ins Ausland gründlich informiert zu werden und die im Rahmen der COVID-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen genau einzuhalten.

In Bezug auf den Transit gaben die ungarischen Behörden an, dass dies unter folgenden Bedingungen zulässig ist:

  • Die Dauer des Transits sollte 24 Stunden nicht überschreiten.
  • Menschen zeigen keine spezifischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion;
  • Personen, die sich auf der Durchreise befinden, müssen auf der Transitroute zum Bestimmungsland ein Dokument vorlegen, aus dem eindeutig der Zweck der Reise und das Bestimmungsland hervorgeht, um die Einreise in das Hoheitsgebiet des Nachbarstaates Ungarn zu gewährleisten.

Der Transit findet nur auf den ausgewiesenen Strecken statt und wird auf der Website der ungarischen Polizei (unten) veröffentlicht, wobei die Haltestellen ausdrücklich angegeben sind.

(http://www.police.hu/hu/hirek-es-informaciok/hatarinfo?field_hat_rszakasz_value=rom%C3%A1n+hat%C3%A1rszakasz).

Folgende Grenzübergänge sind für den Transit rumänischer Staatsbürger geöffnet:

BORS II - NAGYKEREKI, bestimmt für den internationalen Handel mit Personen und Gütern;
PETEA - CSENGERSIMA, bestimmt für den internationalen Handel mit Personen und Gütern (Transit);
URZICENI - VÁLLAJ, bestimmt für den internationalen Menschenhandel (Transit);
MIHAI VALLEY - NYÍRÁBRÁNY, bestimmt für den internationalen Handel mit Personen und Gütern (Transit);
BORŞ - ÁRTÁND, bestimmt für den internationalen Handel mit Personen und Gütern (Transit);
VĂRŞAND - GYULA, bestimmt für den internationalen Handel mit Personen und Gütern (Transit);
TURNU - BATONYA, bestimmt für den internationalen Handel mit Personen und Gütern (Transit);
NĂDLAC (NAGYLAK) - MAKO, bestimmt für den internationalen Handel mit Personen und Gütern (Transit);
NĂDLAC 2 (Autobahn) - CSANÁDPALOTA, bestimmt für den internationalen Handel mit Personen und Gütern (Transit);
CURTICI - LOKOSHAZA - für den Schienenverkehr von Personen und Gütern bestimmt;
SALONTA - MÉHKERÉK, für den Schienenverkehr bestimmt.

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