Schweden verbietet den Zugang zu Personen, die aus Norwegen, Großbritannien oder Dänemark anreisen möchten

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Alle Personen (außer schwedischen Staatsangehörigen), die von Norwegen, dem Vereinigten Königreich oder Dänemark nach Schweden reisen, sind bis zum 14. Februar 2021 verboten.

Die Maßnahme gilt auch für Personen auf der Durchreise (die Liste der Ausnahmen finden Sie unten). Rumänische Staatsbürger, die aus ANDEREN Staaten anreisen, haben in Schweden keine Einreisebeschränkungen.

Alle aus dem Vereinigten Königreich ankommenden Ausländer, die in eine der Kategorien fallen, die von der Maßnahme zur Beschränkung des Zugangs nach Schweden ausgenommen sind, mit Ausnahme des Transportpersonals, müssen einen negativen Test auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion mit maximal 72 durchführen Stunden vor der Ankunft in Schweden.

Alle unnötigen Einreisen in das schwedische Hoheitsgebiet für Bürger von Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurden ausgesetzt.

Die Maßnahme ist bis zum 31. März 2021 gültig und umfasst keine Gruppe von 7 Drittländern. Details zu den Staaten und Kategorien der befreiten Personen finden Sie im Folgenden pagină.

Personen, die aus Norwegen, dem Vereinigten Königreich, Südafrika oder Brasilien anreisen und von der Einreisebeschränkung ausgenommen sind, werden gebeten, mindestens sieben Tage zu Hause zu bleiben, um den Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden und sofort nach ihrer Ankunft in Schweden getestet zu werden. Der Test wurde nach fünf Tagen wiederholt. Alle Personen in der Wohnung sollten bis zur Beantwortung des Tests in Einzelhaft bleiben. 

Ausnahmen vom Einreiseverbot für Personen, die aus Norwegen, dem Vereinigten Königreich oder Dänemark anreisen:

  • Ausländische Staatsbürger, einschließlich rumänischer Staatsbürger, können nach Schweden einreisen, wenn sie als Einwohner Schwedens registriert sind. Der Wohnsitznachweis kann mit einem Auszug aus dem schwedischen Bevölkerungsregister oder mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten werden.
  • Berufskraftfahrer, die Güter transportieren, sowie andere Kategorien von Personal in der Transportbranche.
  • Personen, die in internationalen Organisationen arbeiten oder von solchen Organisationen eingeladen werden und für das Funktionieren dieser Organisation erforderlich sind.
  • Ab dem 16. Januar 2021 sind auch Personen von der Begleitung eines Kindes befreit, das zu Eltern mit Wohnsitz in Schweden oder auf der Insel Bornholm reist.
  • Krankentransport
  • Diplomatische Kuriere

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