TAROM setzt Flüge nach Österreich, Belgien, Großbritannien und den Niederlanden aus.

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Im gegenwärtigen epidemiologischen Kontext und aufgrund der neuen Beschränkungen zur Begrenzung der Verbreitung von COVID-19 richtet sich die TAROM Company nach den Vorschriften der Behörden bzw. nach den Maßnahmen in Kapitel 2, Art. 9 und Art. 10 von Militärverordnung Nr.7 / 04.04.2020.

Auf der Ebene von TAROM Company werden daher folgende Bestimmungen festgelegt:

  • Aussetzung des Flugbetriebs von / nach Österreich, Belgien, Vereinigtes Königreich, Holland zwischen dem 06. und 20.04.2020
  • Verlängerung der Aussetzung des Flugbetriebs von / nach Frankreich und Deutschland zwischen dem 09. und 22.04.2020

TAROM wird weiterhin Passagierflüge zu und von Zielen durchführen, die als risikoarm eingestuft werden, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und vorbehaltlich der Möglichkeit einer Aussetzung und, sofern die Situation dies erfordert.

TAROM wird weiterhin Fracht- und Charterflüge durchführen, auch in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, wobei letztere per Definition ein spezielles Regime haben. Für Details wenden Sie sich bitte an: [E-Mail geschützt]  şi [E-Mail geschützt]

In diesem Zusammenhang empfiehlt TAROm, Reisen für zukünftige Daten neu zu planen. Sie können dies ohne Änderungsgebühren tun oder die Erstattung von Beträgen beantragen, indem Sie sich an die ausstellende Stelle oder eine TAROM-Agentur wenden.

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