Um ein Überfüllen der Flughäfen zu vermeiden, wurden neue Betriebsregeln eingeführt

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Überlegen Die letzten Ereignisse ereigneten sich am 9. April 2020 am internationalen Flughafen Avram Iancu in Cluj-NapocaIn Verbindung damit, dass die Generalinspektion der rumänischen Polizei (IGPR) die Eröffnung eines Strafverfahrens zur Verhütung der Seuchenbekämpfung auf Ebene des Ministeriums für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation angekündigt hat, werden eine Reihe von Aspekten überprüft, die in den Zuständigkeitsbereich der nachgeordneten Strukturen fallen. Ministerium.

So ordnete der Minister Lucian Bode die Untersuchung der Art und Weise an, wie die Straßentransporte zum Flughafen von den Heimatbezirken der Bürger organisiert wurden, die vom Flughafen Cluj aus fliegen sollten. Durch die rumänische Straßenbehörde (ARR) und die staatliche Aufsichtsbehörde für die Kontrolle des Straßenverkehrs (ISCTR) wird die Meldung dieser gelegentlichen Rennen von Straßenverkehrsunternehmen überprüft.

Außerdem befahl der Minister Lucian Bode, eine Ministerialverordnung auszuarbeiten, die das Verfahren für die Organisation von Saisonarbeitergruppen regelt, die Rumänien in andere Länder verlassen.

Es ist wichtig, eine klare Rückverfolgbarkeit des gesamten Verfahrens zu haben, für das Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz, des Außenministeriums und des Innenministeriums an diesem Prozess beteiligt waren.

Das in der Verordnung festgelegte Verfahren dient der Unterstützung von Bürgern, die keinem Infektionsrisiko ausgesetzt sein sollten, sowie der Unterstützung von Flughäfen, die über sehr gut etablierte Flugverfahren verfügen.

Bis zur Veröffentlichung der Bestellung im offiziellen Monitor werden alle Charterflüge so bearbeitet, dass Passagiere an Flughäfen zu den jeweiligen Zielen fliegen können.

Das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation über die rumänische Zivilluftfahrtbehörde (AACR) genehmigt / genehmigt jeden Luftverkehr

Nach dem Erscheinen der Militärverordnung Nr. 8 vom 9.04.2020 Das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Kommunikation über die rumänische Zivilluftfahrtbehörde (AACR) genehmigt / genehmigt jeden Luftverkehr, auch von Flughäfen, die den Bezirksbehörden unterstellt sind.

Die AACR hat seit gestern Abend eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, mit einer Mitteilung an alle Flughäfen des Landes bezüglich der Charterflüge für den Transport von Saisonarbeitern aus Rumänien in andere Staaten.

Daher wurde ein Leitfaden für obligatorische Maßnahmen mit den folgenden Koordinaten erstellt, nach denen die Aktivitäten auf Flughäfen organisiert werden:

  • Flughäfen müssen vom Flugzeugbetreiber über die geplanten Flüge informiert werden. Der Flughafen muss bestätigen, dass er mit den jeweiligen Flügen einverstanden ist.
  • Der Abfertigungsbetreiber (unabhängig davon, ob er vom Flughafen oder einer anderen von AACR autorisierten Stelle stammt) muss bestätigen, dass die erforderlichen Abfertigungsdienste in Übereinstimmung mit den Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID 19 durchgeführt werden können, die an den betreffenden Flughafen angepasst sind, um so den Schutz der Passagiere zu gewährleisten. Prozess, Besucher und Flughafenmitarbeiter.
  • In diesem Zusammenhang wurde empfohlen, bei Bestätigung der Möglichkeit eines Charterfluges die Verdoppelung der für die Bearbeitung von Passagieren und Gepäck erforderlichen Zeit auf die normale Zeit in Betracht zu ziehen.
    Gleichzeitig wurde beantragt, die Aufrechterhaltung der sozialen Distanz innerhalb des Flughafens kontinuierlich zu überwachen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, wenn Abweichungen festgestellt werden.

Last but not least wurde beschlossen, die Verbindung und Koordination mit den örtlichen Direktionen für öffentliche Gesundheit (DSPs) für alle Sicherheitsfragen der Flughafenangestellten, Passagiere und Besucher dauerhaft sicherzustellen.

FOTO: Bukarest Flughäfen

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