Empfehlungen für rumänische Staatsbürger, die von Rumänien nach Italien reisen möchten

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Nach dem neuen Dekret der italienischen Regierungzwischen dem 4. Dezember 2020 und dem 15. Januar 2021 gilt neue Maßnahmen bei der Einreise nach Italien Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in Rumänien befanden oder diese durchquerten.

Empfehlungen des Außenministeriums für rumänische Staatsbürger

Personen, die in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Italien in Rumänien waren oder dieses durchquert haben, unterliegen den folgenden Maßnahmen:

a) die Verpflichtung, dem Beförderer zum Zeitpunkt der Einschiffung oder einer zur Durchführung der Kontrollen bestimmten Person die Bescheinigung über die Leistung vorzulegen 48 Stunden vor der Einreise in italienisches Gebiet ein molekulardiagnostischer oder Antigen-Capture-Test vom Puffertyp.

Wenn der oben genannte Test nicht vorgelegt wird, ist eine Selbstisolierung für 14 Tage erforderlich. Da die italienischen Behörden noch kein Format / Modell des Zertifikats festgelegt haben, das das Testergebnis für eine SARS-CoV-2-Infektion bestätigt, empfiehlt das MFA, das Dokument in italienischer oder englischer Sprache zu verfassen.

Wenn Sie den negativen Test für eine SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, werden Sie in Italien nicht mehr isoliert. Die Maßnahme gilt zwischen dem 4. und 20. Dezember sowie zwischen dem 7. und 15. Januar.

b) als Ausnahme zu Punkt (a) Für den Zeitraum 21.12.2020 - 06.01.2020 ist es bei Personen, die von Rumänien nach Italien reisen, weiterhin erforderlich, sich 14 Tage lang selbst zu isolieren. 

Während des genannten Zeitraums (21. Dezember 2020 - 6. Januar 2021) ist es nicht erforderlich, einen molekulardiagnostischen oder Antigen-Capture-Test vom Puffertyp mit einem negativen Ergebnis für die SARS-CoV-2-Infektion vorzulegen.

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