Portugal hat den Ausnahmezustand ausgerufen und intern neue restriktive Maßnahmen ergriffen

1 591

Bis zum Unterricht 23:59 am 23. November 2020 (mit der Möglichkeit der Verlängerung), ist verordnet Notstand im gesamten Staatsgebiet (gemäß Dekret Nr. 51-U / 2020 / 6.11.2020). Die Bestimmungen der Entschließung des Ministerrates Nr. 96-B / 2020 / 12.11.2020, mit dem die Katastrophensituation festgestellt wurde.

Unter diesen Umständen haben die portugiesischen Behörden intern neue restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus ergriffen.

Im gesamten portugiesischen Hoheitsgebiet geltende Maßnahmen (einschließlich der 121 Gebietseinheiten, in denen besondere Maßnahmen erforderlich sind):

Auferlegung der Verwendung der Maske im gesamten Staatsgebiet (einschließlich der Archipele Madeira und Azoren), für den Zugang, die Bewegung oder den Aufenthalt in öffentlichen Räumen und Straßen.

Personen über 10 Jahren müssen die Maske verwenden, wenn es nicht möglich ist, den von den Gesundheitsbehörden empfohlenen physischen Abstand einzuhalten. Die Maßnahme trat am 28. Oktober 2020 in Kraftfür einen Zeitraum von 70 Tagen neu bewertet werden.

Verkehrsverbot auf öffentlichen Straßen samstags und sonntags zwischen 23:00 und 05:00 Uhr, zwischen 13:00 und 05:00 Uhr, mit den entsprechenden Ausnahmen.

Sie können auf eine SARS-VOC-2-Infektion getestet werden: Mitarbeiter, Patienten und Besucher von Gesundheitseinrichtungen und Wohneinrichtungen für ältere Menschen; Mitarbeiter, Studenten und Besucher von Bildungseinrichtungen und Hochschuleinrichtungen; die Mitarbeiter der Strafvollzugsanstalten und der Generaldirektion Reintegration und Strafvollzugsdienste, die Inhaftierten und Jugendlichen aus den Bildungszentren und die jeweiligen Besucher; diejenigen, die das kontinentale Staatsgebiet oder die autonomen Regionen auf dem Luft- oder Seeweg betreten oder verlassen möchten; diejenigen, die Zugang zu anderen Orten wünschen, die von der Generaldirektion Gesundheit festgelegt werden;

Im Allgemeinen besteht weiterhin die Notwendigkeit einer obligatorischen Isolierung von Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder aktiv beobachtet werden.

Beschränkung von Personengruppen auf 5 Personen in von der Öffentlichkeit frequentierten Räumen (mit Ausnahme derjenigen, die einer Familie angehören und in denen andere spezifische Regeln festgelegt sind).

Es wird empfohlen, die mobile Anwendung zu verwenden Bleib wegCOVID.

In ganz Portugal Es gilt die Regel, die Belegung auf 2/3 der Privatfahrzeuge mit einer Kapazität von mehr als fünf Sitzen zu beschränken. es sei denn, alle Bewohner gehören derselben Familie an. Passagiere müssen eine Maske oder ein Visier tragen.

Belegungs- und physische Entfernungsregeln: Halten Sie einen physischen Abstand von 2 Metern ein und Festlegen der Kapazität zur Besetzung der Räume unter Verwendung des Kriteriums von 0,05 Personen pro m2Vermeiden Sie das Parken in Innenräumen, vorzugsweise nach vorheriger Terminvereinbarung.

Es ist verboten, alkoholische Getränke auf öffentlichen Plätzen und auf öffentlichen Straßen zu konsumierenmit Ausnahme der für diesen Zweck ordnungsgemäß zugelassenen Außenbereiche des Restaurants und der Getränkebetriebe.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist verbotenab 20.00 Uhr in Einzelhandelsgeschäften, einschließlich Supermärkten und Verbrauchermärkten.

Es ist verboten, nach 20.00:XNUMX Uhr alkoholische Getränke in Restaurants zu konsumieren, außer für Catering-Dienstleistungen. Begrenzung der Anzahl der Personen in jeder Gruppe in Restaurants im gesamten Staatsgebiet auf 6, sofern sie nicht einer Familie angehören.

Es ist verboten, alle akademischen Zeremonien und Freizeit- oder Erholungsaktivitäten in akademischen Einheiten (Universitäten und Fachhochschulen) durchzuführen. 

Die Regierung prüft ständig die Anwendung des Sanktionsrahmens für die Nichteinhaltung der geltenden Maßnahmen, die ein Verbrechen des bürgerlichen Ungehorsams darstellen.

Die Aktivitäten von Einzelhandels- und Dienstleistungseinheiten sind zulässig

In Übereinstimmung mit spezifischen Gesundheitsschutzmaßnahmen (obligatorische Verwendung von Masken, reservierten Sitzplätzen, reduzierter Kapazität und physischer Entfernung), ist erlaubt, unter anderen, die Tätigkeit von Einzelhandels- und Dienstleistungseinheiten (Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants, Cafés, Schönheitssalons usw.) und die Tätigkeit von Bibliotheken, Museen, Denkmälern, Kunstgalerien, Theatern, Kinos, Auditorien, Veranstaltungsräumen, Fitnessräumen, Spielhallen, Kasinos und dergleichen.

Es ist möglich, Messen und Märkte zu organisieren, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden. Es ist auch gestattet, religiöse Zeremonien gemäß den von der Generaldirektion Gesundheit festgelegten Regeln durchzuführen. Partyräume, Vergnügungsparks und Kinderspielplätze sowie ähnliche Veranstaltungsorte, Spielzimmer und Buchmacher, Bars und ähnliche Räume bleiben geschlossen. Paraden, Volksfeste, Folklore oder andere Veranstaltungen im öffentlichen Außenbereich sind verboten.

diese genehmigter Flugverkehr von und nach Portugal aller Flüge von und nach den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aus den Schengen-assoziierten Staaten (Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz) sowie aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirlandgemäß den Bestimmungen des Widerrufsabkommens zwischen der Europäischen Union und Vereinigtes Königreich Großbritannien und NordirlandDie spezifischen Gesundheitsmaßnahmen werden gemäß den auf der Ebene dieser Staaten getroffenen Entscheidungen neu bewertet.

Lassen Sie eine Antwort

E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.