Portugal tritt am 9. November 2020 in den Ausnahmezustand ein.
Am 7. November 2020 genehmigte der Ministerrat die Entscheidungen über die neuen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung des Ausnahmezustands, die auf nationaler Ebene ab 00:00 Uhr am 9. November 2020 bis 23:59 Uhr in Kraft treten 23. November 2020.
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Die neuen Maßnahmen, die durch Veröffentlichung des Dekrets des Ministerrates im Amtsblatt (Diário da República) detailliert werden sollen, können Folgendes umfassen:
Verbot des Verkehrs auf öffentlichen Plätzen und Straßen, in Gebietseinheiten (Concelhos) mit hohem Epidemierisiko, täglich zwischen 23:00 und 5:00 Uhr sowie samstags und sonntags zwischen 13:00 und 5:00 Uhr, außer bei dringenden Fahrten und was nicht vermieden werden kann;
Möglichkeit der nichtinvasiven Kontrolle der Körpertemperatur für den Zugang zum Arbeitsplatz, zu öffentlichen Diensten oder Einrichtungen, Bildungseinheiten oder Einkaufsmöglichkeiten, Kultur- oder Sportzentren, Transportmitteln, Wohnstrukturen, Gesundheitseinheiten, Haftanstalten oder In Bildungszentren kann der Zugang zu diesen Räumen verhindert werden, wenn die Kontrolle der Körpertemperatur verweigert wird oder wenn die Körpertemperatur der Person höher als normal ist.
Anfordern von Tests auf SARS-VOC-2-Infektion für verschiedene Tätigkeitsbereiche (Gesundheits- oder Pflegeeinheiten für ältere Menschen und Kinder; Strafvollzugssystem; Bildungseinheiten usw.) sowie für diejenigen, die das Gebiet betreten oder verlassen möchten national auf dem Luft- oder Seeweg diejenigen, die Zugang zu anderen Orten wünschen, bestimmt von der Generaldirektion Gesundheit.
Wir werden mit Informationen zurückkommen!