Rumänien steht auf der roten Liste der Republik Moldau. Rumänen können mit wenigen Ausnahmen nicht nach Moldawien einreisen

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Das ist kein Geheimnis mehr Rumänien hat die Rote Liste vieler europäischer Länder erreicht, einschließlich auf der roten Liste der Republik Moldau. Und das Gefühl ist gegenseitig, so die gelbe Liste von INSP Rumänien.

Dies bedeutet, dass Rumänen nicht zu touristischen Zwecken in die Republik Moldau reisen können, ebenso wie diejenigen aus der Republik Moldau nicht zu demselben touristischen Zweck nach Rumänien reisen können. Und doch wenden beide Länder Ausnahmen von der Regel an, in der Idee, dass jedes seine Bevölkerung verteidigt.

Rumänien steht auf der roten Liste der Republik Moldau.

Aber sehen wir uns die Reiseregeln an, die von den Behörden in der Republik Moldau mit Wirkung zum 1. September auferlegt wurden.

  • Die Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Moldau ist über die Grenzübergänge von Ausländern und Staatenlosen aus Ländern möglich, die als eingestuft sind Grünanlage. Personen, die auf dem Weg zur Einreise in die Republik Moldau die Staatsgrenze überschreiten und aus Ländern stammen, die als eingestuft sind Grünanlage Sie werden die epidemiologische Akte nicht vervollständigen und sind nicht verpflichtet, das 14-tägige Selbstisolationsregime einzuhalten.
  • Es ist verboten, ausländische Staatsbürger und Staatenlose aus Ländern, die als eingestuft sind, über die Staatsgrenzübergänge in das Hoheitsgebiet der Republik Moldau einzureisen rote Zone (Rumänien wurde in die rote Zone aufgenommengemäß der Entscheidung des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Sozialschutz vom 28.08.2020)mit folgenden Ausnahmen:

Ausnahmen bei der Einreise in die Republik Moldau

  • Familienangehörige der Bürger der Republik Moldau;
  • Personen mit einem Visum für einen längeren Aufenthalt, einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Dokument, das einer von den Behörden ausgestellten Aufenthaltserlaubnis entspricht;
  • Personen, die im beruflichen Interesse reisen, nachgewiesen durch ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Bestätigungsdokument, das die Einladung und / oder den Vertrag enthält, der mit einer in der Republik Moldau ansässigen juristischen Person geschlossen wurde;
  • ausländische Schüler / Studenten, die zum Zweck der Zulassung reisen oder an Bildungseinrichtungen in der Republik Moldau eingeschrieben sind;
  • Familienangehörige ausländischer Staatsbürger, die eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Moldau haben;
  • Ausländer, die als Lehrer in der Republik Moldau arbeiten;
  • Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, Mitglieder von in der Republik Moldau akkreditierten diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros, internationaler Organisationen / Missionen sowie Mitglieder ihrer Familien oder ihres Personals, die humanitäre Hilfe leisten können;
  • Personen auf der Durchreise, einschließlich Personen, die aufgrund der Gewährung eines konsularischen Schutzes zurückgeführt wurden. Die Transitroute wird von der Generalinspektion der Grenzpolizei festgelegt.
  • Personen, die aus gesundheitlichen und humanitären Gründen reisen, gegebenenfalls einschließlich der Begleitperson (mit Vorlage von Bestätigungsdokumenten);
  • grenzüberschreitende Arbeitnehmer, die aus Rumänien oder der Ukraine in das verkehrsarme Regime der Republik Moldau eintreten und die vertraglichen Beziehungen zu Wirtschaftsakteuren aus der Republik Moldau nachweisen;
  • Fahrer und Servicepersonal der Transportmittel, die den Transport von Gütern durchführen, von Transportmitteln gegen eine Gebühr, die mehr als 9 Sitze haben, einschließlich des Fahrersitzes, der Besatzungen und des Personals der Flugzeuge / Schiffe; sowie die Brigaden und das Servicepersonal der Zugsets.

EMPFEHLUNGEN FÜR RUMÄNISCHE BÜRGER, DIE NACH / VON RUMÄNIEN REISEN:

  • Auf der Straße: die Verwendung der Grenzübergänge Albița-Leeușeni, Galați - Giurgiulești.

Ausnahmen und Bestimmungen für den Transit durch die Republik Moldau

  • Personen, die auf dem Weg zur Einreise in die Republik Moldau die Staatsgrenze überschreiten und direkt oder auf der Durchreise aus Ländern kommen, die als eingestuft sind rote Zone, wird die epidemiologische Akte obligatorisch ausfüllen und die Erklärung unter eigener Verantwortung zur Einhaltung des 14-tägigen Selbstisolationsregimes an den festgelegten Orten unterzeichnen. Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind die folgenden Personengruppen, wenn sie keine klinischen Anzeichen einer Atemwegsinfektion oder von Fieber aufweisen (sie müssen das 14-tägige Selbstisolierungssystem nicht einhalten):
  • Fahrer und Servicepersonal von Straßen- und Personenkraftwagen gegen eine Gebühr von mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz, Besatzungen und Servicepersonal von Flugzeugen / Schiffen sowie Brigaden und Zugpersonal ausbilden;
  • Personen, die aus gesundheitlichen oder humanitären Gründen reisen, gegebenenfalls einschließlich der Begleitperson (mit Vorlage von Bestätigungsdokumenten);
  • ausländische Schüler / Studenten, die zum Zweck der Zulassung reisen oder an Bildungseinrichtungen in der Republik Moldau oder im Ausland eingeschrieben sind;
  • Personen, die im beruflichen Interesse reisen, nachgewiesen durch ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Bestätigungsdokument, das die Einladung und / oder den Vertrag enthält, der mit einer in der Republik Moldau ansässigen juristischen Person geschlossen wurde;

Menschen, die aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen

  • Personen, die im beruflichen Interesse und bei ihrer Rückkehr in das Land ins Ausland reisen, legen im Namen der in der Republik Moldau ansässigen juristischen Person die Bestätigung der Delegation im Ausland und den mit dem Wirtschaftsvertreter im Ausland geschlossenen Vertrag oder den von öffentlichen Einrichtungen der Republik Moldau erlassenen Delegationsbeschluss vor;
  • Grenzgänger, die aus Rumänien oder der Ukraine in die Republik Moldau einreisen, sowie Arbeitnehmer aus der Republik Moldau von Wirtschaftsagenten aus den genannten Ländern, die die vertraglichen Beziehungen zu den jeweiligen Wirtschaftsagenten nachweisen;
  • Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, Mitglieder von in der Republik Moldau akkreditierten diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros, internationaler Organisationen / Missionen sowie Mitglieder ihrer Familien oder ihres Personals, die humanitäre Hilfe leisten können;
  • Menschen auf der Durchreise.
  • Es ist verboten, das Territorium der Republik Moldau an bestimmten Orten für Personen zu verlassen, die sich in einem Selbstisolationsregime von 14 (vierzehn) Tagen befinden.
  • Ab dem 26. Mai 2020 wurde die Tätigkeit des Schienen- und Straßenverkehrs von Personen im internationalen Verkehr unter strikter Einhaltung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen mit dem neuen wieder aufgenommen Coronavirus.
  • Regelmäßige Passagierflüge und regelmäßige Passagiercharter wurden am 15. Juni 2020 unter strikter Einhaltung der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Infektion wieder aufgenommen.
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