Das Maß für die Aussetzung von Flügen von / nach Italien und Spanien wird verlängert

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Gemäß der heute Abend vorgelegten Militärverordnung wird die Maßnahme zur Aussetzung von Flügen von / nach Italien und Spanien verlängert. Unten haben Sie Artikel 1 der Militärverordnung.

Art. 1 - (1) Die Maßnahme zur Aussetzung von Flügen von Luftfahrtunternehmen nach Spanien und von Spanien nach Rumänien wird ab dem 14. März 31 um 2020 Uhr um einen Zeitraum von 18.00 Tagen verlängert.

(2) Die Maßnahme zur Aussetzung von Flügen durch Luftfahrtunternehmen wird verlängert
Wirtschaftsflüge nach Italien und von Italien nach Rumänien für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem 6. April 2020.

(3) Die in Abs. (1) und (2) gelten nicht für Flüge mit
Staatliche Flugzeuge, Fracht- und Postflüge, humanitäre oder Rettungsdienste sowie nichtkommerzielle technische Landungen.

Zusätzlich zu den oben dargelegten Maßnahmen wurde beschlossen, die kommerzielle Tätigkeit auf dem Internationalen Flughafen "Stefan cel Mare" Suceava einzustellen. Die Gemeinde Suceava und 8 benachbarte Ortschaften befinden sich in allgemeiner Quarantäne.

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