Reisebedingungen in Italien: Die 14-tägige Selbstisolierung gilt bis zum 13. November.

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Am 7. Oktober 2020 verlängerte der Ministerrat der Italienischen Republik den Ausnahmezustand, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis zu verhindern und zu bekämpfen Januar 31 2021.

Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Italien auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens befunden haben, unterliegen der Verpflichtung zur Selbstisolierung und ärztlichen Überwachung für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ankunft auf italienischem Gebiet. 

Am 13. Oktober 2020haben die italienischen Behörden die Ausweitung dieser Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Virus genehmigt vom 14. Oktober bis 13. November 2020

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Selbstisolierung bei der Ankunft in Italien gelten für Bürger, die in den letzten 14 Tagen nach Rumänien gekommen sind oder dieses durchquert haben, sofern sie keine Symptome einer SARS-CoV-2-Virusinfektion aufweisen:

  • Transportmittel;
  • Navigationspersonal;
  • Personen, die zu Arbeitszwecken nach Italien einreisen, für die besondere Sicherheitsprotokolle gelten; von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigt;
  • bei Einsendungen aus Gründen, die nicht verschoben werden können, einschließlich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und internationalen Ausstellungen, nach Erhalt einer Genehmigung durch das Gesundheitsministerium und mit der Verpflichtung, dem Beförderer zum Zeitpunkt der Einschiffung oder einer zur Durchführung der Kontrollen bestimmten Person vorzulegen, die Bescheinigung, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem Betreten des Hoheitsgebiets ein molekulardiagnostischer Test oder Antigen-Capture, Puffertyp, mit negativem Ergebnis.

Auch, Personen, die kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllen, sind von der Selbstisolation befreit: zeigen keine Symptome einer SARS-CoV-2-Virusinfektion, sind in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in Ländern oder Gebieten der F-Liste (Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kuwait, Nordmakedonien, die Republik Moldau, Oman, Panama, Peru, die Dominikanische Republik, Montenegro, Kolumbien) und fällt in eine der folgenden Situationen:

  • Personen, die aus Gründen der Arbeit, der Gesundheit oder der absoluten Dringlichkeit zum Zweck eines kurzen Aufenthalts (insgesamt bis zu 120 Stunden) nach Italien einreisen, mit der Verpflichtung, das italienische Hoheitsgebiet am Ende des Zeitraums zu verlassen oder, falls dies nicht der Fall ist, einzureichen Selbstisolations- und Gesundheitsüberwachungsmaßnahmen;
  • Personen, die zum Zweck des Transits für höchstens 36 Stunden mit privaten Transportmitteln nach Italien einreisen und verpflichtet sind, das italienische Hoheitsgebiet am Ende des Zeitraums zu verlassen oder sich, falls dies nicht der Fall ist, Maßnahmen zur Selbstisolierung und Gesundheitsüberwachung zu unterwerfen;

Rumänien steht auf der D-Liste Italiens, zusammen mit Australien, Kanada, Georgien, Japan, Neuseeland, Rumänien, Ruanda, Republik Korea, Thailand, Tunesien, Uruguay

  • Bürger und Einwohner eines EU-Mitgliedstaats oder der in Liste A. (San Marino, der Heilige Stuhl), Liste B. (Österreich, Bulgarien, Zypern, Dänemark - einschließlich der Färöer und Grönland, Estland, Finnland, Deutschland, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal - einschließlich der Azoren und Madeira, der Slowakei, Slowenien, Schweden, Ungarn , Island, Liechtenstein, Norwegen - einschließlich der Inseln Spitzbergen und Jan Mayen, Schweiz, Andorra, Fürstentum Monaco), Liste C. (Belgien, Frankreich - einschließlich Guadeloupe, Martinique, Guyana, Réunion, Mayotte und anderer Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents, Niederlande - ausgenommen Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents, der Tschechischen Republik, Spanien - einschließlich der Gebiete des afrikanischen Kontinents, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland - einschließlich der Kanalinseln, Gibraltar, der Isle of Man und der britischen Stützpunkte auf der Insel Zypern und ohne Gebiete außerhalb des europäischen Kontinents) und Liste D. (Australien, Kanada, Georgia, Japan, Neuseeland, Rumänien, Ruanda, Republik Korea, Thailand, Tunesien, Uruguay) die aus nachgewiesenen Arbeitsgründen nach Italien reisen und die in den letzten 14 Tagen vor dem Zeitpunkt der Einreise in das italienische Hoheitsgebiet einen oder mehrere in Liste C angegebene Staaten und Gebiete nicht bereist haben.

Ab dem 9. Juli ist jeder, der aus dem Ausland nach Italien einreist, verpflichtet, im Falle einer Kontrolle dem Beförderer oder der Polizei vorzulegen, a Erklärung zur eigenen Verantwortung mit einer klaren Angabe der folgenden Elemente:

  1. fremde Länder und Gebiete, in denen die Person in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien war oder war;
  2. die Gründe für den Umzug bei Einreise aus den in Anhang 20 Listen E und F angegebenen Staaten oder Gebieten;
  3. im Falle eines Aufenthalts oder einer Durchreise innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in einen oder mehrere der in den Anhängen D, E und F in Anhang 20 aufgeführten Staaten und Gebiete: vollständige Anschrift des Wohnsitzes oder Wohnsitzes in Italien, wo der Überwachungszeitraum durchgeführt werden soll sanitäre und selbstisolierende Mittel, das private Transportmittel, mit dem dieser Ort erreicht werden soll, oder, ausschließlich bei Einreise nach Italien mit einem regulären Luftverkehrsmittel, das nächste reguläre Luftverkehrsmittel um das endgültige Ziel und den Identifikationscode des Reisetickets zu erreichen, eine Telefonnummer (kann auch mobil sein), unter der während des Zeitraums der Gesundheitsüberwachung und Selbstisolierung Mitteilungen empfangen werden können;

Der vollständige italienische Text des neuen Dekrets, das vom Präsidenten des Ministerrates der Italienischen Republik am 13. Oktober 2020 angenommen wurde und bis zum 13. November 2020 gültig ist, kann nachstehend eingesehen werden.

dPCM_13_October_2020

AUSNAHMEN UND BESTIMMUNGEN ÜBER DEN TRANSIT:

  • Personen, die zum Zweck des Transits für höchstens 36 Stunden mit privaten Transportmitteln nach Italien einreisen und verpflichtet sind, das italienische Hoheitsgebiet am Ende des Zeitraums zu verlassen oder sich, falls dies nicht der Fall ist, Maßnahmen zur Selbstisolierung und Gesundheitsüberwachung zu unterwerfen;
  • Bei der Einreise nach Italien mit einem Linienflug ist es gestattet, die Reise mit einem anderen planmäßigen Lufttransport zum in der Erklärung genannten Endziel fortzusetzen, sofern die speziell ausgewiesenen Bereiche innerhalb der Flughäfen nicht verlassen werden.
  • Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen, die am Ende der Kreuzfahrt in Italien landen, dürfen (auf Kosten des Reeders) in ihr eigenes Land zurückkehren.
  • Wenn Sie in ein Flugzeug / Schiff nach Italien einsteigen, müssen Sie eine Erklärung in eigener Verantwortung ausfüllen (Modellform MAE), wobei klar angegeben ist, dass Sie sich auf dem Weg zu Ihrem eigenen Zuhause in einem anderen Land als Italien befinden. Wenn bei Ihnen Symptome des Covid-19-Virus auftreten, sollten Sie die zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörden unverzüglich telefonisch benachrichtigen und deren Anweisungen befolgen.

Die neuen Bestimmungen sind in ganz Italien verbindlich und Ausnahmeregelungen sind nach regionalen Verordnungen nicht zulässig. Diese Maßnahmen gelten bis einschließlich 13. November 2020.

Weitere Informationen zu MAE-Website!

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