RTZ & Partners SPRL, Justizverwalter von SC CARPATAIR SA, erläutert den offiziellen Standpunkt zur Pressemitteilung von ANAT

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RTZ & Partners SPRL wurde vom Timiş Tribunal, Civil Section II, zum Justizverwalter von SC CARPATAIR SA ernannt.

In dieser Eigenschaft ist nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 85 / 2006 zum Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit dem Kommuniqué des Nationalen Verbandes der Reisebüros (ANAT), das an die Reisebüros und die Presse zum Datum von 19.02.2014 übermittelt wurde, stellen wir Folgendes vor:

Die ANAT-Pressemitteilung enthält fehlerhafte Informationen und soll die Öffentlichkeit falsch informieren und Carpatair ernsthaften Material- und Imageschaden zufügen.

Die unverantwortliche Äußerung von ANAT und die Mitteilung, mit der die Agenturen den Verkauf von Flugtickets auf Carpatair-Flügen einstellen, stellen einen klaren Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen dar, die der Carpatair-Gesellschaft einen unüberwindlichen Schaden zufügen sollen. In Anbetracht der entstandenen Situation wird der Justizverwalter alle rechtlichen Schritte unternehmen, um den entstandenen Schaden zu beheben sowie die rechtliche Situation wiederherzustellen.

Carpatair betreibt normalerweise seine Flugtätigkeit und der Verkauf von Flugtickets erfolgt sowohl über seine eigenen Verkaufskanäle (online auf der Website des Unternehmens oder über das Carpatair-Callcenter) als auch über von der IATA akkreditierte Agenturen, die zur Ausstellung von Partnerdokumenten verwendet werden. Carpatair Interline.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Personen, die Fahrkarten auf den Carpatair-Strecken kaufen, ebenfalls dem Insolvenzrecht unterliegen und vor Eröffnung des Verfahrens einen bevorzugten rechtlichen Status gegenüber den Gläubigern genießen.

Die Beziehung zwischen den IATA-BSP-Mitgliedsagenturen und den Fluggesellschaften, die am BSP-Verkaufs- / Abrechnungssystem teilnehmen, wird durch eine Reihe von Resolutionen der IATA geregelt und betrifft keine andere Arbeitgeberorganisation in Rumänien oder einem anderen Land. Infolgedessen sind Anweisungen, die von einem Dritten erteilt wurden, der nicht gesetzlich dazu berechtigt ist, nicht anwendbar und werden von Carpatair nicht abgelehnt.

Die IATA-Agenturen wurden am 11 Februar 2014 direkt von der IATA über die einseitige Entscheidung der IATA informiert, das Unternehmen Carpatair vorübergehend von BSP Rumänien auszuschließen, was dazu führen könnte, dass von der IATA akkreditierte Agenturen keine Carpatair-Dokumente ausstellen konnten auf den Flügen des Unternehmens, stellt jedoch in keinem Fall ein Verbot dar, Tickets auf den Carpatair-Flügen unter Verwendung der Unterlagen eines Partners zu verkaufen.

Parallel dazu erteilte Carpatair am selben Tag, 11 February 2014, eine Benachrichtigung an alle von der IATA -BSP Romania akkreditierten Agenten mit klaren und präzisen Anweisungen gemäß den Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen diesen Agenturen und der Fluggesellschaft, über die die Agenturen benachrichtigt wurden. die einzuhaltenden Verfahren, sowohl hinsichtlich der künftigen Ausstellung von Flugtickets auf Carpatair-Flügen unter Verwendung der Dokumente der Interline-Partner als auch die bei Erstattungsanträgen einzuhaltenden Verfahren.

In Bezug auf die IATA-Aktion, auf deren Grundlage ANAT zu reagieren verstand, erwähnen wir Folgendes:

1. Die IATA wurde vom Justizverwalter ausdrücklich darüber informiert, dass das Insolvenzverfahren gegen SC CARPATAIR SA eröffnet wurde. Dabei wurden alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und alle sich aus der Einleitung dieses Verfahrens ergebenden Konsequenzen mitgeteilt.

2. Obwohl eine intensive Korrespondenz bezüglich der Verpflichtung der IATA bestand, die Zusammenarbeit mit Carpatair SA und deren Aufrechterhaltung in den IATA-Systemen von ICH- und BSP-Siedlungen fortzusetzen, ohne zusätzliche und restriktive Bedingungen aufzuerlegen, die im Widerspruch zu den Bestimmungen des Insolvenzgesetzes stehen, hat sie einseitig beschlossen, die Gesellschaft von auszusetzen alle Systeme unter seiner Kontrolle.

3. Maßnahmen zum Aussetzen von Carpatair aus den ICH- und BSP-Abrechnungssystemen unterliegen Maßnahmen, um die Haftung der IATA zu erhöhen, sowie den Personen, die direkt für die entstandenen Schäden verantwortlich sind.

Im Sinne des oben Gesagten betonen wir, dass Carpatair sich weiterhin ohne Einschränkungen auf dem Profilmarkt manifestieren kann und derselbe verlässliche Partner bleibt. Unerwartete und schädliche Reaktionen werden sowohl im Hinblick auf das Insolvenzrecht als auch im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen über wettbewerbswidrige Verhaltensweisen scharf geahndet.

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