Militärverordnung 10: Flüge bleiben bis einschließlich 14. Mai ausgesetzt

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Die rumänische Regierung hat eine neue Militärverordnung erlassen. Militärverordnung 10 vom 27. April 2020 über Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Ich habe aus der Verordnung den Text extrahiert, der sich auf die Flüge von / nach Rumänien bezieht.

Unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Kunst. 24 der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 1/1999 über den Belagerungszustand und den Ausnahmezustand, veröffentlicht im Amtsblatt von Rumänien, Teil I, Nr. 22. vom 21. Januar 1999, genehmigt mit Änderungen und Vervollständigungen durch Gesetz Nr. 453/2004 mit den nachfolgenden Änderungen und Vervollständigungen der Kunst. 2 und art. 3 Abs. (3) des Dekrets Nr. 240/2020 über die Ausweitung des Ausnahmezustands auf rumänischem Gebiet unter Berücksichtigung der vom Nationalen Komitee für besondere Notsituationen vorgenommenen Bewertung, die durch den Beschluss Nr. 21 vom 27.04.2020 zur Umsetzung der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 des Anhangs Nr. 2 zum Dekret Nr. 240/2020, gemäß art. 20 lit. n) der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 1/1999, genehmigt mit Änderungen und Vervollständigungen durch Gesetz Nr. 453/2004, mit späteren Änderungen und Vervollständigungen, gibt der Innenminister Folgendes heraus

Militärverordnung 10 - Flüge bleiben ausgesetzt

Art.3 - (1) Das Maß für die Aussetzung von Flügen von Luftfahrtunternehmen nach Spanien und von Spanien nach Rumänien wird erweiterta, für alle Flughäfen in Rumänien, für einen Zeitraum von 14 Tagenab dem 28. April 2020 bis 11. Mai 2020inklusive.

(2) Das Maß für die Aussetzung von Flügen nach Österreich, Belgien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, dem Königreich der Niederlande, der Türkei und dem Iran sowie von diesen Ländern nach Rumänien wird verlängert., für alle Flughäfen in Rumänien, für einen Zeitraum von 13 Tagenab dem 2. Mai 2020 bis 14. Mai 2020inklusive.

(3) Das Maß für die Aussetzung von Flügen nach Italien und von diesem Land nach Rumänien wird verlängert, für alle Flughäfen in Rumänien, für einen Zeitraum von 12 Tagenab dem 3. Mai 2020 bis einschließlich 14. Mai 2020.

(4) Das Maß für die Aussetzung von Flügen nach Frankreich und Deutschland sowie von diesen Ländern nach Rumänien wird verlängert, für alle Flughäfen in Rumänien, für einen Zeitraum von 10 Tagenab dem 5. Mai 2020 bis einschließlich 14. Mai 2020.

(5) Die in Abs. (1) bis (4) gelten nicht für Flüge mit Staatsflugzeugen, Fracht- und Postflügen, humanitären Flügen oder der Bereitstellung von Rettungsdiensten, technischen Diensten und nichtkommerziellen technischen Landungen.

Verordnung Militär-10

Leider stört die neue Verordnung die Pläne der Fluggesellschaften. Wizz Air, TAROM şi RYANAIR sind gezwungen, die Wiederaufnahme der Flüge von / nach Rumänien zu verschieben. In der Theorie Blue Air Flüge wäre nicht betroffen, da sie nach dem 14. Mai im System verfügbar sind.

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