Die Republik Moldau wird ab dem 19. März einen 14-tägigen PCR-Test für COVID-5 bei Einreise oder Isolierung für XNUMX Tage beantragen

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Die Grenzpolizei informiert die Bürger über die jüngsten Änderungen in der CNESP-Entscheidung Nr. 48 vom 4. März 2021 über die Einreisebestimmungen in die Republik Moldau, sowohl für Landsleute als auch für ausländische Staatsbürger. Die neuen Regeln treten morgen, 05. März, um 00:00 Uhr in Kraft.
 
Personen, die auf dem Weg zur Einreise in die Republik Moldau die Staatsgrenze überschreiten, müssen die epidemiologische Akte ausfüllen und die Erklärung über ihre eigene Verantwortung zur Einhaltung unterzeichnen Selbstisolationsregime von 14 (vierzehn) Tagenan den bestimmten Orten. Bei Minderjährigen bis 14 Jahre werden die epidemiologische Akte und die Erklärung zu ihrer eigenen Verantwortung vom gesetzlichen Vertreter oder Begleiter ausgefüllt und unterschrieben.
 
Die folgenden Personengruppen sind von der Selbstisolierungsmaßnahme ausgenommen, wenn sie keine klinischen Anzeichen einer Atemwegsinfektion oder von Fieber aufweisen:
1) Kinder bis 5 Jahre;

Ausnahme von der Isolierung für diejenigen mit einem COVID-19-PCR-Test

2) Personen, die das Ergebnis des negativen PCR-COVID-19-Tests haben, führten nicht mehr als 72 Stunden vor dem Einsteigen (für Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen) oder in das Hoheitsgebiet der Republik Moldau (für Personen, die mit ihrem eigenen Transportmittel reisen) durch ). Die Bestätigung muss in einer der rumänischen, englischen, französischen oder russischen Sprachen eingereicht werden.

3) Fahrer und Servicepersonal von Straßen- und Personenkraftwagen gegen Gebühr, die mehr als 9 Sitze haben, einschließlich Fahrersitz, Besatzungen und Servicepersonal von Flugzeugen / Schiffen und Brigaden sowie Personaldienst von Zugsets.

4) Personen, die aus gesundheitlichen oder humanitären Gründen reisen, gegebenenfalls einschließlich der Begleitperson (mit Vorlage von Bestätigungsdokumenten).

5) Schüler / Studenten, die Prüfungen ablegen sollen, die in Bildungseinheiten / -institutionen auf dem Gebiet der Republik Moldau oder im Ausland studieren oder für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss / der Organisation / Entwicklung von Studien, internationalen Wettbewerben oder Olympischen Spielen reisen mit Vorlage von Bestätigungsdokumenten. Die Ausnahme gilt auch für den vom gesetzlichen Vertreter ernannten gesetzlichen Vertreter oder Begleiter.

6) Personen, die im beruflichen Interesse reisen, nachgewiesen durch ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Bestätigungsdokument, das die Einladung und / oder den Vertrag enthält, der mit einer in der Republik Moldau ansässigen juristischen Person geschlossen wurde.

7) Personen, die im beruflichen Interesse ins Ausland reisen und in das Land zurückkehren, legen die Bestätigung der Delegation im Ausland vor, die im Namen der in der Republik Moldau ansässigen juristischen Person auf der Grundlage der Einladung oder des Vertrags mit dem Wirtschaftsvertreter im Ausland oder der von der Öffentlichkeit erlassenen Delegationsanordnung ausgestellt wurde Institutionen der Republik Moldau.

Ausnahme von der Isolation: Grenzgänger, die aus Rumänien oder der Ukraine in die Republik Moldau einreisen

8) Grenzgänger, die aus Rumänien oder der Ukraine in die Republik Moldau einreisen, sowie Arbeitnehmer aus der Republik Moldau von Wirtschaftsagenten aus den genannten Ländern, die die vertraglichen Beziehungen zu den jeweiligen Wirtschaftsagenten nachweisen.

9) Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Dienst- und Sonderpässen sowie andere ihnen gleichgestellte - gemäß Anhang Nr. 2 des Regierungsbeschlusses Nr. 765 vom 18. September 2014 eingerichtete Personen, einschließlich Familienangehöriger diplomatischer und konsularischer Missionen sowie internationaler Organisationen / Missionen, die in akkreditiert sind die Republik Moldau und / oder Personal, das an der Bereitstellung humanitärer Hilfe beteiligt ist.

10) Sportler, die zur Teilnahme an internationalen Sportwettkämpfen und Trainingslagern reisen, sowie Mitglieder von Sportdelegationen oder deren Begleiter (Eltern oder gesetzliche Vertreter minderjähriger Kinder).
11) Menschen auf der Durchreise. 

12) die Personen, die von den Gerichten / Strafverfolgungsbehörden der Republik Moldau vorgeladen werden, sowie ihre gesetzlichen Vertreter, die durch diesbezügliche Bestätigungsdokumente belegt sind.

13) Personen mit einer bestätigenden Bescheinigung über die Verabreichung des COVID-19-Impfstoffs. Die Bestätigung muss in einer der rumänischen, englischen, französischen oder russischen Sprachen eingereicht werden.

14) Personen, die nicht über Straßenkreuzungspunkte in den Nachbarstaat (Rumänien oder Ukraine) einreisen durften, oder Personen, die nicht befugt waren, die Republik Moldau zu verlassen, oder die nicht befugt waren, Waren und andere Waren zu entfernen.

Personen, die sich selbst isolieren / unter Quarantäne stellen, können dieses Regime nach dem 10. Tag abbrechen, wenn sie einen COVID-19-PCR-Test durchführen und das Ergebnis negativ ist.

Gleichzeitig möchten wir Sie daran erinnern, dass der Transit des Territoriums der Republik Moldau direkt und ohne Unterbrechung über die folgenden Fahrspuren zwischen den Grenzübergängen des Staates erfolgt:

  • a) Internationaler Flughafen Chisinau auf dem Luftweg - Leuseni-Albita, Straße;
  • b) Internationaler Flughafen Chisinau auf dem Luftweg - Palanca-Maiaki - Udobnoe auf der Straße;
  • c) Internationaler Flughafen Chisinau, Luft - Tudora - Starokazacie, Straße;
  • d) Internationaler Flughafen Chisinau, Luft - Criva-Mamaliga, Straße;
  • e) Giurgiulești-Galați, Straße - Giurgiulești-Reni, Straße.

Derzeit ist die Republik Moldau in Betrieb Rumäniens gelbe ListeDies bedeutet COVID-19-Test und 10-tägige Isolierung für alle, die mit dem Flugzeug von der Republik Moldau nach Rumänien reisen.

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